Cephalopoden im Tierversuchsrecht
Eine Fallstudie zu biowissenschaftlicher Grundlagenforschung, Modellorganismen und epistemischer Lastenverteilung im Verwaltungsrecht
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Das Tierschutzrecht soll Leiden von Tieren vermeiden und setzt belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraus. Die vorliegende Fallstudie widmet sich dem epistemischen Grenzfall der Cephalopoden im Tierversuchsrecht. Sie illustriert die Rolle von Modellorganismen in den Life Sciences und deren normativen Wert für die Grundlagenforschung.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (
1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (
1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Born 1975; studied law at the University of Bonn; 2002 doctorate; 2009 habilitation; Professor of Public Law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; full member of the North Rhine-Westphalian Academy of Sciences, Humanities and the Arts.
| Erscheinungsdatum | 06.09.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Wissenschaftsrecht. Beihefte |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 146 x 225 mm |
| Gewicht | 168 g |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Geschichte ► Geschichtstheorie / Historik |
| Naturwissenschaften | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | 3R-Regel • Life Science • Neurowissenschaft • Tierschutz • Tierversuchsgenehmigung |
| ISBN-10 | 3-16-162600-1 / 3161626001 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162600-5 / 9783161626005 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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