Österreichisches Luftfahrtrecht
16. Lieferung
Seiten
2009
|
1., Auflage, Stand: Dezember 2009
LexisNexis ARD ORAC (Verlag)
978-3-7007-4510-5 (ISBN)
LexisNexis ARD ORAC (Verlag)
978-3-7007-4510-5 (ISBN)
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Das nationale, supranationale und das internationale Luftfahrtrecht – alles nachzulesen in diesem umfassenden Loseblattwerk, das allen mit der Luftfahrt Befassten als unentbehrliches Nachschlagewerk dient.
Mit dieser Ergänzung erfolgt im Wesentlichen eine Aktualisierung des supranationalen Luftfahrtrechtes. Der Anhang III zur VO (EG) Nr. 3922/91 ist (wieder) zur Gänze auszutauschen, wobei die Bestimmungen der OPS 1.430, 1.435, 1.440, 1.450, 1.455, 1.460, Anlage 1 zu 1.430, Anlage 1 zu 1.440, Anlage 1 zu 1.450 und Anlage 1 zu 1.455 noch bis 15.7.2011 gelten, danach geltend die bereits mitgelieferten neuen Vorschriften.
Zu beachten ist weiters, dass die VO (EG) Nr. 29/2009 (Datalink-Dienste) zwar schon in Kraft getreten ist, aber erst ab 7.2.2013 (!) gilt und von der Novellierung der VO (EG) Nr. 219/2007 durch die VO (EG) Nr. 1361/2008 (SESAR) Verträge und Vereinbarungen, die vor dem 1.1.2009 geschlossen wurden, nicht berührt werden.
Ganz allgemein ist zur Vollständigkeit des Werkes zu sagen, dass diese in den wesentlichen Bereichen gegeben ist, hinsichtlich schnell wechselnder Details aber nicht bewerkstelligt werden kann. So ist zwar bei der Betriebsuntersagung für Luftfahrtunternehmen die Grundsatznorm, nicht aber die sich ständig ändernde VO (EG) Nr. 474/2006 (jeweilige Blacklist) enthalten.
Im nationalen Bereich erfolgt diesmal nur die Richtigstellung der Verlängerungsvor-schriften betreffend FI in den JAR-FCL.
Mit dieser Ergänzung erfolgt im Wesentlichen eine Aktualisierung des supranationalen Luftfahrtrechtes. Der Anhang III zur VO (EG) Nr. 3922/91 ist (wieder) zur Gänze auszutauschen, wobei die Bestimmungen der OPS 1.430, 1.435, 1.440, 1.450, 1.455, 1.460, Anlage 1 zu 1.430, Anlage 1 zu 1.440, Anlage 1 zu 1.450 und Anlage 1 zu 1.455 noch bis 15.7.2011 gelten, danach geltend die bereits mitgelieferten neuen Vorschriften.
Zu beachten ist weiters, dass die VO (EG) Nr. 29/2009 (Datalink-Dienste) zwar schon in Kraft getreten ist, aber erst ab 7.2.2013 (!) gilt und von der Novellierung der VO (EG) Nr. 219/2007 durch die VO (EG) Nr. 1361/2008 (SESAR) Verträge und Vereinbarungen, die vor dem 1.1.2009 geschlossen wurden, nicht berührt werden.
Ganz allgemein ist zur Vollständigkeit des Werkes zu sagen, dass diese in den wesentlichen Bereichen gegeben ist, hinsichtlich schnell wechselnder Details aber nicht bewerkstelligt werden kann. So ist zwar bei der Betriebsuntersagung für Luftfahrtunternehmen die Grundsatznorm, nicht aber die sich ständig ändernde VO (EG) Nr. 474/2006 (jeweilige Blacklist) enthalten.
Im nationalen Bereich erfolgt diesmal nur die Richtigstellung der Verlängerungsvor-schriften betreffend FI in den JAR-FCL.
-Dr. Herwig Bauer war viele Jahre bei dem für Flugsicherung und Flugsicherheit zuständigen Unternehmen Austro Control tätig. -Dr. Kurt Lichtl ist Rechtsanwalt in Linz.
| Reihe/Serie | Österreichisches Luftfahrtrecht ; LFG 16 | 1.100 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 150 x 210 mm |
| Einbandart | Loseblattausgabe |
| Themenwelt | Recht / Steuern |
| Schlagworte | Fluglotsenlizenz • Internationales Luftfahrtrecht • Nationales Luftfahrtrecht • Supranationales Luftfahrtrecht • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz • Zivilluftfahrt |
| ISBN-10 | 3-7007-4510-9 / 3700745109 |
| ISBN-13 | 978-3-7007-4510-5 / 9783700745105 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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