Typizität als Strukturprinzip des Privatrechts
Ein Beitrag zur Standardisierung übertragbarer Güter
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Das Sachenrecht sowie die Wertpapiere des Kredit-, Zahlungs- und Warenverkehrs sind heute weltweit von standardisierten Typen geprägt. Die Wertpapiere des Kapitalmarkts verzichten hingegen auf Typizität. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung legen indes nahe, dass sich auch dort höhere Typizität empfiehlt.
Sachen und die an ihnen bestehenden Rechte, aber auch Wertpapiere sind übertragbare Güter par excellence. Im Sachenrecht begegnen uns dabei heute weltweit mehr oder weniger streng standardisierte Typen bestimmter Rechte. Im Wertpapierrecht lässt sich bei den Wertpapieren des Kredit- und Zahlungsverkehrs sowie den Wertpapieren des Warenverkehrs eine ähnliche Entwicklung hin zu gesteigerter Typizität beobachten. Nicht in dieselbe Richtung verlief in den letzten Jahrzehnten demgegenüber die Entwicklung der Wertpapiere des Kapitalmarkts. Dieser Befund lässt sich dadurch erklären, dass die Wertpapiere des Kapitalmarkts versuchen, die positiven Wirkungen von Typizität mit alternativen Mechanismen zu erreichen. Allerdings scheint dies nur unzureichend zu gelingen, weshalb sich eine behutsame Steigerung von Typizität auch bei den Kapitalmarktpapieren empfiehlt.
Sachen und die an ihnen bestehenden Rechte, aber auch Wertpapiere sind übertragbare Güter par excellence. Im Sachenrecht begegnen uns dabei heute weltweit mehr oder weniger streng standardisierte Typen bestimmter Rechte. Im Wertpapierrecht lässt sich bei den Wertpapieren des Kredit- und Zahlungsverkehrs sowie den Wertpapieren des Warenverkehrs eine ähnliche Entwicklung hin zu gesteigerter Typizität beobachten. Nicht in dieselbe Richtung verlief in den letzten Jahrzehnten demgegenüber die Entwicklung der Wertpapiere des Kapitalmarkts. Dieser Befund lässt sich dadurch erklären, dass die Wertpapiere des Kapitalmarkts versuchen, die positiven Wirkungen von Typizität mit alternativen Mechanismen zu erreichen. Allerdings scheint dies nur unzureichend zu gelingen, weshalb sich eine behutsame Steigerung von Typizität auch bei den Kapitalmarktpapieren empfiehlt.
ist Professor für Bürgerliches Recht und Prozessrecht an der Universität Heidelberg.
| Erscheint lt. Verlag | 4.3.2013 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 165 x 239 mm |
| Gewicht | 1130 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Schlagworte | Clausus • Numerus • numerus clausus • Sachenrecht • Sachenrecht (SachenR) • Typenzwang • Wertpapierrecht • Wertpapierrecht (Wp-Recht) |
| ISBN-13 | 9783161517242 / 9783161517242 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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