Kohärenter Grundrechtsschutz im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Einordnung von Titel V AEUV in das grundrechtliche Mehrebenensystem des Europäischen Verfassungsverbundes
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Wesentliches Charakteristikum des Grundrechtsschutzes im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union ist, dass dieser auf mehreren Ebenen (Unionsrecht, mitgliedstaatliche Verfassungen und EMRK) erfolgt.
Bei dem Ziel, das Zusammenspiel dieser Ebenen möglichst kohärent auszugestalten, sind gegensätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Auf der einen Seite besteht die Gefahr, dass es aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten zu Lücken im Schutz der Grundrechte kommt. Auf der anderen Seite führte auch die gleichzeitige Anwendbarkeit mehrerer (inhaltlich nicht völlig identischer) Grundrechte unterschiedlicher Ebenen zu Rechtsunsicherheit, wenn nicht klar wäre, wie derartige Kollisionslagen aufzulösen sind.
Diesen Aspekten geht das Werk nach. Untersucht wird dabei unter dem Gesichtspunkt möglicher Lücken im Grundrechtsschutz insbesondere die Rechtslage in Bezug auf Europol sowie Polen, Großbritannien und Tschechien nach den von diesen Mitgliedstaaten ausgehandelten Zusatzprotokollen zum Vertrag von Lissabon. Hinsichtlich der Auflösung grundrechtlicher Kollisionslagen erfolgt insbesondere eine fundierte Auseinandersetzung mit Art. 53 GRCh.
Wesentliches Charakteristikum des Grundrechtsschutzes im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union ist, dass dieser auf mehreren Ebenen (Unionsrecht, mitgliedstaatliche Verfassungen und EMRK) erfolgt.
Bei dem Ziel, das Zusammenspiel dieser Ebenen möglichst kohärent auszugestalten, sind gegensätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Auf der einen Seite besteht die Gefahr, dass es aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten zu Lücken im Schutz der Grundrechte kommt. Auf der anderen Seite führte auch die gleichzeitige Anwendbarkeit mehrerer (inhaltlich nicht völlig identischer) Grundrechte unterschiedlicher Ebenen zu Rechtsunsicherheit, wenn nicht klar wäre, wie derartige Kollisionslagen aufzulösen sind.
Diesen Aspekten geht das Werk nach. Untersucht wird dabei unter dem Gesichtspunkt möglicher Lücken im Grundrechtsschutz insbesondere die Rechtslage in Bezug auf Europol sowie Polen, Großbritannien und Tschechien nach den von diesen Mitgliedstaaten ausgehandelten Zusatzprotokollen zum Vertrag von Lissabon. Hinsichtlich der Auflösung grundrechtlicher Kollisionslagen erfolgt insbesondere eine fundierte Auseinandersetzung mit Art. 53 GRCh.
Bei dem Ziel, das Zusammenspiel dieser Ebenen möglichst kohärent auszugestalten, sind gegensätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Auf der einen Seite besteht die Gefahr, dass es aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten zu Lücken im Schutz der Grundrechte kommt. Auf der anderen Seite führte auch die gleichzeitige Anwendbarkeit mehrerer (inhaltlich nicht völlig identischer) Grundrechte unterschiedlicher Ebenen zu Rechtsunsicherheit, wenn nicht klar wäre, wie derartige Kollisionslagen aufzulösen sind.
Diesen Aspekten geht das Werk nach. Untersucht wird dabei unter dem Gesichtspunkt möglicher Lücken im Grundrechtsschutz insbesondere die Rechtslage in Bezug auf Europol sowie Polen, Großbritannien und Tschechien nach den von diesen Mitgliedstaaten ausgehandelten Zusatzprotokollen zum Vertrag von Lissabon. Hinsichtlich der Auflösung grundrechtlicher Kollisionslagen erfolgt insbesondere eine fundierte Auseinandersetzung mit Art. 53 GRCh.
Wesentliches Charakteristikum des Grundrechtsschutzes im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union ist, dass dieser auf mehreren Ebenen (Unionsrecht, mitgliedstaatliche Verfassungen und EMRK) erfolgt.
Bei dem Ziel, das Zusammenspiel dieser Ebenen möglichst kohärent auszugestalten, sind gegensätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Auf der einen Seite besteht die Gefahr, dass es aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten zu Lücken im Schutz der Grundrechte kommt. Auf der anderen Seite führte auch die gleichzeitige Anwendbarkeit mehrerer (inhaltlich nicht völlig identischer) Grundrechte unterschiedlicher Ebenen zu Rechtsunsicherheit, wenn nicht klar wäre, wie derartige Kollisionslagen aufzulösen sind.
Diesen Aspekten geht das Werk nach. Untersucht wird dabei unter dem Gesichtspunkt möglicher Lücken im Grundrechtsschutz insbesondere die Rechtslage in Bezug auf Europol sowie Polen, Großbritannien und Tschechien nach den von diesen Mitgliedstaaten ausgehandelten Zusatzprotokollen zum Vertrag von Lissabon. Hinsichtlich der Auflösung grundrechtlicher Kollisionslagen erfolgt insbesondere eine fundierte Auseinandersetzung mit Art. 53 GRCh.
| Erscheint lt. Verlag | 7.12.2010 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 153 x 227 mm |
| Gewicht | 272 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Völkerrecht | |
| Schlagworte | Europarecht • Europarecht (EuR) • Grundrechte • Internationales Öffentliches Recht: Internationale • Internationales Öffentliches Recht: Internationale Organisationen und Institutionen • Unionsrecht |
| ISBN-13 | 9783832961701 / 9783832961701 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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