Die Bindung internationaler Organisationen an internationale Menschenrechtsstandards
Eine rechtsquellentheoretische Untersuchung am Beispiel der Vereinten Nationen, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds
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The main goal of international human rights law has been to protect individuals from human rights violations by state governments. However, international organizations have been likewise criticized for violating human rights, such as the UN Security Council for its blacklisting activities. Cornelia Janik has developed methodological approaches in order to establish that international organizations do have human rights obligations under international law as well.
Das internationale Menschenrechtsschutzsystem ist zunächst als Antwort auf Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg entstanden und richtet sich an Staaten als potenzielle Menschenrechtsverletzer. Internationale Organisationen, allen voran die UNO, sind nach ihrer historischen Konzeption mit der Aufgabe betraut, Allgemeinwohl und Menschenrechte zu fördern. An Menschenrechtsverträge sind sie selbst nicht gebunden. Die Vorstellung, dass nur Staaten Menschenrechte verletzen, ist indes obsolet, wie etwa die black listing -Aktivitäten des UN-Sicherheitsrates oder die Finanzierung menschenrechtsadverser Projekte durch Weltbank und IWF vor Augen führen. Cornelia Janik zeigt daher methodische Ansätze auf, um die klassischen, auf Staaten zugeschnittenen Völkerrechtsquellen derart weiterzuentwickeln, dass sie auch internationale Organisationen zur Einhaltung internationaler Menschenrechte verpflichten.
Das internationale Menschenrechtsschutzsystem ist zunächst als Antwort auf Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg entstanden und richtet sich an Staaten als potenzielle Menschenrechtsverletzer. Internationale Organisationen, allen voran die UNO, sind nach ihrer historischen Konzeption mit der Aufgabe betraut, Allgemeinwohl und Menschenrechte zu fördern. An Menschenrechtsverträge sind sie selbst nicht gebunden. Die Vorstellung, dass nur Staaten Menschenrechte verletzen, ist indes obsolet, wie etwa die black listing -Aktivitäten des UN-Sicherheitsrates oder die Finanzierung menschenrechtsadverser Projekte durch Weltbank und IWF vor Augen führen. Cornelia Janik zeigt daher methodische Ansätze auf, um die klassischen, auf Staaten zugeschnittenen Völkerrechtsquellen derart weiterzuentwickeln, dass sie auch internationale Organisationen zur Einhaltung internationaler Menschenrechte verpflichten.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; 2011 Promotion; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Goethe-Universität; Rechtsreferendarin in Frankfurt und Karlsruhe.
| Erscheint lt. Verlag | 17.7.2012 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 232 mm |
| Gewicht | 962 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Schlagworte | Black • black listin • Internationale • Internationale Organisationen • listin • Menschenrechte • Menschenrechte (MenschR) • Organisationen • Völkerrechtsquellen |
| ISBN-10 | 3-16-151906-X / 316151906X |
| ISBN-13 | 978-3-16-151906-2 / 9783161519062 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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