Verfassungstheorie
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Verfassungstheorie hat dienende Funktionen: Sie dient der Verfassungsrechtsdogmatik, indem sie Vorverständnisse offenlegt, Verfassungsvoraussetzungen und ‑erwartungen nachspürt sowie Leitbilder der Verfassung rekonstruiert. Sie dient der Verfassungsvergleichung als Basis für die Bildung von Kategorien und Institutionen und schafft so Maßstäbe für konkretes Vergleichen. Sie dient der Verfassungsrechtspolitik, indem sie deren Akteuren Leitlinien, Perspektiven und Handlungsoptionen anbietet.
Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und in seiner Relativität analysierend, konstruktiv das überkommene, die kulturellen Erfahrungen aufnehmende und verdichtende Verfassungsrecht weiterdenkend, legitimierend den Standort des positiven Verfassungsrechts in seiner Orientierung stiftenden Funktion neu zu bestimmen, zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an gewandelte Problemlagen wie Sichtweisen anpassend. "Verfassungstheorie" fügt sich in bestehende Nischen im Gebäude rechtswissenschaftlicher Disziplinen. Sie ist weder Fortschreibung der hergebrachten Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form von Verfassungslehre. Sie unterscheidet sich von Verfassungsrechtsdogmatik, insofern sie einen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht weder benötigt noch zulässt. Verfassungstheorie ist nicht eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht "Verfassung": sie nimmt die Bewegungsgesetze der Verfassung in den Blick und legt ihre Rechtfertigung wie Zukunftsfestigkeit im Formalen wie im Materiellen dar.
Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und in seiner Relativität analysierend, konstruktiv das überkommene, die kulturellen Erfahrungen aufnehmende und verdichtende Verfassungsrecht weiterdenkend, legitimierend den Standort des positiven Verfassungsrechts in seiner Orientierung stiftenden Funktion neu zu bestimmen, zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an gewandelte Problemlagen wie Sichtweisen anpassend. "Verfassungstheorie" fügt sich in bestehende Nischen im Gebäude rechtswissenschaftlicher Disziplinen. Sie ist weder Fortschreibung der hergebrachten Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form von Verfassungslehre. Sie unterscheidet sich von Verfassungsrechtsdogmatik, insofern sie einen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht weder benötigt noch zulässt. Verfassungstheorie ist nicht eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht "Verfassung": sie nimmt die Bewegungsgesetze der Verfassung in den Blick und legt ihre Rechtfertigung wie Zukunftsfestigkeit im Formalen wie im Materiellen dar.
Geboren 1966; Studium der Rechts- und der Handelswissenschaft; 1991 Promotion zum Dr. iur. und 1994 zum Dr. rer.soc.oec.; 1997 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1999 Universität Bonn, 2002 Universität Graz, seit 2008 Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2005 Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.
| Erscheint lt. Verlag | 5.10.2010 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 167 x 242 mm |
| Gewicht | 1450 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht | |
| Schlagworte | Rechtstheorie • Staatsrecht • Verfassungsrecht • Verfassungstheorie |
| ISBN-10 | 3-16-150631-6 / 3161506316 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150631-4 / 9783161506314 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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