Die Beschränkung der Meinungsfreiheit der Angestellten im öffentlichen Dienst.
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Dabei ist ein erster allgemeiner Teil Bedeutung, Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit gewidmet. Wesentlichste These ist hier, daß grundrechtsbeschränkendes allgemeines "Gesetz" i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG nur ein formelles Gesetz sein kann. Für die anschließenden Entscheidungsanalysen bedeutet diese Erkenntnis, daß
8 Abs. 1 BAT als bloße Tarifvertragsnorm zur Grundrechtseinschränkung nicht taugt - anders in ständiger in sich unstimmiger Rechtsprechung das BAG ohne verfassungsadäquates Problembewußtsein.
Wie die vom BAG über
8 Abs. 1 BAT gelösten Fälle statt dessen zu beurteilen sind, wird im Hauptteil der vorliegenden Darstellung herausgearbeitet: Fälle mangelnder politischer Zurückhaltung, die das BAG herkömmlicherweise über
8 Abs. 1 S. 1 BAT löst, erfordern einen Rückgriff auf
242 BGB. Fälle fehlender Verfassungstreue, in denen das BAG
8 Abs. 1 S. 2 BAT in Ansatz bringt, können nur über Art. 33 Abs. 2 GG bewältigt werden. Es bedarf dabei der Herbeiführung praktischer Konkordanz dieser Verfassungsnorm mit Art. 5 Abs. 1 GG.
Nur so ist eine Lösung unter Wahrung der essentiellen Meinungsfreiheit möglich, nur so wird das Grundrecht nicht (tarif-) vertraglich dispositiv. Der vorgeschlagene Weg mag nicht unbedingt mehr Rechtssicherheit bringen, wohl aber mehr Sicherheit für den Rechtsstaat.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die Meinungsfreiheit im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die Bedeutung der Meinungsfreiheit im demokratischen Staat - Sedes materiae - Der Schutzbereich des Art. 5 I S. 1 1. HS GG - Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 5 I S. 1 1. HS GG - Die Rechtfertigung von Eingriffen unter den Voraussetzungen des Art. 5 II GG - Das Verhältnis des Art. 5 I S. 1 1. HS GG zu Art. 3 III GG - 2. Teil: Die Meinungsfreiheit des Angestellten im öffentlichen Dienst; Fälle ihrer Beschränkung durch § 8 I BAT: Begriffsbestimmung: Arbeitnehmer bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst - Die Geltung des Art. 5 I S. 1 1. HS GG im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes - Die einschlägigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Vorwurf mangelnder allgemeiner politischer Zurückhaltung (§ 8 I S. 1 BAT): Anti-Atomkraft-Plaketten im Dienst - Rede auf einer öffentlichen Parteiversammlung - Verurteilung wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB - "Juden-Witz" im Unterricht - Vorteile der hier erarbeiteten Lösungswege; Ergebnis - Vorwurf mangelnder Verfassungstreue wegen Aktivitäten für extreme Organisationen (§ 8 I S. 2 BAT) - 3. Teil: Das Sonderkündigungsrecht nach dem Einigungsvertrag - 4. Teil: Ergebnis - Literaturverzeichnis - Entscheidungsverzeichnis - Sachwortverzeichnis
"Die im Jahr 1997 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Dissertation vorgelegte Arbeit beschäftigt sich mit der bisher kaum umfassend untersuchten Frage, ob, in welchem Umfang und insbesondere auf welcher Rechtsgrundlage die Meinungsfreiheit von Angestellten im öffentlichen Dienst beschränkt werden darf. [...] Die ambitionierte dogmatische Abhandlung besticht durch ihre klare Gliederung, durch eine gute logische Deduktion sowie sprachliche Prägnanz. Wullkopf bewegt sich, was man heute leider viel zu selten findet, nicht innerhalb flachen juristischen Mainstreams, sondern sie bezieht Position." Dr. Manfred Wichmann, in: Die öffentliche Verwaltung, Bd. 12, 6/2000
»Die im Jahr 1997 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Dissertation vorgelegte Arbeit beschäftigt sich mit der bisher kaum umfassend untersuchten Frage, ob, in welchem Umfang und insbesondere auf welcher Rechtsgrundlage die Meinungsfreiheit von Angestellten im öffentlichen Dienst beschränkt werden darf. [...] Die ambitionierte dogmatische Abhandlung besticht durch ihre klare Gliederung, durch eine gute logische Deduktion sowie sprachliche Prägnanz. Wullkopf bewegt sich, was man heute leider viel zu selten findet, nicht innerhalb flachen juristischen Mainstreams, sondern sie bezieht Position.« Dr. Manfred Wichmann, in: Die öffentliche Verwaltung, Bd. 12, 6/2000
| Erscheint lt. Verlag | 15.7.1999 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Öffentlichen Recht ; 786 |
| Zusatzinfo | 1 Tab.; 302 S. |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 415 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht | |
| Schlagworte | HC/Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht • Meinungsfreiheit • Öffentlicher Dienst /Recht • Tarif • Tarifautonomie |
| ISBN-10 | 3-428-09606-1 / 3428096061 |
| ISBN-13 | 978-3-428-09606-0 / 9783428096060 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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