Rechtfertigung, Rechtsnatur und Disponibilität der Schranken des Urheberrechts
Seiten
Die Schranken des Urheberrechts erklären im Allgemeininteresse an der Gemeinfreiheit geistiger Güter bestimmte Nutzungen, z.B. Zitate und Kopien zu privaten Zwecken, ausdrücklich für zulässig. Malte Stieper untersucht, inwieweit Rechtsinhaber diese legalen Nutzungen der Kulturverbraucher durch vertragliche Beschränkungen und technische Maßnahmen wirksam vereiteln können.
Das Urheberrecht und seine Schranken sind zwei Seiten derselben Medaille. Das Gleichgewicht zwischen den Verwertungsinteressen der Rechtsinhaber und dem Allgemeininteresse an der Gemeinfreiheit geistiger Güter gerät jedoch zunehmend ins Wanken. Die Möglichkeiten der Digitaltechnik verstärken die Macht der Anbieter, Nutzungsbedingungen durchzusetzen, die den Handlungsspielraum der Nutzer stärker einschränken, als dies der Vorstellung des Gesetzgebers in
44a ff. UrhG entspricht. Nach den philosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Urheberrechts untersucht Malte Stieper, inwieweit solche Einschränkungen der legalen Nutzungsmöglichkeiten zulässig und wirksam sind. Während vertraglichen Beschränkungen durch das Kartellrecht und die AGB-Inhaltskontrolle Grenzen gezogen werden, erweist sich vor allem der Umgehungsschutz technischer Maßnahmen als verfehlt.
Das Urheberrecht und seine Schranken sind zwei Seiten derselben Medaille. Das Gleichgewicht zwischen den Verwertungsinteressen der Rechtsinhaber und dem Allgemeininteresse an der Gemeinfreiheit geistiger Güter gerät jedoch zunehmend ins Wanken. Die Möglichkeiten der Digitaltechnik verstärken die Macht der Anbieter, Nutzungsbedingungen durchzusetzen, die den Handlungsspielraum der Nutzer stärker einschränken, als dies der Vorstellung des Gesetzgebers in
44a ff. UrhG entspricht. Nach den philosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Urheberrechts untersucht Malte Stieper, inwieweit solche Einschränkungen der legalen Nutzungsmöglichkeiten zulässig und wirksam sind. Während vertraglichen Beschränkungen durch das Kartellrecht und die AGB-Inhaltskontrolle Grenzen gezogen werden, erweist sich vor allem der Umgehungsschutz technischer Maßnahmen als verfehlt.
ist Inhaber des Gundling Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Universität Halle-Wittenberg.
| Erscheint lt. Verlag | 11.1.2010 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 169 x 246 mm |
| Gewicht | 1025 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | AGB • Hardcover, Softcover / Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Schutzmaßnahmen • Technische • technische Schutzmaßnahmen • Urheberrecht • Urheberrecht (UrhR) |
| ISBN-10 | 3-16-150177-2 / 3161501772 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150177-7 / 9783161501777 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
Buch | Softcover (2023)
Verlag Franz Vahlen
CHF 37,65