Die Aufteilung des Schadensersatzes auf mehrere Verletzte im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Seiten
2011
|
1., Aufl.
Heymanns, Carl (Verlag)
978-3-452-27547-9 (ISBN)
Heymanns, Carl (Verlag)
978-3-452-27547-9 (ISBN)
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Die Dissertation erarbeitet anlässlich der Urteile "Tintenpatrone" und "Windsor Estate" des Bundesgerichtshofs eine schutzrechtsübergreifende, praktikable Handhabung von Schadensersatzansprüchen mehrerer Geschädigter nach Schutzrechtsverletzungen. Die Arbeit berücksichtigt das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Markenrecht, das Geschmacksmuster- und das Urheberrecht. Sie wendet sich an Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen.
Der Schadensersatz kann im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht abstrakt und damit losgelöst vom konkreten Schaden des Geschädigten berechnet werden. Anstelle der konkreten Berechnungsmethode kann der Geschädigte seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen. Die Verfasserin befasst sich mir der Frage, wie der Schadensersatz aufzuteilen ist, wenn mehrere Personen durch die Verletzung desselben Schutzrechts geschädigt werden und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer geltend machen können. Von besonderer Praxisrelevanz ist die Aufteilung des Schadensersatzes zwischen Rechtsinhaber und ausschließlichem Lizenznehmer sowie zwischen mehreren Rechtsinhabern. Schutzrechte werden aber auch immer häufiger als Kreditsicherheit verwendet. Daher wird auch die Position der Beteiligten im Verletzungsfall nach einer Sicherungsabtretung oder Verpfändung des Schutzrechts beleuchtet.
Ausgehend von Gläubigermehrheiten im allgemeinen Zivilrecht und dem Streitstand um die Aktivlegitimation von Schutzrechtsinhabern und weiteren Berechtigten erarbeitet die Verfasserin eine Lösung für die Aufteilung des konkret oder abstrakt berechneten Schadensersatzes. Den Anspruchsberechtigten soll eine möglichst selbständige Position eingeräumt werden, ohne den Verletzer übermäßig zu belasten. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten, das Zivilprozessrecht und die dogmatischen Grundlagen des materiellen Zivilrechts gleichermaßen berücksichtigt.
Die Dissertation erarbeitet anlässlich der Urteile „Tintenpatrone“ und „Windsor Estate“ des Bundesgerichtshofs eine schutzrechtsübergreifende, praktikable Handhabung von Schadensersatzansprüchen mehrerer Geschädigter nach Schutzrechtsverletzungen. Die Arbeit berücksichtigt das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Markenrecht, das Geschmacksmuster- und das Urheberrecht. Sie wendet sich an Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen.
Der Schadensersatz kann im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht abstrakt und damit losgelöst vom konkreten Schaden des Geschädigten berechnet werden. Anstelle der konkreten Berechnungsmethode kann der Geschädigte seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen. Die Verfasserin befasst sich mir der Frage, wie der Schadensersatz aufzuteilen ist, wenn mehrere Personen durch die Verletzung desselben Schutzrechts geschädigt werden und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer geltend machen können. Von besonderer Praxisrelevanz ist die Aufteilung des Schadensersatzes zwischen Rechtsinhaber und ausschließlichem Lizenznehmer sowie zwischen mehreren Rechtsinhabern. Schutzrechte werden aber auch immer häufiger als Kreditsicherheit verwendet. Daher wird auch die Position der Beteiligten im Verletzungsfall nach einer Sicherungsabtretung oder Verpfändung des Schutzrechts beleuchtet.
Ausgehend von Gläubigermehrheiten im allgemeinen Zivilrecht und dem Streitstand um die Aktivlegitimation von Schutzrechtsinhabern und weiteren Berechtigten erarbeitet die Verfasserin eine Lösung für die Aufteilung des konkret oder abstrakt berechneten Schadensersatzes. Den Anspruchsberechtigten soll eine möglichst selbständige Position eingeräumt werden, ohne den Verletzer übermäßig zu belasten. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten, das Zivilprozessrecht und die dogmatischen Grundlagen des materiellen Zivilrechts gleichermaßen berücksichtigt.
Der Schadensersatz kann im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht abstrakt und damit losgelöst vom konkreten Schaden des Geschädigten berechnet werden. Anstelle der konkreten Berechnungsmethode kann der Geschädigte seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen. Die Verfasserin befasst sich mir der Frage, wie der Schadensersatz aufzuteilen ist, wenn mehrere Personen durch die Verletzung desselben Schutzrechts geschädigt werden und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer geltend machen können. Von besonderer Praxisrelevanz ist die Aufteilung des Schadensersatzes zwischen Rechtsinhaber und ausschließlichem Lizenznehmer sowie zwischen mehreren Rechtsinhabern. Schutzrechte werden aber auch immer häufiger als Kreditsicherheit verwendet. Daher wird auch die Position der Beteiligten im Verletzungsfall nach einer Sicherungsabtretung oder Verpfändung des Schutzrechts beleuchtet.
Ausgehend von Gläubigermehrheiten im allgemeinen Zivilrecht und dem Streitstand um die Aktivlegitimation von Schutzrechtsinhabern und weiteren Berechtigten erarbeitet die Verfasserin eine Lösung für die Aufteilung des konkret oder abstrakt berechneten Schadensersatzes. Den Anspruchsberechtigten soll eine möglichst selbständige Position eingeräumt werden, ohne den Verletzer übermäßig zu belasten. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten, das Zivilprozessrecht und die dogmatischen Grundlagen des materiellen Zivilrechts gleichermaßen berücksichtigt.
Die Dissertation erarbeitet anlässlich der Urteile „Tintenpatrone“ und „Windsor Estate“ des Bundesgerichtshofs eine schutzrechtsübergreifende, praktikable Handhabung von Schadensersatzansprüchen mehrerer Geschädigter nach Schutzrechtsverletzungen. Die Arbeit berücksichtigt das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Markenrecht, das Geschmacksmuster- und das Urheberrecht. Sie wendet sich an Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen.
Der Schadensersatz kann im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht abstrakt und damit losgelöst vom konkreten Schaden des Geschädigten berechnet werden. Anstelle der konkreten Berechnungsmethode kann der Geschädigte seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen. Die Verfasserin befasst sich mir der Frage, wie der Schadensersatz aufzuteilen ist, wenn mehrere Personen durch die Verletzung desselben Schutzrechts geschädigt werden und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer geltend machen können. Von besonderer Praxisrelevanz ist die Aufteilung des Schadensersatzes zwischen Rechtsinhaber und ausschließlichem Lizenznehmer sowie zwischen mehreren Rechtsinhabern. Schutzrechte werden aber auch immer häufiger als Kreditsicherheit verwendet. Daher wird auch die Position der Beteiligten im Verletzungsfall nach einer Sicherungsabtretung oder Verpfändung des Schutzrechts beleuchtet.
Ausgehend von Gläubigermehrheiten im allgemeinen Zivilrecht und dem Streitstand um die Aktivlegitimation von Schutzrechtsinhabern und weiteren Berechtigten erarbeitet die Verfasserin eine Lösung für die Aufteilung des konkret oder abstrakt berechneten Schadensersatzes. Den Anspruchsberechtigten soll eine möglichst selbständige Position eingeräumt werden, ohne den Verletzer übermäßig zu belasten. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten, das Zivilprozessrecht und die dogmatischen Grundlagen des materiellen Zivilrechts gleichermaßen berücksichtigt.
| Erscheint lt. Verlag | 31.7.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW) |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 370 g |
| Einbandart | gebunden |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Urheberrecht |
| Schlagworte | Aufteilung • Gewerblicher Rechtsschutz • Schadensersatz • Schadensersatzrecht • Schadensersatzrecht (SchadensersatzR) • Urheberrecht • Urheberrecht (UrhR) |
| ISBN-10 | 3-452-27547-7 / 3452275477 |
| ISBN-13 | 978-3-452-27547-9 / 9783452275479 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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