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Rechtshandbuch Wohnungseigentum - wurde an den Beck Verlag verkauft - 03/2016

Buch
2010 | 3. Auflage
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
9783896554963 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Rechtshandbuch Wohnungseigentum - wurde an den Beck Verlag verkauft - 03/2016
CHF 123,15 inkl. MwSt
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Das Wohnungseigentumsrecht ist ein bewegtes Rechtsgebiet. Im "Lebensraum Wohnungseigentum" prallen so viele gegensätzliche Interessen aufeinander, dass Konflikte geradezu unausweichlich sind. Die zum 1. Juli 2007 in Kraft getretene Reform des WEG hat tief in das Grundverständnis von Wohnungseigentum eingegriffen und die bisherige Rechtslage teilweise grundlegend verändert. Durch die schwierige Wirtschaftslage in den vergangenen Jahren ist die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten gegen Wohnungseigentümer zu einem zentralen Thema in der beratenden Praxis geworden. In diesem Spannungsfeld sind Juristen und Verwalter als Berater und konfliktvermeidende Gestalter gefordert.

Die vorliegende 3. Auflage des Rechtshandbuchs hat die aktuelle Rechtsprechung und Literatur, die auf Grundlage der WEG-Novelle ergangen ist, umfassend ausgewertet und auf ihre Auswirkungen in der Praxis überprüft. Die einschlägigen Sachprobleme werden in ihrem systematischen Zusammenhang dargestellt und erläutert. Formulierungsbeispiele, Vertragsmuster und Beratungshilfen helfen bei der Umsetzung in die Praxis. Die systematischen und theoretischen Überlegungen münden so immer in eine praktische Empfehlung.

Das Rechtshandbuch Wohnungseigentumsrecht bietet eine systematische Gesamtdarstellung auf aktuellem Stand und richtet sich mit vielen praktischen Empfehlungen sowohl an alle mit Fragen des Wohnungseigentums befassten Rechtsanwälte, Notare und Richter als auch an Verwalter oder Sachbearbeiter in Haus- und Grundstückseigentümerverbänden.

Zum einfachen Einsatz der Muster in der Praxis sind diese auch auf der beiliegenden CD-ROM enthalten.

Das in dritter Auflage erscheinende Werk der ausgewiesenen WEGSpezialisten erläutert das Wohnungseigentumsrecht umfassend und zeigt 2 Jahre nach der Reform insbesondere die Umsetzung in der gerichtlichen Praxis auf. Wie gewohnt gibt das Werk fundierte Antworten auf alle mit der Reform im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Insbesondere die in der Praxis häufig vorkommenden Problemkreise werden übersichtlich herausgearbeitet. Zahlreiche Vertragsmuster und Beratungshilfen geben Ihnen eine praktische Hilfe an die Hand. Sie finden die Muster zusätzlich auf der beigelegten CD-ROM - für eine leichte und unkomplizierte Umsetzung. Aus der Praxis für die Praxis erläutert dieses Handbuch das Wohnungseigentum umfassend und gibt Antworten auf alle rechtlichen Fragen des mit dem Wohnungseigentumsrecht befassten Berufsjuristen (Richter, Rechtsanwälte, Notare) sowie des uristischen "Laien" (Wohnungsverwalter, Sachbearbeiter in Haus- und Grundeigentümerverbänden). Dem Werk gelingt der Spagat, entsprechende Antworten auf die rechtlichen Probleme beider Interessengruppen zu bieten.

1;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;5
2;Vorwort;6
3;Inhaltsübersicht;8
4;Literaturverzeichnis;14
5;Abkürzungsverzeichnis;16
6;Teil 1: Wohnungseigentum;22
7;Teil 2: Begründung und Veränderung von Wohnungseigentum;42
7.1;A. Systematische Erläuterungen;43
7.2;B. Muster;78
8;Teil 3: Erwerb von Wohnungseigentum;112
8.1;A. Systematische Erläuterungen;113
8.2;B. Muster;149
9;Teil 4: Wohnungseigentümergemeinschaft;158
10;Teil 5: Regelungen der Wohnungseigentümer;194
10.1;A. Systematische Erläuterungen;195
10.2;B. Muster;222
11;Teil 6: Gebrauchsregelungen und Sondernutzungsrechte;224
11.1;A. Systematische Erläuterungen;225
11.2;B. Muster;251
12;Teil 7: Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer;262
13;Teil 8: Nutzungen, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums;280
13.1;A. Systematische Erläuterungen;282
13.2;B. Muster und Beratungshilfen;315
14;Teil 9: Verwalter;318
14.1;A. Systematische Erläuterungen;321
14.2;B. Muster;385
15;Teil 10: Verwaltungsbeirat;396
15.1;A. Systematische Erläuterungen;397
15.2;B. Muster;412
16;Teil 11: Wirtschaftsplan, Sonderumlage und Jahresabrechnung;416
16.1;A. Systematische Erläuterungen;417
16.2;B. Muster;463
17;Teil 12: Wohnungseigentümerversammlung;468
17.1;A. Systematische Erläuterungen;471
17.2;B. Muster;547
18;Teil 13: Bauliche Veränderungen, besondere Aufwendungen, Wiederaufbau;568
19;Teil 14: Wohnungserbbaurecht/Dauerwohnrecht;594
19.1;A. Systematische Erläuterungen;595
19.2;B. Muster;608
20;Teil 15: Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum;618
20.1;A. Systematische Erläuterungen;618
20.2;B. Muster;636
21;Teil 16: Sanktionsmöglichkeiten gegen Wohnungseigentümer;638
21.1;A. Systematischer Teil;639
21.2;B. Muster;660
22;Teil 17: Verfahrensrecht;662
22.1;A. Systematische Erläuterungen;664
22.2;B. Muster;713
23;Anhang;720
23.1;I. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß
7 Abs. 4 Nr. 2 und
32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes;720
23.2;II. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und;723
23.3;III. Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und;731
24;Stichwortverzeichnis;736

Teil 14: Wohnungserbbaurecht/Dauerwohnrecht (S. 573-575)

A. Systematische Erläuterungen

I. Wohnungserbbaurecht

Nach 30 WEG kann Wohnungseigentum an einem Erbbaurecht in gleicher Weise wie an einem Grundstück durch Vertrag oder durch einseitige Teilungserklärung begründet werden. Die vertragliche Einräumung von Sondereigentum am Erbbaurecht entspricht 3 WEG und setzt Bruchteilsmiteigentum am Erbbaurecht voraus, ggf. ist dieses zunächst zu bilden. Sie bedarf – ebenso wie die Aufhebung – aufgrund des klaren Wortlautes von 30 Abs. 3 S. 2 i.V.m. 4 Abs. 2 WEG der Form der Auflassung. Die einseitige Teilung des Erbbaurechtes entspricht 8 WEG.

Aufgrund 1 Abs. 4 WEG kann nur ein Erbbaurecht geteilt werden. Ein Gesamterbbaurecht über mehrere Grundstücke stellt eine einheitliche Berechtigung dar und kann deshalb aufgeteilt werden. Teilbar ist auch ein Untererbbaurecht.

Das Bestehen einer Verfügungsbeschränkung nach 5 ErbbauRG macht die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Bestellung des Wohnungserbbaurechtes sowohl bei einer einseitigen Teilung nach 8 WEG als auch bei der vertraglichen Einräumung nach 3 WEG nicht erforderlich

Für das Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Wohnungserbbauberechtigtem gilt das die ErbbauRG, das Wohnungserbbaurecht tritt an die Stelle des Erbbaurechtes. Verfügungen sind in gleicher Weise wie über das Erbbaurecht möglich, soweit das WEG keine Besonderheiten enthält. Für das Rechtsverhältnis der Wohnungserbbauberechtigten untereinander gilt das WEG ( 30 Abs. 3 Satz 2 WEG). Aufgrund dieses Gleichlaufs des Wohnungserbbaurechts mit dem normalen Erbbaurecht sowie dem üblichen Wohnungseigentum wird auf eine vertiefte Darstellung an dieser Stelle verzichtet.

II. Dauerwohnrecht

1. Wirtschaftliche Bedeutung

Seinen eigentlichen wirtschaftlichen Sinn entfaltete das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht nach den 31 ff. WEG in der Zeit des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg. Wohnraum war oft nur dann erhältlich, wenn der Mieter bereit war, dem Eigentümer einen verlorenen oder zumindest zinslos anrechenbaren Baukostenzuschuss zu leisten. Durch das Dauerwohnrecht sollte eine Sicherungsmöglichkeit für derartige – oft wirtschaftlich bedeutsame – Aufwendungen geschaffen werden. Außerdem sollten genossenschaftliche Rechtsgestaltungen ermöglichtwerden. Wirtschaftlich kann man zwischen "mietähnlichen" und "eigentumsähnlichen" Dauerwohnrechten unterscheiden.

In der Praxis hat dieses Rechtsinstitut allerdings nur wenig Verbreitung gefunden. Zu einer gewissen Bedeutung hatte das Eigenheimzulagengesetz dem Dauerwohnrecht verholfen, da auch ein Dauerwohnberechtigter die Eigenheimzulage erhalten konnte, wenn seine Rechte und Pflichten bei wirtschaftlicher Betrachtung den Rechten und Pflichten eines Eigentümers der Wohnung entsprach und wenn er aufgrund des Dauerwohnrechtsvertrages bei Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung erhielt. Es ist zu vermuten, dass nach Abschaffung der Eigenheimzulage das Dauerwohnrecht wieder in einen Dornröschenschlaf fallen wird, auch wenn es sich durchaus als Alternative zu einem langfristigen Mietvertrag anbieten kann.

Sprache deutsch
Gewicht 1255 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Sachenrecht
Schlagworte beratungshilfen • Handbuch • Muster • Notar • Praxis • Rechtsanwalt • Richter • Sachbearbeiter • Vertragsmuster • Weg • Wohnungseigentum • Wohnungseigentumsrecht • Wohnungseigentumsrecht (WER) • Wohnungsverwalter
ISBN-13 9783896554963 / 9783896554963
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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