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Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen (eBook)

Europäische und internationale Entwicklungen und Eckwerte für ein Haftungsregime im internationalen Recht
eBook Download: PDF
2007 | 2007
XXXVI, 423 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-68295-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Susanne Förster
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Untersuchung zum Thema: Anknüpfungspunkte hierfür sind das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit (BSP). Die vorliegende Arbeit untersucht und systematisiert spezifische Probleme und den Stand der aktuellen Diskussion um völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche Haftungsnormen. Auf dieser Basis entwickelt sie Eckwerte für ein mögliches internationales Haftungsregime.

Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 10
Abkürzungsverzeichnis 28
Verzeichnis abgekürzter völkerrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Texte 34
Einführung: Ausgangssituation, Gegenstand und Gang der Untersuchung 38
A. Ausgangssituation 38
B. Gegenstand und Gang der Untersuchung 43
I. Entwicklung der Grundlagen für ein Biosafety-Haftungsprotokoll 44
II. Entwicklung von Eckwerten für ein Biosafety-Haftungsprotokoll 46
1. Teil: Entwicklung eines Haftungsprotokolls für das BSP: Grundlagen 48
1. Kapitel: Die moderne Biotechnologie: Anwendungsfelder und Risiken 49
A. Beschreibung der Technik und Anwendungsfelder der modernen Biotechnologie 49
I. Beschreibung der Technik 49
II. Beschreibung der wesentlichen Anwendungsfelder der modernen Biotechnologie 50
B. Risiken der modernen Biotechnologie im internationalen Kontext 54
I. Risiken für Allgemeingüter 54
II. Risiken für Individualgüter 59
III. Zusammenfassung: Risiken der modernen Biotechnologie im internationalen Kontext 63
2. Kapitel: Regelungsumfeld eines Biosafety- Haftungsregimes: Die Grundsätze und Mechanismen der CBD und des BSP 65
A. Konzepte, Mechanismen und Grundsätze der CBD zum Schutz der biologischen Vielfalt 65
I. Schutzgut Biodiversität 67
II. Grundsätze der CBD für die Erhaltung der Biodiversität 69
III. Nutzungsregelungen, Finanz- und Technologietransfer 71
IV. Schutz der biologischen Vielfalt vor den Risiken von LMO 72
B. Risikozuweisung und Risikokontrolle durch das BSP 74
I. Regelungen zur Förderung informierter Einfuhrentscheidungen 77
II. Risikokontrolle durch das Verfahren der Risikobeurteilung 84
III. Die Verankerung des Vorsorgeprinzips im BSP 85
IV. Das Verhältnis des BSP zu anderen internationalen Übereinkommen 87
V. Risikomanagement 89
VI. Risikozuweisung bei unbeabsichtigter grenzüberschreitender Verbringung von LMO 89
VII. Risikokontrolle durch Vorschriften zu Handhabung, Transport, Verpackung und Kennzeichnung 90
VIII. Risikozuweisung bei illegaler grenzüberschreitender Verbringung von LMO (Artikel 25 BSP) 91
IX. Erweiterung des BSP durch Haftungsregeln (Artikel 27 BSP) 93
C. Zusammenfassung: Haftungsrechtlich relevante Grundsätze und Mechanismen der CBD und des BSP 94
3. Kapitel: Nationale Haftung für schädliche Folgewirkungen von LMO: Die deutsche Rechtslage 96
A. Haftung für ein Fehlverhalten: Die Reichweite des deliktischen Schutzes nach §§ 823 ff. BGB 97
I. Eingriff in ein Individualrechtsgut als Voraussetzung der Deliktshaftung 98
II. Duldungspflicht aus § 906 BGB bei Einwirkungen transgener Pollen und Samen 101
III. Verschuldensnachweis 104
IV. Nachweis der Kausalität zwischen dem Verursacher, einem bestimmten LMO und der Verletzung eines Individualrechtsguts 105
V. Umfang des Schadensersatzanspruchs 105
VI. Zusammenfassung der Reichweite des Deliktsrechts bei einer Verursachung von Schäden durch LMO 107
B. Gefährdungshaftungsregeln für Schäden, die durch LMO entstehen 108
I. Ausgleich der Schwächen des Deliktsrechts durch § 32 ff. GenTG 108
II. Haftung für durch LMO hervorgerufene Umweltschäden nach UmweltHG 119
III. Haftung für durch LMO hervorgerufene Gewässerschäden nach § 22 WHG 120
IV. Haftung für gentechnisch veränderte Produkte nach dem ProdHaftG 121
V. Haftung für gentechnisch veränderte Arzneimittel nach dem AMG 123
C. Zusammenfassung: Reichweite und Besonderheiten des deutschen Haftungsrechts bei gentechnologisch bedingten Folgeschäden 124
4. Kapitel: Entwicklungen im internationalen Haftungsrecht: Ausgangspunkt für die Ausgestaltung eines Biosafety-Haftungsprotokolls 127
A. Begriffsbestimmung: Zivilrechtliche Haftung aufgrund völkerrechtlicher Verträge und Haftung der Staaten als Völkerrechtssubjekte 128
I. Haftung von Personen des Privatrechts und von Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge 128
II. Haftung der Staaten als Völkerrechtssubjekte 129
B. Entwicklung des internationalen Haftungsrechts durch internationale Haftungsübereinkommen 132
I. Weltraumhaftung 132
II. Nuklearkonventionen 135
III. Die Ölhaftungskonventionen 143
IV. Internationales Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen) 150
V. Convention on Civil Liability for Damage Caused During Carriage of Dangerous Goods by Road, Rail and Inland Navigation Vessels (CRTD) 154
VI. Basler Haftungsprotokoll 156
VII. Schutz- und Haftungsregime für die Antarktis 160
VIII. Entwicklungstendenzen bei der Verhandlung und Verabschiedung völkervertraglicher Haftungsregime 168
C. Europäische Haftungsregime 169
I. Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) 170
II. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Abfallhaftung 170
III. Lugano-Konvention 171
IV. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Umwelthaftung 175
D. Völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Grundsätze der Staatenhaftung für gentechnologisch bedingte Folgeschäden 197
I. Unbeabsichtigter Grenzübertritt von LMO 199
II. Beabsichtigter Grenzübertritt von LMO 238
E. Zusammenfassung: Entwicklung völkerrechtlicher Haftungsregime und ihre Anwendbarkeit auf schädliche Folgewirkungen von LMO 252
Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. Teils: Die Ausgangssituation für die Erarbeitung von Biosafety- Haftungsregelungen 254
2. Teil: Eckwerte eines Biosafety-Haftungsprotokolls 258
5. Kapitel: Reichweite des Verhandlungsauftrags: Verhältnis von Artikel 27 BSP zu Artikel 14 (2) CBD 259
6. Kapitel: Bestimmung der Funktionen von Haftungsnormen für das BSP 264
I. Kompensatorische Funktion 264
II. Schutz der biotechnologischen Forschung und Industrie 265
III. Umweltschützende Zielrichtung 266
IV. Präventive Funktion 267
V. Durchsetzungsfunktion und repressive Funktion 268
VI. Zusammenfassung: Bestimmung der Funktionen von Haftungsnormen für das BSP 269
7. Kapitel: Reichweite des Anwendungsbereichs eines Biosafety-Haftungsprotokolls 270
A. Reichweite des Begriffs der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO (“Transboundary Movement”) 270
I. Rechtmäßige und rechtswidrige grenzüberschreitende Verbringung 271
II. Unbeabsichtigte und beabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung 271
III. Beschränkung des Verbringungsvorgangs in zeitlicher und räumlicher Hinsicht 272
B. Beschränkung internationaler Haftungsnormen auf LMO mit nachgewiesenem Risikopotenzial 274
C. Schadensverursachung bei Transport oder der Verwendung von LMO in abgeschlossenen Einrichtungen 276
D. Anwendbarkeit eines Biosafety-Haftungsprotokolls auf gentechnisch veränderte Medikamente? 276
E. Zusammenfassung: Reichweite des Anwendungsbereichs eines Biosafety-Haftungsprotokolls 277
8. Kapitel: Haftungsmaßstab: Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung? 279
A. Unbeabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung von LMO 279
I. Verursachung von Schäden im Zusammenhang mit der Entwicklung, Forschung, Herstellung und experimentellen Freisetzung von LMO 279
II. Schadensverursachung nach Zulassung 284
B. Schadensverursachung während der bewussten grenzüberschreitenden Verbringung von LMO 286
C. Schadensverursachung nach bewusster grenzüberschreitender Verbringung von LMO 287
D. Zusammenfassende Stellungnahme: Entwicklung eines Haftungsmaßstabs für ein Biosafety-Haftungsprotokoll 288
9. Kapitel: Haftungsausschlussgründe eines Biosafety- Haftungsprotokolls 289
A. Haftung für Entwicklungsrisiken? 289
I. Argumente für eine Haftung für Entwicklungsrisiken 289
II. Argumente gegen eine Haftung für Entwicklungsrisiken 291
III. Stellungnahme zu einer Enthaftung für Entwicklungsrisiken ineinem Biosafety-Haftungsprotokoll 293
B. Legalisierungswirkung staatlicher Zulassungsentscheidungen? 293
I. Reichweite der Legalisierungswirkung von staatlichen Zulassungsentscheidungen im nationalen Recht und internationalen Übereinkommen 294
II. Legalisierungswirkung der durch das BSP vorgesehenen Zulassungsakte 296
III. Zusammenfassung: Legalisierungswirkung von Zulassungsakten des BSP 300
C. Entlastung bei Schadensverursachung durch höhere Gewalt („Force Majeure“) 300
D. Unterbrechung des Kausalablaufs durch Dritte 303
E. Limitierung der Haftungsdauer 303
F. Limitierung der Haftungssumme 305
G. Zusammenfassende Stellungnahme: Mögliche Haftungsausschlussgründe für ein Biosafety-Haftungsprotokoll 306
10. Kapitel: Nachweis kausaler Verursachung in einem Biosafety-Haftungsregime 308
A. Nachweis der Kausalität zwischen LMO, Verursacher und der schädlichen Folgewirkung 310
I. Subjektive Wissenslücken 310
II. Objektive Wissenslücken 311
B. Überwindung von Beweisschwierigkeiten bei einer Verursachung durch mehrere verschiedene Faktoren 319
I. Verteilung des Haftungsrisikos bei mehreren feststehenden Verursachern 320
II. Verteilung der Haftungsrisiken bei unklarem Verursacherkreis 321
III. Zusammenfassung: Überwindung von Beweisschwierigkeiten bei multikausal hervorgerufenen LMO-Schäden 325
C. Zusammenfassung: Bewältigung der Probleme beim Nachweis kausaler Verursachung innerhalb eines Biosafety- Haftungsprotokolls 325
11. Kapitel: Kanalisierung der Haftung in einem Biosafety- Haftungsprotokoll 327
A. Konzentration der Haftung auf einzelne oder mehrere Privatrechtssubjekte 327
I. Haftungskanalisierung auf einzelne an der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO beteiligte Personen 327
II. Verteilung des Haftungsrisikos auf eine Mehrzahl beteiligter Personen 339
III. Zusammenfassung: Haftungsverteilung auf mehrere Privatrechtssubjekte 342
B. Einbeziehung der Staaten in ein Haftungsregime 344
I. Schadensverursachung nach unbeabsichtigter grenzüberschreitender Verbringung von LMO 344
II. Schadensverursachung während der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO 348
III. Schadensverursachung nach bewusster grenzüberschreitender Verbringung von LMO 350
IV. Stellungnahme zu der Verankerung einer Staatenhaftung in einem Biosafety-Haftungsprotkoll 351
C. Zusammenfassung: Struktur eine Haftungskanalisierung in einem Biosafety-Haftungsprotokoll 351
12. Kapitel: Schadensbegriff 353
A. Der Biodiversitätsschaden als zentrales Element eines Biosafety- Haftungsregimes 353
I. Umweltschaden 353
II. Definition des Biodiversitätsschadens innerhalb eines Biosafety- Haftungsprotokolls: Problemschwerpunkte und Lösungswege 357
B. Schutz von Individualgütern durch ein Biosafety- Haftungsprotokoll 368
I. Schäden an Leben und menschlicher Gesundheit 368
II. Beeinträchtigung von Sachgütern und Vermögen als haftungsrelevanter Schaden? 369
C. Negative sozioökonomische Folgewirkungen 375
D. Zusammenfassung: Reichweite des Schadensbegriffs innerhalb eines Biosafety-Haftungsprotokolls 376
13. Kapitel: Rechtsfolgenregime 377
A. Ausgleich von Schäden an Individualgütern 377
B. Ausgleich von Schäden an der biologischen Vielfalt 378
I. Modelle für den Ausgleich von Umweltschäden und ihre Übertragbarkeit auf Schäden an der biologischen Vielfalt 379
II. Bewertung von Biodiversitätsschäden 388
C. Zusammenfassung: Mögliches Rechtsfolgenregime für ein Biosafety-Haftungsprotokoll 397
14. Kapitel: Kollektive Elemente eines Haftungs- und Entschädigungssystems: Pflichtversicherung und Haftungsfonds 398
A. Ergänzung eines Biosafety-Haftungsregimes durch Versicherungssysteme 399
I. Erhaltung der präventiven Anreizwirkung 400
II. Grenzen der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos 400
B. Ergänzung des Haftungsregimes durch einen Entschädigungsfonds 402
I. Privatwirtschaftlich finanzierte Entschädigungsfonds 403
II. Finanzierung eines Haftungsfonds durch die Vertragsstaaten 406
C. Zusammenfassung: Ergänzung eines Haftungsregimes durch kollektive Haftungs- und Entschädigungselemente 407
Gesamtergebnis 409
Summary 422
Literaturverzeichnis 430
Sachregister 448

14. Kapitel: Kollektive Elemente eines Haftungs- und Entschädigungssystems: Pflichtversicherung und Haftungsfonds (S. 361-363)

Bisher wurden die Eckwerte eines Haftungssystems betrachtet, das auf einzelne, individualisierbare Haftungsadressaten zugeschnitten ist. Dabei hat sich gezeigt, dass allein durch eine vertraglich festgelegte Gefährdungshaftung der privaten Schadenveranlasser keine lückenlose Haftung und Entschädigung gewährleistet werden kann. Es wurden insbesondere drei Fallgruppen identifiziert, bei denen ein individuell ausgerichtetes Haftungssystem an seine Grenzen stößt. Dabei handelt es sich erstens um Fälle, in denen der Schädiger zweifelsfrei feststeht. Ein voller Schadensausgleich kann aber dennoch nicht erlangt werden, weil der Schadensumfang die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verursachers übersteigt.

Zweitens versagt ein individualistisches Haftungssystem aber auch dann, wenn die Ursachenkette nicht mehr zweifelsfrei rückverfolgt werden kann. In diesem Fall können die schädlichen Folgen keinem Verursacher eindeutig zugeordnet werden. Dieses Problem zeigt sich vor allem bei Summations- und Distanzschäden, zu denen eine Vielzahl an der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO beteiligte Personen sowie weitere kumulative Effekte beigetragen haben können. Drittens kann ein Rückgriff auf den Schädiger aber auch aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sein, weil Haftungsobergrenzen, zeitliche Limitierungen und Haftungsausschlussgründe zu seinen Gunsten greifen. Hierzu zählen auch die Fälle, in denen bestimmte negative Umwelteinwirkungen zu Lasten der Allgemeinheit von der Ausgleichspflicht ausgenommen bleiben.

Diese Haftungslücken schwächen die Anreizwirkung des Haftungssystems und verlagern die Kosten für negative Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO letztlich entgegen dem Verursacherprinzip auf einzelne Geschädigte oder die jeweiligen Staaten. Um die genannten Schwächen abzufedern, werden individuell ausgerichtete Haftungsregime teilweise durch Pflichtversicherungen ergänzt (dazu unter A.). Daneben können Fondslösungen das Haftungsrisiko auf einen breiteren Verursacherkreis streuen (dazu unter B.).

A. Ergänzung eines Biosafety-Haftungsregimes durch Versicherungssysteme

Pflichtversicherungsklauseln sind von dem Gedanken motiviert, möglichen Opfern auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Fortfall des Schädigers einen zahlungskräftigen Schuldner gegenüberzustellen. Gleichzeitig kann durch Versicherungssysteme eine finanzielle Überforderung der Personen vermieden werden, die durch Einführung neuer Technologieformen ein erhöhtes Risiko schaffen. Die Funktionsfähigkeit von Haftungsregimen ist somit eng mit der Versicherbarkeit von Haftungsrisiken verbunden. Eine Vielzahl der betrachteten nationalen und internationalen Haftungsvorschriften sehen daher vor, dass mögliche Haftungsverpflichtete eine Deckungsvorsorge in Form von Versicherungen oder anderen finanziellen Garantien bereitstellen sollen. Üblicherweise wird eine Deckungsvorsorge nur bis zu einem Haftungshöchstbetrag des jeweiligen Verursachers verlangt. Teilweise wird dem Geschädigten ein Direktanspruch gegen den Versicherer oder Garanten eingeräumt.

I. Erhaltung der präventiven Anreizwirkung

Ein Nachteil der Versicherung von Haftungsrisiken liegt darin, dass das einzelwirtschaftlich begründete Interesse an der Schadensverhütung weitgehend auf die Versicherung und mittelbar auf das Kollektiv der Versicherten übergeht. Damit wird der Präventiveffekt für den einzelnen Verursacher verringert, da er grundsätzlich nur noch in Höhe der von ihm erbrachten Versicherungsbeiträge haftet. Eine Bemessung risikoabhängiger Tarife, die den Steuerungseffekt zumindest teilweise erhalten könnte, ist nur schwierig zu leisten. Dies setzt voraus, dass mögliche Haftungsbeträge im voraus bestimmt werden können3 und erfordert damit ein Mindestmaß an Kenntnissen über mögliche Schadensfolgen und Eintrittswahrscheinlichkeiten der ungünstigen Wirkungen. Für den hier betrachteten Regelungsgegenstand sind diese Kenntnisse oft nicht vorhanden.

Die präventive Funktion der Haftung kann aber auch dann teilweise erhalten werden, wenn Versicherungsleistungen Auswirkungen auf die künftige Prämienberechnung haben und höhere Beitragspflichten nach sich ziehen. Dadurch wird der Verursacher zumindest rückwirkend indirekt an dem Haftungsrisiko beteiligt. Der gleiche Effekt lässt sich durch Selbstbehalte erzielen. Eine Schwächung des Präventiveffekts wird sich jedoch nie vollständig vermeiden lassen. Dennoch wäre es verfehlt, allein wegen der verringerten Steuerungswirkung auf eine Ergänzung eines Biosafety-Haftungsregimes durch Vorgabe einer Pflichtversicherung der Haftungsbetroffenen zu verzichten. Eine Übernahme des Insolvenzrisikos durch Versicherungen bietet den Vorteil, dass eine umfassende Entschädigung gesichert ist. Andererseits kann verhindert werden, dass die Forschung, Entwicklung und Verbreitung der innovativen Technologie durch das Haftungsrisiko übermäßig belastet wird.

Erscheint lt. Verlag 25.2.2007
Reihe/Serie Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Zusatzinfo XXXVI, 423 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Biodiversität • Biologische Sicherheit • Biologische Sicherheit/Biosafety • biologische Vielfalt • Biologische Vielfalt/Biodiversität • Biosafety • Cartagena-Protokoll • Cartagena-Protokoll über die Biologische Sicherheit • Internationale Haftung • Übereinkommen über die biologische Vielfalt • Umwelthaftung • UN-Übereinkommen über die b • UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
ISBN-10 3-540-68295-3 / 3540682953
ISBN-13 978-3-540-68295-0 / 9783540682950
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