Gemeinnützigkeit im offenen Steuerstaat
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Michael Droege weist nach, dass das Sondersteuerrecht des "Dritten Sektors" - das Gemeinnützigkeitsrecht - nur dann eine Zukunft hat, wenn es als Instrument der Gemeinwohlförderung der doppelten Öffnung des Steuerstaates hinreichend Rechnung trägt. Rechtssetzung, Rechtsdogmatik und Rechtsanwendung müssen sich auf die Rahmenbedingungen eines pluralen und europäisierten Gemeinwohls einstellen.
Das Steuerrecht bietet mit dem Gemeinnützigkeitsrecht einen Anreiz zum freiwilligen gemeinwohldienlichen privaten Engagement. Es ist allerdings durchsetzt von Wertungswidersprüchen und auf die Einbettung des deutschen Steuerstaates in den europäischen Binnenmarkt kaum vorbereitet. Vor diesem Hintergrund befasst sich Michael Droege mit den theoretischen Grundlagen und der rechtswissenschaftlichen Dogmatik des Gemeinnützigkeitsrechts. Er greift über den steuerrechtlichen Bereich hinaus und legt Grundlagen für ein öffentliches Recht des Raums zwischen Staat und Markt unter den Bedingungen der Europäisierung des Rechts. Zugleich zeigt er, dass das Gemeinnützigkeitsrecht dann eine Zukunft hat, wenn es der doppelten Öffnung des Staates hinreichend Rechnung trägt. Rechtssetzung, -dogmatik und -anwendung müssen sich auf die Rahmenbedingungen eines pluralen und europäisierten Gemeinwohls einstellen.
Das Steuerrecht bietet mit dem Gemeinnützigkeitsrecht einen Anreiz zum freiwilligen gemeinwohldienlichen privaten Engagement. Es ist allerdings durchsetzt von Wertungswidersprüchen und auf die Einbettung des deutschen Steuerstaates in den europäischen Binnenmarkt kaum vorbereitet. Vor diesem Hintergrund befasst sich Michael Droege mit den theoretischen Grundlagen und der rechtswissenschaftlichen Dogmatik des Gemeinnützigkeitsrechts. Er greift über den steuerrechtlichen Bereich hinaus und legt Grundlagen für ein öffentliches Recht des Raums zwischen Staat und Markt unter den Bedingungen der Europäisierung des Rechts. Zugleich zeigt er, dass das Gemeinnützigkeitsrecht dann eine Zukunft hat, wenn es der doppelten Öffnung des Staates hinreichend Rechnung trägt. Rechtssetzung, -dogmatik und -anwendung müssen sich auf die Rahmenbedingungen eines pluralen und europäisierten Gemeinwohls einstellen.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungs- und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Universität Tübingen.
| Erscheint lt. Verlag | 17.8.2010 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 160 x 237 mm |
| Gewicht | 1108 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht | |
| Schlagworte | Dritter • Dritter Sektor • Gemeinnützigkeit • Gemeinwohl • Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungspr • Öffentliches • Öffentliches Recht • Recht • Sektor • Steuerrecht • Steuerrecht (SteuerR) |
| ISBN-10 | 3-16-150165-9 / 3161501659 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150165-4 / 9783161501654 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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