Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de
Die Beschränkung der Frage- und Redezeit der Aktionäre in der Satzung einer AG oder durch den Versammlungsleiter - Filip Wawryk

Die Beschränkung der Frage- und Redezeit der Aktionäre in der Satzung einer AG oder durch den Versammlungsleiter

(Autor)

Buch | Softcover
48 Seiten
2011 | 11002 A. 2. Auflage
GRIN Verlag
978-3-656-07570-7 (ISBN)
CHF 39,10 inkl. MwSt
  • Titel nicht im Sortiment
  • Artikel merken
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund des "Redebeschränkung"-Urteils befasst sich die vorliegende Untersuchung hinsichtlich des zeitlichen Aspekts mit der Beschränkbarkeit des Frage- und Rederechts der Aktionäre einer Aktiengesellschaft durch die Satzung oder die Versammlungsleiter. Hierfür wird zunächst eine Differenzierung zwischen Frage- und Rederecht vorgenommen und daraufhin der Fragenkomplex um eine zeitliche Beschränkung durch Satzungsregelungen auf den Prüfstand gestellt, insbesondere unter Beachtung des
131 Abs. 2 S. 2 AktG, dessen Auslegung und Grenzen. Weiterhin wird ein solches Recht des Versammlungsleiters beleuchtet und dabei speziell der Fragenachgegangen, ob seine Rechte konstitutiv durch Satzungsermächtigung entstehen. Schließlich werden die Chancen und Risiken in einer abschließenden Stellungnahme aufgezeigt.
Erscheint lt. Verlag 28.12.2011
Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Gewicht 85 g
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht
Schlagworte 131 AktG • 131AktG • AG • Aktionäre • Fragerecht • fragezeit • Gesellschaftsrecht • Hauptversammlung • Klausel • Ordnungsmaßnahmen • Rederecht • redezeit • Satzung • Umag • Versammlungsleiter
ISBN-10 3-656-07570-0 / 3656075700
ISBN-13 978-3-656-07570-7 / 9783656075707
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich