Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung
Bedingungen und Grenzen für Nichtanwendungserlasse
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Mit Nichtanwendungserlassen verfügt die Verwaltung, Gerichtsurteile nicht anzuwenden. Dadurch wird eine Grundfrage der Rechtswissenschaft berührt, nämlich die Wirkung richterlicher Präjudizien im Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie zwischen Verwaltung und Rechtsprechung. Marc Desens analysiert das Phänomen und zeigt Bedingungen und Grenzen auf.
Mit Nichtanwendungserlassen verfügt die Finanzverwaltung, BFH-Urteile nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das löst nicht nur bei Betroffenen Unverständnis und Ärger aus, sondern bietet einem grundlegenden Problem der Rechtswissenschaft ein praktisches Anwendungsfeld: Es geht um die Wirkung richterlicher Präjudizien in unserer Rechtsordnung im Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, die zwar gleichermaßen an "Gesetz und Recht" (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, aber dennoch vom Grundgesetz unterschiedliche Funktionen zugewiesen bekommen. Marc Desens analysiert dieses Phänomen, zeigt methodische, einfach-rechtliche und verfassungsrechtliche Bedingungen und Grenzen auf, arbeitet Pflichten für die Herausgabe und Zugrundelegung von Nichtanwendungserlassen heraus und geht Möglichkeiten eines Primär- und Sekundärrechtsschutzes nach.
Mit Nichtanwendungserlassen verfügt die Finanzverwaltung, BFH-Urteile nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das löst nicht nur bei Betroffenen Unverständnis und Ärger aus, sondern bietet einem grundlegenden Problem der Rechtswissenschaft ein praktisches Anwendungsfeld: Es geht um die Wirkung richterlicher Präjudizien in unserer Rechtsordnung im Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, die zwar gleichermaßen an "Gesetz und Recht" (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, aber dennoch vom Grundgesetz unterschiedliche Funktionen zugewiesen bekommen. Marc Desens analysiert dieses Phänomen, zeigt methodische, einfach-rechtliche und verfassungsrechtliche Bedingungen und Grenzen auf, arbeitet Pflichten für die Herausgabe und Zugrundelegung von Nichtanwendungserlassen heraus und geht Möglichkeiten eines Primär- und Sekundärrechtsschutzes nach.
Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Wirtschaftspolitik und Philosophie in Münster; 2003 Promotion zum Dr. iur; 2010 Habilitation; seit April 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
| Erscheint lt. Verlag | 21.7.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 164 x 239 mm |
| Gewicht | 995 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht | |
| Schlagworte | Finanzverwaltung • Nichtanwendungserlasse • Rechtsprechung • Rechtsprechung (Rspr) • Steuerrecht • Steuerrecht (SteuerR) |
| ISBN-10 | 3-16-150560-3 / 3161505603 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150560-7 / 9783161505607 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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