Die Auslieferung an den Internationalen Strafgerichtshof
Ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 16 Abs. 2 GG
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Erst seit dem Jahr 2000 erlaubt das Grundgesetz unter bestimmten Bedingungen die Auslieferung von Deutschen an internationale Gerichtshöfe. Christina Globke untersucht diese Bedingungen und entwickelt genaue Maßstäbe, welchen Grundrechtsschutz die deutsche Staatsgewalt gewährleisten muss und wie dieser gerichtlich durchsetzbar ist.
Die seit 2000 geltende Fassung des Art. 16 Abs. 2 GG ermöglicht die Auslieferung von Deutschen auch an internationale Gerichtshöfe. Ausgehend von der Bindung der deutschen Staatsgewalten an die Verfassung erarbeitet Christina Globke eine dogmatische Konstruktion, die sowohl den Forderungen des Grundrechtsschutzes als auch den Anforderungen flexibler internationaler Zusammenarbeit gerecht wird. Die im Zentrum stehende Analyse der Art. 24 Abs. 1 und 16 Abs. 2 S. 2 GG zeigt, dass beiden Normen eine parallele dogmatische Konstruktion des Grundrechtsschutzes zu Grunde liegt. Durchgriff und Zugriff auf eine Person durch einen nichtdeutschen Hoheitsträger wirken sich in derselben Weise auf die Gewährleistungspflicht des deutschen Staates für die Grundrechte aus. Schließlich wird der Internationale Strafgerichtshof als der Hauptanwendungsfall unter die Tatbestandsmerkmale der untersuchten Artikel subsumiert.
Die seit 2000 geltende Fassung des Art. 16 Abs. 2 GG ermöglicht die Auslieferung von Deutschen auch an internationale Gerichtshöfe. Ausgehend von der Bindung der deutschen Staatsgewalten an die Verfassung erarbeitet Christina Globke eine dogmatische Konstruktion, die sowohl den Forderungen des Grundrechtsschutzes als auch den Anforderungen flexibler internationaler Zusammenarbeit gerecht wird. Die im Zentrum stehende Analyse der Art. 24 Abs. 1 und 16 Abs. 2 S. 2 GG zeigt, dass beiden Normen eine parallele dogmatische Konstruktion des Grundrechtsschutzes zu Grunde liegt. Durchgriff und Zugriff auf eine Person durch einen nichtdeutschen Hoheitsträger wirken sich in derselben Weise auf die Gewährleistungspflicht des deutschen Staates für die Grundrechte aus. Schließlich wird der Internationale Strafgerichtshof als der Hauptanwendungsfall unter die Tatbestandsmerkmale der untersuchten Artikel subsumiert.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Paris; 2009 Promotion; Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Mainz.
| Erscheint lt. Verlag | 12.11.2009 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 154 x 231 mm |
| Gewicht | 640 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Schlagworte | 16 • 2 • Abs. • Art. • Art. 16 Abs. 2 GG • Auslieferung • Dogmatik • GG • Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungspr • Internationaler • Internationaler Strafgerichtshof • Internationaler Strafgerichtshof Den Haag • Internationaler Strafgerichtshof Den Haag (IStGH) • Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) Den Haag • Strafgerichtshof |
| ISBN-10 | 3-16-150129-2 / 3161501292 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150129-6 / 9783161501296 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
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