Das Schiedsverfahren nach § 89 SGB V und § 18 a KHG
Eine vergleichende Darstellung unter besonderer Berücksichtigung von Verfahrensfragen
Seiten
2010
|
1., Aufl.
Shaker (Verlag)
978-3-8322-9075-7 (ISBN)
Shaker (Verlag)
978-3-8322-9075-7 (ISBN)
- Keine Verlagsinformationen verfügbar
- Artikel merken
Schiedsämter und Schiedsstellen gibt es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Konfliktlösung auf verschiedenen Gebieten. Sie werden von den Vertragsparteien angerufen, wenn eine Einigung der Parteien in den von Verträgen geprägten Bereichen der Kassen(zahn)ärztlichen Versorgung, im Krankenhaussektor oder auch im Arzneimittelbereich nicht zustande kommt. Aufgrund der zunehmenden Verlagerung von Entscheidungskompetenzen über die konkrete Ausgestaltung der Leistungen und des dafür zu zahlenden Entgelts auf die Vertragsebene zwischen den entsprechenden Leistungsträgem und Leistungserbringern hat die Konfliktlösung durch das Schiedswesen eine erhebliche Ausweitung erfahren. Dennoch fehlen einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Schiedsverfahrens in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Hauptaugenmerk dieser Dissertation liegt auf den Verfahren vor dem Schiedsamt nach § 89 SGB V und der Schiedsstelle nach § 18 a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). Nach § 89 SGB V werden die Schiedsämter angerufen, wenn ein Vertrag über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Die Schiedsstelle nach § 18 a KHG entscheidet über die Höhe der Pflegesätze und die Vergütung von Krankenhausleistungen, wenn sich die zuständigen Vertragsparteien, namentlich die Krankenkassen und die Leistungserbringer, nicht darüber einigen können.
Das Hauptaugenmerk dieser Dissertation liegt auf den Verfahren vor dem Schiedsamt nach § 89 SGB V und der Schiedsstelle nach § 18 a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). Nach § 89 SGB V werden die Schiedsämter angerufen, wenn ein Vertrag über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Die Schiedsstelle nach § 18 a KHG entscheidet über die Höhe der Pflegesätze und die Vergütung von Krankenhausleistungen, wenn sich die zuständigen Vertragsparteien, namentlich die Krankenkassen und die Leistungserbringer, nicht darüber einigen können.
| Reihe/Serie | Berichte aus der Rechtswissenschaft |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 344 g |
| Einbandart | Paperback |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht |
| Schlagworte | Hardcover, Softcover / Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • Krankenhausfinanzierung • Schiedsamt • Schiedsstelle • Schiedsverfahren • Sozialrechtlich |
| ISBN-10 | 3-8322-9075-3 / 3832290753 |
| ISBN-13 | 978-3-8322-9075-7 / 9783832290757 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
Allg. Teil, Bürgergeld/Grundsicherung, Arbeitsförderung, Gem. …
Buch | Softcover (2025)
dtv Verlagsgesellschaft
CHF 30,65
SGB VIII: Kinder- u. Jugendhilfe, JugendschutzG, …
Buch | Softcover (2025)
dtv Verlagsgesellschaft
CHF 19,45
meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern, Mobilität
Buch | Softcover (2024)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 16,65