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Bund-Dossier Kurzarbeit (Onlineprodukt) -  Bund Verlag

Bund-Dossier Kurzarbeit (Onlineprodukt) (eBook)

(Autor)

eBook Download: PDF | EPUB
2009 | 2. Auflage
150 Seiten
Bund-Verlag GmbH
978-3-7663-8202-3 (ISBN)
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Bund-Dossiers Kurzarbeit!



Seit Erscheinen der ersten Version unseres Dossiers im Januar 2009 ist viel passiert. Deswegen haben wir unser Bund-Dossier Kurzarbeit schon im Februar in einer umfassend aktualisierten überarbeiteten Version 2.0 vorgelegt, um mit dem Tempo der rechtlichen Änderungen Schritt zu halten. Das Konjunktupaket II hat mittlerweile plangemäß Bundestag und Bundesrat passiert. Mit dem »Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland« vom 2. März 2009 sind auch die Rechtsänderungen bei der Kurzarbeit, über die wir in der Version 2.0 schon umfassend berichtet haben, rückwirkend zum 1. Februar 2009 in Kraft getreten. Die vorerst bis zum 31.12. 2010 gültigen Erleichterungen für Arbeitgeber, die mit der Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten wollen, sind in § 421 t SGB III geregelt.

Die Nachfrage nach staatlicher Förderung ist ungebrochen. Wie die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung vom 4. 3. 2009 mitteilt, haben im Februar 16.900 Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt. Das waren 6.300 mehr als im Januar und 15.700 mehr als im Februar 2008. Diese Umstände waren Anlass genug für uns, das Bund-Dossier Kurzarbeit in einer nochmals aktualisierten Version 2.1 vorzulegen. Die Neuregelungen des Konjunkturpakets II haben wir für Sie eingearbeitet: Unter III. finden Sie die überarbeiteten Rechtsnormen zur Kurzarbeit. Unser Fachautor Christian Schoof (IG Metall), Verfasser des Standardwerks »Betriebsratspraxis von A bis Z«, hat seine Stichworte, Checklisten und Arbeitshilfen zur Kurzarbeit nochmals aktualisiert und dem Rechtsstand des nunmehr in Kraft getretenen Konjunkturpakets II angepasst.

Wir weisen unsere Leser darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter http://www.einsatz-fuer-arbeit.de eine umfassende Informationskampagne zur Kurzarbeit mit allen aktuellen Formularen und Beratungshotlines für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaltet haben. Damit und mit unseren Arbeitshilfen können Sie der Wirtschaftskrise in Ihrem Unternehmen hoffentlich gelassen entgegentreten!



Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Inhaltsverzeichnis 3
Einführung 5
I. Kurzarbeit – Was hat der Betriebsrat zu beachten? 6
II. Kurzarbeit – Definition und Rechtsgrundlagen 17
Was ist das? 17
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit 33
Bedeutung für die Beschäftigten 36
III. Das Gesetz im Wortlaut – Regelungen zur Kurzarbeit im Sozialgesetzbuch III 38
1. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) – Auszug – 38
2. Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld 47
3. Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld 48
IV. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Kurzarbeit – Kommentierung zu § 87 I Nr. 3 BetrVG 49
V. Rechtsprechungsübersicht zur Kurzarbeit 52
1. Keine Einführung von Kurzarbeit kraft Direktionsrechts – Änderungskündigung – Mitbestimmung 54
2. Initiativ-Mitbestimmungsrecht bei Einführung von Kurzarbeit 56
2 a. Tarifregelung über Einführung von Kurzarbeit 57
3. Tarifliche Ansagefrist über Einführung von Kurzarbeit 57
4. Tariflicher Zuschuss zum Kurzarbeitergeld nur für Angestellte? 57
5. Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit? 58
6. Kurzarbeitergeld 59
7. Vergütungspflicht des AG bei Widerruf der Kurzarbeitergeldbewilligung durch Agentur für Arbeit 60
8. Belgische Arbeitslosenleistungen für niederländischen Kurzarbeiter 61
VI. Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Leiharbeitnehmer – Entlassungen durch verkürzte Arbeitszeiten vermeiden 62
1. Kurzarbeit 73
2. Kurzarbeitergeld im Überblick 74
3. Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher von Kurzarbeitergeld 77
4. Checkliste »Regelungspunkte in einer Betriebsvereinbarung« 79
5. Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Kurzarbeit 81
6. Antrag an das Arbeitsgericht auf Errichtung einer Einigungsstelle wegen Kurzarbeit (§ 98 ArbGG) 82
7. Betriebsvereinbarung »Kurzarbeit« 83
8. Betriebsvereinbarung »Kurzarbeit« 85
9. Was tun bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers? 87
Kurzarbeitergeld - Informationen für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen 89
Inhalt 92
Allgemeines 94
Regelvoraussetzungen 95
Höhe des Kurzarbeitergeldes 107
Beginn der Gewährung Regelbezugsfrist
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung der Bezieher von Kug 113
Verfahren 115
Transferkurzarbeitergeld 119
Datenschutz 120
Übersicht Merkblätter 123
Kurzarbeitergeld - Informationen für Arbeitnehmer 125
Vorwort 127
Inhalt 128
Allgemeines Voraussetzungen und Bezugsdauer
Tatbestände, die den Anspruchauf Kurzarbeitergeld ausschließen 133
Höhe des Kurzarbeitergeldes, Anrechnung von Nebeneinkommen und steuerliche Behandlung 135
Anzeige- und Meldepflicht, Vermittlung in andere Arbeit 140
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung 142
Entscheidung, Rechtsbehelf und Auskunft 144
Transferkurzarbeitergeld 145
Datenschutz 146
Übersicht Merkblätter 147

I. Kurzarbeit – Was hat der Betriebsrat zu beachten? (Seite 4)

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob einzelne Stunden ausfallen oder ob sich der Ausfall auf bestimmte Wochentage oder ganze Wochen bezieht. Dieser arbeitsrechtliche Begriff der Kurzarbeit ist eng mit dem arbeitsförderungsrechtlichen Institut des Kurzarbeitergeldes verknüpft, das eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit darstellt. Um der derzeitigen Konjunkturkrise personalwirtschaftlich zu begegnen, bietet sich das Instrument Kurzarbeit als Alternative zu Entlassungen an.
Durch das Kurzarbeitergeld können Durststrecken in der Auftragslage überbrückt und Arbeitslosigkeit vermieden werden. So wird von dem Instrument der Kurzarbeit in Zeiten schlecht gefüllter Auftragsbücher auch rege Gebrauch gemacht. Das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung geht von einer Verdoppelung der Zahl der Kurzarbeiter auf rund 160.000 im Jahr 2009 aus. Die Zahl der Kurzarbeiter würde damit auf den höchsten Wert seit sieben Jahren steigen. Allein im November 2008 gingen laut Bundesagentur für Arbeit 165.000 Anzeigen auf Kurzarbeit ein, während es im November des Vorjahres nur etwa 39.000 Anzeigen waren. Nicht nur bei der mitbestimmungspflichtigen Einführung der Kurzarbeit, sondern auch im Verfahren für die Beantragung von Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur ist der Betriebsrat einzubeziehen. Bereits in der AiB-Januarausgabe aus dem Jahr 2007 ist ein umfassender Beitrag von Jürgen Ulber zur Kurzarbeit erschienen, auf den an dieser Stelle verwiesen wird. Der vorliegende Beitrag soll diesen dadurch ergänzen, dass er die Neuerungen, die im Rahmen der Konjunkturpakete durch die Bundesregierung eingeführt worden sind und betriebsratsspezifische Themen beleuchtet.

Neuerungen bei der Kurzarbeit

Im Rahmen des »ersten Konjunkturpaketes« hat die Bundesregierung im November 2008 die Verordnung über die Bezugsfrist des Kurzarbeitergeldes erlassen. Hierdurch wurde die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entstanden ist, von 12 auf 18 Monate verlängert.
Das »erste Konjunkturpaket« der Bundesregierung sieht darüber hinaus auch vor, die Zeit des Bezuges von konjunkturellem Kurzarbeitergeld für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Neu geschaffen wird die Möglichkeit, dass auch für Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden kann. Die Bundesregierung legt hierzu für die Jahre 2009 und 2010 ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) ko-finanziertes Programm auf, mit dessen Durchführung die Bundesagentur für Arbeit betraut ist. Bislang unterstützte der ESF nur ergänzende Qualifizierungsangebote für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld gemäß § 216 b SGB III.
Mit dem Anfang 2009 auf den Weg gebrachten »zweiten Konjunkturpaket« soll nun das Instrument der Kurzarbeit für die Arbeitgeber noch attraktiver gemacht werden. So wurde diskutiert, dass die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der bei der Kurzarbeit anfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, wenn die Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Kurzarbeit eine Weiterqualifizierung ermöglichen. Bis Redaktionsschluss ist eine Entscheidung hierüber noch nicht getroffen worden.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es anzuraten, in Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit Regelungen zur Weiterbildung der betroffenen Beschäftigten zu treffen.

Erscheint lt. Verlag 1.1.2009
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Wirtschaft
ISBN-10 3-7663-8202-0 / 3766382020
ISBN-13 978-3-7663-8202-3 / 9783766382023
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