Taktik im familiengerichtlichen Verfahren
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-535-9 (ISBN)
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So wird beispielsweise diskutiert, ob
- Verfahrenskostenhilfe für ein Hauptsacheverfahren gewährt werden kann, wenn Rechtsschutz auch mittels einer einstweiligen Anordnung erreicht werden kann,
- ein negativer Feststellungsantrag gegen eine einstweilige Unterhaltsanordnung möglich ist,
- eine Folgesache isoliert abgewickelt werden kann oder als unzulässig abgewiesen werden muss, wenn sie nicht fristgerecht im Verbund eingereicht worden ist und
- eine analoge Anwendung des
241 FamFG zulässig ist.
Genau hier setzt die zweite, überarbeitete Auflage an. Das neue Verfahrensrecht, insbesondere die bisher aufgekommenen Problemfelder werden, selbstverständlich unter Berücksichtigung der bisher ergangenen Rechtsprechung und der aktuellen Literatur, aufgearbeitet. Der Leser erhält eine systematische Darstellung effektiver Verfahrensführung in Familiensachen, durch den einleitenden Punkt "Das Wichtigste in Kürze" vor den einzelnen Kapiteln wird ein schneller Überblick ermöglicht. Zahlreiche Hinweise, Praxistipps, Beispiele und Musterformulierungen runden das Werk ab. Die mitgelieferte CD-ROM ermöglicht das sofortige Ausfüllen, Abspeichern und Ausdrucken der enthaltenen Muster.
Ein Jahr FamFG: Welche Taktik für welches Verfahren? Seit knapp einem Jahr regelt das FamFG das gerichtliche Verfahren in Familiensachen und fasst es in einer einzigen Verfahrensordnung zusammen. Dieses Handbuch stellt die neuen Abläufe aller Verfahren systematisch dar und gibt viele Tipps zu möglichen Strategien. So kann die eigene Prozesstaktik leicht an die neuen Regeln angepasst werden. Die 2. Auflage enthält bereits die neue Rechtsprechung nach der Reform. Was dieses Werk so praxisnah macht: Wichtige Änderungen sind vor jedem Verfahren zusammengefasst; Schaubilder veranschaulichen die Neuerungen auf einen Blick; Hinweise, Praxistipps, Beispiele und Musteranträge sind auch auf der beiliegenden CD-ROM enthalten; inklusive sofort einsetzbarer Arbeitshilfen für den Praktiker.
1;Vorwort;6
2;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Literaturverzeichnis;46
5;Abkürzungsverzeichnis;52
6;1. Teil: Einführung;56
6.1;A. Ausgangslage;56
6.2;B. Der Aufbau des FamFG;57
6.3;C. Übergangsrecht;59
6.3.1;I. "Verfahren" i.S.v. Art. 111 FGG-Reformgesetz;59
6.3.2;II. Aussetzung des Verfahrens;61
6.3.3;III. Versorgungsausgleich;61
6.4;D. Die zehn wichtigsten Änderungen im Überblick;63
6.4.1;I. Das "große Familiengericht";63
6.4.2;II. Scheidung durch Beschluss;63
6.4.3;III. Rechtsmittel;64
6.4.4;IV. Einstweilige Anordnung;64
6.4.5;V. Einvernehmliche Scheidung;65
6.4.6;VI. Abtrennung von Folgesachen;66
6.4.7;VII. Kindschaftssachen;66
6.4.8;VIII. Abänderung von Unterhaltstiteln;67
6.4.9;IX. Neue Auskunftspflichten in Unterhaltsverfahren;68
6.4.10;X. Die "sonstigen" Familiensachen;68
7;2. Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften;70
7.1;A. Familienrechtliche Verfahren;70
7.1.1;I. Familiensachen;71
7.1.2;II. Familienstreitsachen;75
7.1.3;III. Zuständigkeit in Familiensachen;76
7.1.4;IV. Anwaltliche Verfahrenshinweise;79
7.2;B. Beteiligte;81
7.2.1;I. Beteiligtenfähigkeit;81
7.2.2;II. Die Konzeption des
7 FamFG;82
7.3;C. Entscheidung durch Beschluss;86
7.3.1;I. Endentscheidungen;87
7.3.2;II. Inhalt des Beschlusses;87
7.3.3;III. Rechtskraft des Beschlusses;90
7.3.4;IV. Wirksamkeit von Beschlüssen (
40 FamFG);91
7.4;D. Eilverfahren;93
7.4.1;I. Einstweilige Anordnung;94
7.4.2;II. Arrest;104
7.5;E. Rechtsmittel in Familiensachen;107
7.5.1;I. Beschwerde;107
7.5.2;II. Besonderheiten der Beschwerde in Ehe- und Familienstreitsachen;121
7.5.3;III. Rechtsbeschwerde;128
7.6;F. Verfahrenskostenhilfe;139
7.6.1;I. Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe;139
7.6.2;II. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (
77 FamFG);141
7.6.3;III. Beiordnung eines Rechtsanwalts (
78 FamFG);142
7.6.4;IV. "Bedingte" Verfahrensantragstellung;145
7.7;G. Kosten;146
7.7.1;I. Kosten des Verfahrens;146
7.7.2;II. Kostenpflicht (
81 FamFG);146
7.7.3;III. Zeitpunkt der Kostenentscheidung (
82 FamFG);149
7.7.4;IV. Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme;149
7.7.5;V. Rechtsmittelkosten (
84 FamFG);149
7.7.6;VI. Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen (
150 FamFG);150
7.7.7;VII. Kosten bei Eheaufhebung;152
7.7.8;VIII. Kosten in Unterhaltssachen (
243 FamFG);153
7.8;H. Vollstreckung;156
7.8.1;I. Vollstreckungstitel (
86 FamFG);156
7.8.2;II. Das Vollstreckungsverfahren;158
7.8.3;III. Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Per-sonen;159
7.8.4;und die Regelung des Umgangs;159
7.8.5;IV. Vollstreckung nach der ZPO;164
7.8.6;V. Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen;165
7.9;I. Verfahren mit Auslandsbezug;167
7.9.1;I. Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen (
97 FamFG);167
7.9.2;II. Internationale Zuständigkeit (
98 bis 106 FamFG);167
7.9.3;III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen;172
7.10;J. Das Verfahren in Ehesachen und Familienstreitsachen;176
7.10.1;I. Anwendung der Vorschriften der ZPO;176
7.10.2;II. Ehe- und Familienstreitsachen;176
7.10.3;III. Besonderheiten für Familienstreitsachen;177
7.10.4;IV. Besonderheiten für Ehesachen (
113 Abs. 4 FamFG);177
7.10.5;V. Präklusion von Angriffs- und Verteidigungsmitteln (
115 FamFG);181
7.10.6;VI. Beteiligtenbezeichnung (
113 Abs. 5 FamFG);183
7.10.7;VII. Vertretung durch einen Anwalt in Familiensachen;184
7.10.8;VIII. Vollmacht (
114 Abs. 5 FamFG);187
8;3. Teil: Die einzelnen Verfahren;190
8.1;A. Ehesachen;190
8.1.1;I. Überblick;190
8.1.2;II. Das Verfahren in Ehesachen;193
8.1.3;III. Scheidungsverbund (
137 FamFG);241
8.1.4;IV. Die einzelnen Folgesachen;251
8.1.5;V. Abtrennung einer Folgesache (
140 FamFG);274
8.1.6;VI. Rücknahme des Scheidungsantrags;294
8.1.7;VII. Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen;298
8.1.8;VIII. Rechtsmittelverzicht;300
8.1.9;IX. Vollstreckung von Folgesachen;302
8.1.10;X. S
II. Familienstreitsachen (S. 20-21)
Familienstreitsachen sind nach
112 FamFG folgende Angelegenheiten:
- Unterhaltssachen, die eine Familienstreitsache begründen, sind zum einen nach
231 Abs. 1 FamFG die Verfahren, die die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht (
1601 ff. BGB), die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht (insb. Trennungsunterhalt nach
1361 BGB und nachehelicher Unterhalt nach
1569 ff. BGB) sowie die Ansprüche nach
1615l oder
1615m BGB betreffen. Ebenso zu behandeln sind die entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen nach
269 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FamFG. Auch Verfahren, die mit Unterhalt zu tun haben, aber auf eine allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind Unterhaltssachen i.S.v.
231 Abs. 1 FamFG; so ist die Rückzahlung von zu viel gezahltem Unterhalt eine Familienstreitsache, auch wenn der Anspruch auf
812 BGB oder
826 BGB gestützt wird.
- Güterrechtssachen, die eine Familienstreitsache begründen, sind nach
261 Abs. 1 FamFG solche Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind. Wichtigstes Verfahren ist der Zugewinnausgleich nach
1373 ff. BGB.
- Sonstige Familiensachen, die von
266 Abs. 1 FamFG aufgezählt werden und in der Vergangenheit nicht immer vor dem FamG abgewickelt wurden, führen zu einer Erweiterung der familiengerichtlichen Zuständigkeit. Es handelt sich dabei insb. um Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe. Damit werden als Familienstreitsache gem.
112 Nr. 3 FamFG insb. vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sog. Nebengüterrecht) auseinander gesetzt. Davon erfasst wird die Auseinandersetzung zwischen einem Ehegatten und dessen Eltern oder den Eltern des anderen Ehegatten aus Anlass der Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe. Zu nennen ist weiterhin die Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern, die nach denselben Grundsätzen wie ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten zu behandeln sein können. I.Ü. sind beispielhaft Verfahren wegen Auseinandersetzung einer Miteigentumsgemeinschaft oder Auflösung einer Innengesellschaft der Ehegatten über Streitigkeiten wegen des Gesamtschuldnerausgleichs oder der Rückgewähr von Zuwendungen oder über die Aufteilung von Steuerguthaben zu nennen.
Familienstreitsachen werden weitestgehend nach den Vorschriften der ZPO abgewickelt, vgl.
113 Abs. 1 FamFG. Somit gilt in diesen Verfahren insb. der Beibringungsgrundsatz; auch kann bei Untätigkeit ein Versäumnisbeschluss erlassen werden usw. Die Einzelheiten dazu werden bei den einzelnen Verfahren dargestellt. Ehesachen sind keine Familienstreitsachen, sondern unterliegen eigenen Verfahrensregeln, die in Abschnitt 2 (
121 bis 150 FamFG) enthalten sind.
III. Zuständigkeit in Familiensachen
Die Zuständigkeit in Familiensachen ergibt sich sachlich aus
23a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GVG i.V.m.
111 FamFG. Die sachliche Zuständigkeit ist eine ausschließliche, vgl. 23a Abs. 1 Satz 2 GVG. Die örtliche Zuständigkeit wird bestimmt von einer Vorschrift, die im streitgegenständlichen jeweiligen Abschnitt an "zweiter" Stelle steht (vgl. etwa
122, 232 oder 262 FamFG).
Ist bereits eine Ehesache anhängig, so wird für Streitgegenstände, die g
| Erscheint lt. Verlag | 2.11.2010 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 1065 g |
| Einbandart | gebunden |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Familiengerichtsbarkeit |
| ISBN-10 | 3-89655-535-9 / 3896555359 |
| ISBN-13 | 978-3-89655-535-9 / 9783896555359 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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