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Haufe HGB Bilanz-Kommentar

Der Kommentar zum BilMoG - der größten HGB-Reform seit über 20 Jahren!
Buch
2691 Seiten
2010
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-09344-5 (ISBN)
CHF 249,95 inkl. MwSt
  • Titel erscheint in neuer Auflage
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Mit dem "Haufe HGB Bilanz Kommentar" bilanzieren und entscheiden Sie auch nach dem BilMoG perfekt und sicher. Alle Änderungen sind praxisgerecht dargestellt und erläutert.

Die topaktuelle Kommentierung führt Sie mit zahlreichen Praxisbeispielen, Buchungssätzen und Übersichten durch die Neuerungen des BilMoG. Damit sind Sie von generellen Bewertungsfragen bis hin zum konkreten Buchungssatz immer auf der sicheren Seite!

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- KOMPETENT ZUR LÖSUNG- bei generellen Bewertungsfragen bis hin zu konkreten Buchungssätzen.

PRAXISGERECHTE KOMMENTIERUNG
- Aktuelle Kommentierung der für die Bilanzierung relevanten HGB-Paragrafen (§ 238- § 342e HGB)
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NÜTZLICHES BILMOG-WISSEN
- Detaillierte Darstellung und Kommentierung der Veränderung durch das BilMoG, z.B. zu immateriellen Vermögensgegenständen, Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit, Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, Rückstellungsbewertung und latenten Steuern.

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- Alle wichtigen Rechtsquellen, z.B. aus HGB, EGHGB, EStG, AktG sowie Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen

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AUSZUG AUS § 249 RÜCKSTELLUNGEN 1 ÜBERBLICK1.1 INHALTRZ. 1 § 249 ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtige Kaufleute gültige Vorschrift. Neben dem JA ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den KA anzuwenden. RZ. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt vor, dass in der Bilanz Schulden auszuweisen sind. Unter dem Begriff Schulden werden neben Verbindlichkeiten auch Rückstellungen erfasst (§ 247 Rz 145). Zur Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen vgl. § 247 Rz 150. RZ. 3 § 249 HGB regelt die Vorschriften für den Ansatz von Rückstellungen. Darüber hinaus existieren spezielle Ansatzvorschriften in §§ 341e-h HGB (sog. versicherungstechnische Rückstellungen), in § 56a VAG (Rückstellungen zur Berücksichtigung der Überschussbeteiligung der Versicherten), in § 17 DMBilG sowie in den Übergangsregelungen gem. Art. 66 Abs. 3, 5, 7, Art. 67 Abs. 1, 3, 5 EGHGB. RZ. 4 Die Bewertung von Rückstellungen beruht auf § 253 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen gem. Art. 66 Abs. 3, 5, 7, Art. 67 Abs. 1, 4, 5, 6 EGHGB. RZ. 5 § 266 Abs. 3 HGB enthält Regelungen zum Ausweis von Rückstellungen in der Bilanz von KapG und KapCoGes. Die für Rückstellungen erforderlichen Anhangangaben finden sich in §§ 284 Abs. 2 Nr. 1, 285 Nrn. 12, 24 HGB sowie Art. 28 Abs. 2, Art. 66 Abs. 2, 3, 5, Art. 67 Abs. 1, 2, 8 EGHGB. RZ. 6 Die in § 251 HGB geregelten Haftungsverhältnisse können bei entsprechender Konkretisierung zur Bildung von Rückstellungen führen (§ 251 Rz 47). RZ. 7 Bis zur Einführung des BilMoG wurden unter den Rückstellungen auch Rückstellungen für latente Steuern innerhalb der Steuerrückstellungen ausgewiesen. Durch den im Zuge der Einführung des BilMoG geschaffenen Ausweis der passiven latenten Steuern (§ 274 HGB) als gesonderter Posten am Ende der Passivseite (§ 266 Rz 158) ist hierin eine lex specialis zu § 249 zu sehen. Da kleine KapG von der Anwendung des § 274 HGB befreit sind (§ 274a Nr. 5 HGB), haben diese - sofern sie nicht freiwillig die Regelungen des § 274 anwenden - gleichwohl Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 zu bilden (§ 274a Rz 5). 1.2 BEGRIFF UND MERKMALE VON RÜCKSTELLUNGENRZ. 8 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht werden die statische und die dynamische Bilanzauffassung unterschieden. Diestatische Bilanzauffassung stellt die vollständige Abbildung der Verpflichtungen des Unternehmens in den Vordergrund. Der Ausweis von Verbindlichkeitsrückstellungen ist nach dieser Sichtweise dann geboten, wenn zwar noch keine Verbindlichkeit vorliegt, am Bilanzstichtag aber bereits eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht oder zumindest nach den Grundsätzen einer vorsichtigen Bilanzierung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) von dem Bestehen einer Verpflichtung ausgegangen werden muss. Dieses Abstellen auf den Schuldcharakter der Rückstellung zeigt sich auch darin, dass eine Schuld nach dieser Sichtweise bereits dann vorliegt, wenn sie wirtschaftlich begründet ist, ohne dass dem Gläubiger ein Anspruch zustehen muss. RZ. 9 Die dynamische Bilanzauffassung stellt demgegenüber auf den zutreffenden Erfolgsausweis ab, d. h., die zutreffende Periodisierung nach dem Verursachungsprinzip steht hier im Vordergrund. Der dynamische Rückstellungsbegriff ist demzufolge weiter gefasst als der statische. Er beinhaltet nicht nur Verbindlichkeitsrückstellungen, sondern auch die Periodisierung von stoßweise anfallenden Ausgaben (z. B. Großreparaturen). Mit dem BilMoG hat der dynamische Rückstellungsbegriff deutlich an Bedeutung verloren, was sich insbesondere an dem Wegfall der sog. Aufwandsrückstellung (§ 249 Abs. 2 aF) zeigt. Gleichwohl hat die dynamische Bilanzauffassung unverändert Einfluss in das deutsche Bilanzrecht, wie sich z. B. bei der Periodisierung von Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen zeigt (§ 253 Rz 64).

Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Handelsrecht
Schlagworte Bilanzierung • BilMoG • HGB • Kommentar • Rechnungslegung
ISBN-10 3-448-09344-0 / 3448093440
ISBN-13 978-3-448-09344-5 / 9783448093445
Zustand Neuware
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