Juristische Geltung als Verbindlichkeit
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Stephan Meyer zeigt, dass die pragmatische Funktion des juristischen Geltungsprädikats nicht allein rechtssysteminterne, sondern die objektive Verbindlichkeit des Rechts verlangt. Er analysiert Verbindlichkeitskonzeptionen aus dem angloamerikanischen und dem deutschen Sprachraum und entwickelt ein neues Verständnis der Verbindlichkeitsfrage.
"Juristische Geltung" bedeutet die Beachtlichkeit einer Norm für die Adressaten. Erzeugt werde sie durch "ordnungsgemäße Setzung". Die geltende Norm sei "rechtssystemintern" verbindlich. Ihre objektive Verpflichtungskraft sei eine außerjuristische Frage. Stephan Meyer zeigt, dass das Geltungsprädikat so nur unzureichend verstanden wäre. Die Erfüllung seiner pragmatischen Funktion verlangt nach echter Verbindlichkeit. Die angloamerikanische Gegenwartsphilosophie wird nach Verbindlichkeitsbegründungen befragt, ihre analytische Tiefe der Rechtswissenschaft im deutschen Sprachraum systematisch verfügbar gemacht. Auch widmet der Verfasser sich der Grundnormlehre und ersetzt Kelsens erkenntnispragmatische Geltungsvoraussetzung der Wirksamkeit durch die der Aktualität des Erteiltseins von Rechtsbefehlen. Die Frage, ob das Recht aktuelle Befehle zu erteilen vermag, wird am Ende an die Philosophie des Geistes gerichtet.
"Juristische Geltung" bedeutet die Beachtlichkeit einer Norm für die Adressaten. Erzeugt werde sie durch "ordnungsgemäße Setzung". Die geltende Norm sei "rechtssystemintern" verbindlich. Ihre objektive Verpflichtungskraft sei eine außerjuristische Frage. Stephan Meyer zeigt, dass das Geltungsprädikat so nur unzureichend verstanden wäre. Die Erfüllung seiner pragmatischen Funktion verlangt nach echter Verbindlichkeit. Die angloamerikanische Gegenwartsphilosophie wird nach Verbindlichkeitsbegründungen befragt, ihre analytische Tiefe der Rechtswissenschaft im deutschen Sprachraum systematisch verfügbar gemacht. Auch widmet der Verfasser sich der Grundnormlehre und ersetzt Kelsens erkenntnispragmatische Geltungsvoraussetzung der Wirksamkeit durch die der Aktualität des Erteiltseins von Rechtsbefehlen. Die Frage, ob das Recht aktuelle Befehle zu erteilen vermag, wird am Ende an die Philosophie des Geistes gerichtet.
Geboren 1971; Studium der Staatswissenschaften (Schwerpunkt Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Volkswirtschaftslehre) an der Universität der Bundeswehr München; 2004 Promotion; 2010 Habilitation; Venia Legendi für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Rechtstheorie; Privatdozent an der Universität Erfurt.
| Erscheint lt. Verlag | 2.8.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 162 x 243 mm |
| Gewicht | 748 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Schlagworte | Geltung • Juristische • Juristische Geltung • Rechtsdogmatik • Rechtspflicht • Rechtstheorie |
| ISBN-13 | 9783161507311 / 9783161507311 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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