Private Militärfirmen und völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Eine Untersuchung aus humanitär-völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive
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Das Konzept der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit ist zentral für die Verwirklichung humanitär-völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Verpflichtungen. Chia Lehnardt untersucht, welche Bedeutung ihm zukommt, wenn Staaten oder die UN private Militärfirmen statt staatlicher Streitkräfte einsetzen.
Private Militärfirmen stellen neuartige Herausforderungen an ein Rechtssystem, das sich primär an Staaten und internationale Organisationen richtet. Gleichzeitig ist das hergebrachte Konzept der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit zentral für die Verwirklichung humanitär-völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Verpflichtungen. Vor diesem Hintergrund untersucht Chia Lehnardt, welche Bedeutung diesem Konzept zukommt, wenn Staaten oder die UN private Militärfirmen einsetzen. Dabei erweist sich das gegenwärtige System völkerrechtlicher Verantwortlichkeit aus zwei Gründen als wirklichkeitsnah. Erstens ist nicht die formale, sondern die tatsächliche Organisation eines Staates bzw. einer Peacekeeping-Operation entscheidend. Zweitens wird die besondere Rolle des Auftraggebers erfasst, indem ihm erhöhte Schutzpflichten auferlegt werden. Mit der Auslagerung militärischer Funktionen geht daher nicht die Auslagerung völkerrechtlicher Verantwortlichkeit einher.
Private Militärfirmen stellen neuartige Herausforderungen an ein Rechtssystem, das sich primär an Staaten und internationale Organisationen richtet. Gleichzeitig ist das hergebrachte Konzept der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit zentral für die Verwirklichung humanitär-völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Verpflichtungen. Vor diesem Hintergrund untersucht Chia Lehnardt, welche Bedeutung diesem Konzept zukommt, wenn Staaten oder die UN private Militärfirmen einsetzen. Dabei erweist sich das gegenwärtige System völkerrechtlicher Verantwortlichkeit aus zwei Gründen als wirklichkeitsnah. Erstens ist nicht die formale, sondern die tatsächliche Organisation eines Staates bzw. einer Peacekeeping-Operation entscheidend. Zweitens wird die besondere Rolle des Auftraggebers erfasst, indem ihm erhöhte Schutzpflichten auferlegt werden. Mit der Auslagerung militärischer Funktionen geht daher nicht die Auslagerung völkerrechtlicher Verantwortlichkeit einher.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Oxford und New York; Referendarin am Kammergericht Berlin.
| Erscheint lt. Verlag | 7.10.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 154 x 231 mm |
| Gewicht | 485 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Schlagworte | Gewaltmonopol • Humanitäre Hilfe • Menschenrechte • Menschenrechte (MenschR) • Militär • Militärfirmen • private • Private Militärfirmen • Private Sicherheitsfirmen • Sicherheitsfirmen • Verantwortlichkeit • Völkerrecht • Völkerrecht (VölkerR) |
| ISBN-10 | 3-16-150764-9 / 3161507649 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150764-9 / 9783161507649 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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