Maßregelvollzugsrecht (eBook)
703 Seiten
De Gruyter (Verlag)
978-3-89949-536-2 (ISBN)
With the newly revised 3rd edition, this standard work on measures of enforcement law has been brought up to date. The commentary deals in depth with such topics as voluntary and compulsory treatment, rate of incarceration, the loosening and guaranteeing of constitutional civil rights and admissible infringement as well as the carrying through and limits of measures for law and order.
Heinz Kammeier, Münster.
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Heinz Kammeier, Münster.
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 22
Literaturverzeichnis 28
A. Entstehung und Entwicklung von Maßregelrecht und Maßregelvollzug 56
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen und Menschenrechte 78
C. Vollzugsgrundlagen, Organisation und Finanzierung 124
D. Behandlung 162
E. Rehabilitation 220
F. Das Maß des Freiheitsentzugs (Vollzugslockerungen) 242
G. Grundrechte und Einschränkungen 312
H. Sicherungsmaßnahmen 348
J. Besondere Personengruppen 406
K. Rechtsschutz 426
L. Vollstreckungsrecht 456
Anhang 516
I. Bundesgesetze 517
II. Gesetze der einzelnen Bundesländer 535
Fundstellenregister der kommentierten landesgesetzlichen Normen 680
Sachregister 692
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"Der von Kammeier herausgegebene Kommentar ist ein unentbehrlicher Ratgeber für alle Entscheidungsträger im Maßregelvollzug, für Strafverteidiger, für die Strafvollstreckungsabteilungen der Staatsanwaltschaften, für die Strafvollstreckungskammern, in deren Bezirk ein forensisch-psychiatrisches Krankenhaus oder eine Entziehungsanstalt liegt, sowie – last but not least – auch für die Wissenschaft. Dem Verlag de Gruyter, der trotz des erheblich gestiegenen Umfangs den Kaufpreis gegenüber der vor 8 Jahren erschienenen Vorauflage nicht erhöht hat, gebührt Dank und Anerkennung für die preiswerte Publikation dieses Standardwerks des Maßregelvollzugs."
Heinz Schöch in: Recht & Psychiatrie 3/2010
"Das Buch ist allen in irgendeiner Weise mit dem Maßregelvollzug Befaßten dringend zu empfehlen."
Alexander Böhm in: NJW
"Fazit: Der Kommentar kann allen, die mit dem Vollzug der Maßregeln aus §§ 63, 64 StGB zu tun haben, uneingeschränkt empfohlen werden."
Günter Blau in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht
"Abschließend kann der Rezensent nur dem Herausgeber, allen Autoren sowie dem Verlag Achtung und Anerkennung ob dieser wissenschaftlichen Monumentalleistung aussprechen. Folgeauflagen sind schon heute sicher zu erwarten und im Interesse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung auch notwendig."
Rüdiger Molketin in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
"Das Werk erfüllt alle berechtigten Erwartungen und wird für die Praxis der Kliniken, der Vollstreckungsbehörden, der Gerichte und der Rechtsanwälte, die Untergebrachte vertreten, ein wichtiges und verläßliches Hilfsmittel sein."
Karl Peter Rotthaus in: Juristische Rundschau
F. Das Maß des Freiheitsentzugs (Vollzugslockerungen) (S. 187-188)
I. Einleitung
In diesem Abschnitt ist von jenem praktisch äußerst bedeutsamen Behandlungsgeschehen die Rede, das gängigerweise unter dem Begriff der Vollzugslockerungen abgehandelt wird (Volckart/Grünebaum 2009, 171). Es geht darum, dem untergebrachten Patienten ,kleine Freiheiten‘ wie Ausgänge und Beurlaubungen zu ermöglichen, bevor das Gericht die Vollstreckung förmlich aussetzt. Nach richtigem Verständnis handelt es sich dabei um den jeweils noch vertretbaren Umfang der Freiheitsbeschränkungen in der forensischen Psychiatrie, mit anderen Worten um das Maß des Freiheitsentzugs im Maßregelvollzug (ausf Rn F 30).
Dabei soll nicht der Eindruck vermittelt werden, die Patienten seien vorrangig im Maßregelvollzug untergebracht, um Vollzugslockerungen zu erhalten (Rasch 1986, 100). Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass die gesicherte Unterbringung in ,festen Häusern‘, die mehr denn je das Bild der forensischen Psychiatrie prägt (vgl Rückert 2008: „Lebensversickerungsanstalten“), zugleich eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu einer ebenso effektiven wie humanen Therapie im Maßregelvollzug darstellt (Schwind/Böhm/Jehle-Rotthaus/Freise § 136 Rn 3). Je länger die Einschließung in der totalen Institution ,Forensik‘ anhält, je mehr überlagern die Folgeprobleme der Prisonierung und Hospitalisierung jene psycho-sozialen Probleme, deretwegen der Patient einst eingewiesen wurde; dies gilt in besonderem Maße für die unbefristete Unterbringung (Laubenthal 1990, 368) mit ihrer fatalen Tendenz zum „Wegschließen für immer“ (Rautenberg 2001, vgl auch Schüler-Springorum 2005). Leitidee der folgenden Ausführungen sei daher in Anlehnung an die idealisierte Programmatik der Psychiatrie- Reform ebenso knapp wie undifferenziert: Freiheit heilt! – in Ergänzung der zentralen Prämisse liberaler und sozialer Kriminalpolitik: in dubio pro libertate (Pollähne Rn B 46 ff) und gegen den mainstream hypertropher Sicherheitspolitik, die sich der therapie- und rehabilitationsfeindlichen Prämisse „in dubio pro securitate“ verschrieben hat (vgl nur Tondorf 2008, Mushoff 2008, 542 ff und Schott 2007, 105).
II. Allgemeine Grundsätze
1. Juristische Konzeption
Eine adäquate Handhabung des rechtlichen Instrumentariums der Vollzugslockerungen und eine korrekte Auslegung der entsprechenden Vorschriften ist nicht möglich, ohne verfassungs- und kriminalrechtliche Grundlagen zu beachten: Ungeachtet der jeweiligen vollzugsrechtlichen Ausgestaltung von Lockerungsmaßnahmen in den Landesgesetzen hat der Patient unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verminderung des Freiheitsentzugs. Angesichts der Uneinheitlichkeit des Landesrechts (Welzel 1990b, 256; Pollähne 1994a, 91 ff; vgl Frisch 1990c, 784 f mwN) ist eine Rückbesinnung auf das Bundesrecht dringend erforderlich, nicht zuletzt um dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Patienten auf Gleichbehandlung gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang verdienen auch internationale Standards verstärkt Beachtung (exempl Pollähne 2007 f und Völlm et al 2007 mwN, vgl Rn B 135 ff).
a) Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für Verhängung, Vollstreckung und Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (vgl Kap B) erlangen eine besondere Bedeutung, wenn es um Vollzugslockerungen geht. Nicht nur der Freiheitsentzug an sich, der durch die Vollstreckung der Maßregel bewirkt wird, bedarf einer verfassungskonformen Legitimation (vgl Art 104 II GG): Auch das jeweils abgestufte Maß der Freiheitsentziehungen und -beschränkungen im Vollzug lässt sich im Einzelfall nur rechtfertigen durch den Nachweis einer konkreten Gefahr, die unter spezifischen Bedingungen von dem Patienten ausgeht und einen bestimmten Grad der Sicherung erforderlich macht (Frisch 1990c, 787 ff; Welzel 1990b, 254; Pollähne 1994a, 45; vgl Saar-Drs 9/2239, 8; Hbg-Drs 13/1544, 27). Anstelle des stigmatisierenden Persönlichkeitsmerkmals der „Gefährlichkeit“ (vgl auch Böllinger 2007), so wie es etwa in den §§ 63 und 66 StGB zum Ausdruck kommt (ausf Dessecker 2004), ist daher von spezifischen „Gefahren“ zu sprechen, die sich auf zukünftige erhebliche rechtswidrige Taten beziehen (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 108, ähnlich §§ 62, 64 S 1, 68 I StGB; dazu Kobbé 1996, 100 ff, NK-Böllinger/Pollähne § 61 Rn 58 sowie Kammeier Rn A 9 f mwN und ders 1996 zur historischen Entwicklung der Begrifflichkeiten; krit zum Stigmatisierungstrend Schott 2007, 102 ff).
Da den Maßregeln kein Strafcharakter zukommt (zu den grundsätzlichen Unterschieden Frisch 1990c, 769 f), ist die Aufrechterhaltung der gesicherten Unterbringung unzulässig, wenn sie über das durch die konkreten Gefahren indizierte Maß hinausgeht, etwa um der Schwere der Tat „gerecht“ zu werden, einen Schuldausgleich zu bewirken oder gar Vergeltung zu üben. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn neben der Maßregel Freiheitsstrafe verhängt worden ist, deren Vollstreckung sich an den Maßregelvollzug anschließen soll (Volckart/Grünebaum 2009, 181, vgl Rn F 84; zum Vikariierungsvollzug Pollähne/Rzepka Rn J 27 ff; zur Frage der Versagung oder des Widerrufs einer Lockerungsmaßnahme zur Disziplinierung Rn F 76, F 119, F 130).
| Erscheint lt. Verlag | 27.5.2010 |
|---|---|
| Reihe/Serie | De Gruyter Kommentar | De Gruyter Kommentar |
| Verlagsort | Berlin/Boston |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Strafrecht | |
| Schlagworte | Commitment (Commentary) • Forensik • Massregelvollzug /Kommentar • Measures of Enforcement (Commentary) |
| ISBN-10 | 3-89949-536-5 / 3899495365 |
| ISBN-13 | 978-3-89949-536-2 / 9783899495362 |
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