Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 211-231
Seiten
| Ausstattung: Hardcover & eBook
2018
|
12th revised edition
De Gruyter
978-3-11-916509-9 (ISBN)
De Gruyter
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The Leipziger Kommentar has traditionally provided the most complete and comprehensive coverage of currently applicable German criminal law. Its strong reputation is based on a combination of academic and practice orientated commentary, with authors and contributors coming from both active legal practice and academia. Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.
Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf. Band 7 liegt in zwei Teilbänden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert (§ 211 bis § 231 StGB). Die Tatbestände „Mord" und „Totschlag" (§ 211 StGB und § 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen für das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bemühungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende § 217 StGB stellt erstmals die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. § 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf. Band 7 liegt in zwei Teilbänden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert (§ 211 bis § 231 StGB). Die Tatbestände „Mord" und „Totschlag" (§ 211 StGB und § 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen für das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bemühungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende § 217 StGB stellt erstmals die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. § 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Ruth Rissing-van Saan, BGH, Karlsruhe; Anette Grünewald, HU Berlin; Matthias Krüger, LMU München; Perdita Kröger, BMJV Berlin.
| Reihe/Serie | Großkommentare der Praxis | Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar ; Band 7/1 |
|---|---|
| Mitarbeit |
Anpassung von: Ruth Rissing-van Saan, Anette Grünewald, Perdita Kröger, Matthias Krüger |
| Zusatzinfo | Includes a print version and an ebook |
| Verlagsort | Berlin/Boston |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 170 x 240 mm |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht |
| Schlagworte | Criminal Law • Law • Substantive Criminal Law |
| ISBN-10 | 3-11-916509-3 / 3119165093 |
| ISBN-13 | 978-3-11-916509-9 / 9783119165099 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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