Anspruch auf Beförderung?
Die Bindung des Arbeitgebers an Verfahrensregeln und Auswahlkriterien systematischer Beförderungsverfahren
Seiten
- Titel ist leider vergriffen;
keine Neuauflage - Artikel merken
Der Verfasser legt dar, dass Arbeitgeber an Vorgaben systematischer Beförderungsverfahren gebunden sein können, die nach empirischen Methoden konstruiert wurden. Diese Bindung beruht insbesondere auf dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Fall einer Auswahl nach einer Rangreihe hat der danach geeignetste Bewerber einen Beförderungsanspruch.
Der Verfasser legt dar, dass nach empirischen Methoden konstruierte Beförderungsverfahren rechtliche Bindungswirkung entfalten können. Diese Bindung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt von Arbeitgebern, dass sie ein systematisches Beförderungsverfahren, so wie es konstruiert ist, allen Bewerbern gegenüber gleich anwenden. Der gewünschte Ermessensspielraum muss also im Verfahren selbst angelegt sein und kann nicht durch verfahrensfremde Anpassungsmaßnahmen herbeigeführt werden.Der Verfasser zeigt, dass durch diese rechtliche Bindung ein Beförderungsanspruch des nach den Verfahrensvorgaben geeignetsten Bewerbers entsteht, wenn sich ein Arbeitgeber entscheidet, ein Beförderungsverfahren zu verwenden, das eine Auswahl der Bewerber nach einer Rangreihe vorschreibt. Damit wird Arbeitgebern gezeigt, durch welche Verfahrenskonstruktion sie Gefahr laufen, beim Wort genommen zu werden, mit der Folge, dass sie vor einer Beförderungsentscheidung nicht mehr willkürlich das jeweilige Verfahren innerhalb einer Bewerbergruppe variieren können.
Der Verfasser legt dar, dass nach empirischen Methoden konstruierte Beförderungsverfahren rechtliche Bindungswirkung entfalten können. Diese Bindung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt von Arbeitgebern, dass sie ein systematisches Beförderungsverfahren, so wie es konstruiert ist, allen Bewerbern gegenüber gleich anwenden. Der gewünschte Ermessensspielraum muss also im Verfahren selbst angelegt sein und kann nicht durch verfahrensfremde Anpassungsmaßnahmen herbeigeführt werden.Der Verfasser zeigt, dass durch diese rechtliche Bindung ein Beförderungsanspruch des nach den Verfahrensvorgaben geeignetsten Bewerbers entsteht, wenn sich ein Arbeitgeber entscheidet, ein Beförderungsverfahren zu verwenden, das eine Auswahl der Bewerber nach einer Rangreihe vorschreibt. Damit wird Arbeitgebern gezeigt, durch welche Verfahrenskonstruktion sie Gefahr laufen, beim Wort genommen zu werden, mit der Folge, dass sie vor einer Beförderungsentscheidung nicht mehr willkürlich das jeweilige Verfahren innerhalb einer Bewerbergruppe variieren können.
| Erscheint lt. Verlag | 2.1.2012 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht ; 31 |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 153 x 227 mm |
| Gewicht | 358 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Schlagworte | Arbeitsrecht • Arbeitsrecht, allgemein • Beförderung (Beruf) • Individualarbeitsrecht |
| ISBN-10 | 3-8329-6499-1 / 3832964991 |
| ISBN-13 | 978-3-8329-6499-3 / 9783832964993 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, …
Buch | Softcover (2025)
dtv Verlagsgesellschaft
CHF 20,85
mit Wahlordnung | Handkommentar
Buch | Hardcover (2024)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 132,95
Durchführung, Inhalte, Mitbestimmung
Buch (2024)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 24,95