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Die Vereinbarkeit von Militärgerichten mit dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1 AMRK und Art. 14 Abs. 1 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte (eBook)

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2010 | 2005
XVIII, 308 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-37638-5 (ISBN)

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Die Vereinbarkeit von Militärgerichten mit dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1 AMRK und Art. 14 Abs. 1 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Jeanine Bucherer
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Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen militärgerichtliche Strafverfahren gegen Zivilpersonen. Die Arbeit systematisiert die vorhandene Spruchpraxis und geht der Frage nach, ob es ein Recht auf ein zuständiges Gericht gibt bzw. wie sich ein solches Recht konstruieren lässt. Ausführungen zu besonderen Problemen im Kontext von Ausnahmezuständen und eine Betrachtung der U.S.-amerikanischen Militärkommissionen runden die Analyse ab.

Vorwort 6
Table of Contents 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
A. Der Prüfungsmaßstab 20
B. Zum Vorgehen 22
Kapitel 1: Hintergründe zur Militärgerichtsbarkeit 23
A. Besonderheiten der Militärgerichte 23
I. Historischer Abriß 24
II. Beispiele militärgerichtlicher Modelle 27
1. Militärgerichte, die im Einzelfall einberufen werden 27
a. Preußen 28
b. Großbritannien / USA 28
c. Gegenüberstellung 30
2. Militärgerichte als ständige Gerichte 31
a. Spanien 32
b. Peru / Kolumbien 33
c. Gegenüberstellung 34
3. Exkurs zur Militärgerichtsbarkeit in Deutschland 34
4. Entwicklungstendenzen 36
B. Begründungsansätze für das Bestehen einer gesonderten Militärgerichtsbarkeit 37
Kapitel 2: Militärgerichte als „Gerichte“ im Sinne der Verträge 40
A. Einleitung 40
B. Der Gerichtsbegriff in EMRK, AMRK und IPBPR 42
I. EMRK 42
1. Der Gerichtsbegriff allgemein 42
2. Militärgerichte als „Gerichte“ im Sinne der Verträge 44
II. AMRK 47
III. IPBPR 48
IV. Bewertung 50
Kapitel 3: Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Militärgerichten 51
A. Allgemein 51
I. Funktionen und Inhalte der Grundsätze 51
II. Inhalt des Unabhängigkeitsgrundsatzes 53
III. Inhalt des Unparteilichkeitsgrundsatzes 55
IV. Fazit 57
B. Anwendung der Grundsätze in der Spruchpraxis 57
I. EMRK 58
1. Frühe Fälle 59
a. Darstellung der Fälle 60
b. Bewertung im Lichte hergebrachter Rechtsprechung 63
2. Britische Fälle 65
a. Darstellung der Fälle 65
b. Bewertung 69
3. Türkische Fälle 75
a. Zur Stellung des Militärrichters im System derStaatssicherheitsgerichte 79
b. Argumentation und Entscheidung 80
c. Kritik der abweichenden Richter 87
d. Kritik der Rechtsprechung von Gerichtshof und Kommission 90
4. Gesamtbewertung der EMRK-Rechtsprechung 96
II. AMRK 96
1. Kommission im Berichtsverfahren 98
a. Abhängigkeit von der Exekutive 99
b. Strafverfahren vor Militärgerichten gegen Zivilpersonen 100
c. Strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der Streitkräfte vor Militärgerichten wegen Menschenrechtsverletzungen 102
2. Individualbeschwerdeverfahren 104
3. Bewertung 105
III. IPBPR 105
1. Menschenrechtsausschuß im Staatenberichtsverfahren 106
a. Allgemeine Kriterien 107
b. Strafverfahren vor Militärgerichten gegen Zivilpersonen 108
c. Strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der Streitkräfte vor Militärgerichten wegen Menschenrechtsverletzungen 111
2. Fakultativprotokoll 113
3. Fazit 114
IV. Gesamtbewertung 115
Kapitel 4: Recht auf den zuständigen Richter – Grenzen militärstrafgerichtlicher Zuständigkeit 117
A. Einleitung 118
I. Hintergrund 119
II. Entwicklungen im außervertraglichen Bereich 122
B. Ein Recht auf den zuständigen Richter? – Eine Bestandsaufnahme 129
I. AMRK 129
1. Berichte der Kommission 129
a. Übersicht über die Entwicklung 129
b. Bewertung 134
2. Individualbeschwerdeverfahren 135
a. Die Beschwerde Genie Lacayo 135
b. Die Beschwerde Loayza Tamayo 136
c. Die Beschwerde Castillo Petruzzi u. a. 139
d. Die Beschwerde Cesti Hurtado gegen Peru 142
e. Bewertung 146
II. IPBPR 148
1. Staatenberichtsverfahren 149
2. Individualbeschwerdeverfahren 150
a. Überblick über die Rechtsprechung 150
b. Bewertung 157
III. EMRK 158
C. Ein Recht auf den zuständigen Richter – Eigene Ansätze 160
I. AMRK – autonome Auslegung des Merkmals „zuständig“ 160
1. Möglichkeit autonomer Auslegung 161
2. Maßstab autonomer Auslegung 164
a. Strafverfahren vor Militärgerichten gegen Zivilpersonen 168
b. Strafrechtliche Verfolgung von Militärangehörigen vor Militärgerichten wegen Menschenrechtsverletzungen 177
3. Ergebnis 184
II. IPBPR 185
1. Autonome Auslegung des Merkmals „zuständig“ 185
a. Auslegungsmaßstab 187
b. Vorgaben des Paktes: Willkürverbot und Rechtsstaatsprinzip 189
c. Tendenzen der Berichterstatter im Hinblick auf das Ergebnis der Beschränkung der militärgerichtlichen Zuständigkeit 192
2. Fazit 193
III. EMRK 194
1. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal – Grundsätze der Herleitung 194
2. Zuständiges Gericht als inhärentes Tatbestandsmerkmal 195
a. Strafverfahren vor Militärgerichten gegen Zivilpersonen 197
3. Fazit 200
IV. Gesamtbewertung 201
Kapitel 5: Besondere Probleme im Kontext von Ausnahmezuständen 202
A. Einleitung 202
B. Außervertragliche Entwicklungen 214
I. Erklärungen 214
1. Minimum Standards of Human Rights Norms in a State of Emergency 215
2. Siracusa Principles 219
3. Draft Declaration on the Independence of Justice 221
4. Turku Declaration of Minimum Humanitarian Standards 221
5. OSZE 223
6. Fazit 223
II. Berichterstatter und Sonderberichterstatter zum Ausnahmezustand 224
1. Berichterstatterin Questiaux 224
2. Sonderberichterstatter über Ausnahmezustände 225
3. Sonderberichterstatter über Justiz und Anwaltschaft 228
4. Bewertung 229
C. Die Verträge im einzelnen 230
I. Art. 4 IPBPR 230
1. Staatenberichtsverfahren 231
2. Individualbeschwerdeverfahren 232
3. Allgemeine Bemerkungen 235
4. Das Projekt eines Zusatzprotokolls zum Pakt 235
5. Bewertung 236
II. Art. 15 EMRK 237
1. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 237
2. Andere völkerrechtliche Verpflichtungen 240
III. Art. 27 AMRK 242
1. Inhaltliche Bestimmung der zum Schutz nicht derogierbarer Rechte wesentlichen Rechtsschutzgarantien – Gutachtenverfahren 243
a. Rechtsschutzgarantien: Inhalt und Relevanz für Strafverfahren 243
b. Verhältnismäßigkeitsprüfung 246
2. Praxis zur Notstandsfestigkeit des Rechts auf ein faires Verfahren 246
a. Kommission im Berichtsverfahren 246
b. Berichte der Kommission im Individualbeschwerdeverfahren 250
c. Individualbeschwerden vor dem Gerichtshof 252
3. Bewertung 253
IV. Gesamtbewertung 254
Zum Schluß ein Ausblick 255
Nachtrag: Die Vereinbarkeit der US-Militärkommissionen mit Art. 14 Abs. 1 IPBPR 261
A. Einleitung 261
B. Der Prüfungsmaßstab 264
I. Anwendbarkeit der Genfer Konventionen 264
II. Die Anwendbarkeit des IPBPR in Kriegszuständen 269
C. Überblick über rechtlichen Rahmen, Aufbau, Verfahren und Zuständigkeiten der US-Militärkommissionen 271
I. Der Rechtsrahmen der US-Militärkommissionen 271
1. Die Militärverordnung vom 13. November 2001 272
2. Die Durchführungsverordnungen 273
3. Die Militärkommissionserlasse 273
II. Struktur, Verfahren und Zuständigkeiten der Militärkommissionen 274
1. Struktur und Verfahren 275
a. Zusammensetzung und Rollenverteilung mit Schwerpunkt erster Verfahrensabschnitt 275
b. Zusammensetzung und Rollenverteilung mit Schwerpunkt zweiter Verfahrensabschnitt 281
2. Die Zuständigkeit der Militärkommissionen 286
a. Persönliche Zuständigkeit 286
b. Sachliche Zuständigkeit 287
D. Bewertung der Militärkommissionen am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 IPBPR 290
I. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – Aufbau, Zusammensetzung und Verfahren 291
1. Einfluß der Exekutive – insbesondere des Verteidigungsministeriums 293
2. Das Letztentscheidungsrecht des Präsidenten 294
3. Die Rolle der Bestallungsbehörde 295
4. Die Mitglieder der Kommission 296
5. Einfluß der Genfer Konventionen 298
II. Recht auf ein zuständiges Gericht 299
E. Ergebnis 300
Summary 302
A. Introduction 302
B. Independence and Impartiality 302
I. ICCPR 303
II. ECHR 303
1. “British Cases” 303
2. “Turkish Cases” 304
3. Notes 305
III. IACHR 305
C. The Right to a Competent Court 306
I. Stock-taking 306
II. Alternative Approach 306
D. Additional Considerations 307
I. States of Emergency 307
II. The Compliance of US Military Commissions with Art. 14 Para. 1 of the U.N. Covenant on Civil and Political Rights 308
Literaturverzeichnis 309
Sachregister 315

"Zum Schluß ein Ausblick (S. 243-244)

Verstoßen Strafverfahren vor Militärgerichten gegen das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in AMRK, EMRK und Pakt gewährleistet ist? Es kommt darauf an. Nicht vereinbar mit diesem Recht sind Strafverfahren gegen Zivilpersonen und solche gegen Angehörige der Streitkräfte wegen Menschenrechtsverletzungen. Das haben die Kontrollorgane der drei Verträge mehr oder weniger deutlich herausgearbeitet und das ist auch das Ergebnis der vorliegenden Arbeit.

Weil die Ergebnisse der Untersuchung im Laufe der Arbeit immer wieder in Zwischen- und Gesamtbewertungen zusammengefaßt worden sind, soll an dieser Stelle auf eine nochmalige Zusammenfassung verzichtet werden. Statt dessen wird ein Ausblick die Untersuchung abrunden. Die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit soll auf innermilitärische Angelegenheiten, auf Disziplin und Ordnung beschränkt sein. Aber was sind “strictly military offences” und welche Delikte umfaßt die Gewährleistung von Disziplin und Ordnung? Hier eine Präzisierung vorzunehmen erscheint sinnvoll, um zu befördern, daß Staaten ihr Rechtssystem an den international rechtlichen Vorgaben ausrichten, und um ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Dabei geht es nicht um eine Änderung der drei hier betrachteten Verträge, sondern um Richtlinien, die Eingang in außervertragliche Dokumente wie die UN-Studie oder vertragsbezogen beispielsweise in eine Allgemeine Bemerkung des Menschenrechtsausschusses finden könnten. Theoretisch sind mehrere Möglichkeiten denkbar, um den Kompetenzkreis von Militärgerichten näher zu bestimmen. Ein Ansatz könnte darin bestehen, konkret Delikte zu identifizieren, deren Verhandlung vor Militärgerichten zulässig bzw. unzulässig ist.

Innerstaatlich hat es Ansätze gegeben, Delikte durch Auslegung von Verfassungs- oder einfachgesetzlichen Bestimmungen von der Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit auszuschließen. Damit einher geht eine Katalogisierung von Delikten in Gruppen. So wird beispielsweise unterschieden zwischen rein militärischen Delikten, sog. militarisierten Delikten verletzungen zählen.

Der Reiz der Zuordnung von Delikten in bestimmte Gruppen besteht darin, die Gefahr der Militarisierung von allgemeinen Straftaten zu vermeiden, wie sie gerade in Zeiten besonderer Bedrohung verbreitet ist. In Peru beispielsweise wurde im Wege eines Sicherheitsgesetzes bewaffneter Raub zu schwerem Terrorismus (terrorismo agravado) umdefiniert, weil bei Terrorismusdelikten qua Verfassung auch gegen Zivilpersonen vor Militärgerichten verhandelt werden darf."

Erscheint lt. Verlag 7.5.2010
Reihe/Serie Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Zusatzinfo XVIII, 308 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Schlagworte fair trial • impunity • Konventionen • Militätgerichte • Terrorismus • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
ISBN-10 3-540-37638-0 / 3540376380
ISBN-13 978-3-540-37638-5 / 9783540376385
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