Arbeitsblatt DWA-A 780-2 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen
Seiten
2018
|
Mai 2018; korrigierte Fassung August 2022
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (Verlag)
978-3-88721-627-6 (ISBN)
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (Verlag)
978-3-88721-627-6 (ISBN)
Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in
21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. Auf eine Rückhalteeinrichtung kann verzichtet werden, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird.Die TRwS 780 "Oberirdische Rohrleitungen" (Teil 1 und Teil 2) führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Die TRwS beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, Teil 2 für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. Auf eine Rückhalteeinrichtung kann verzichtet werden, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird.Die TRwS 780 "Oberirdische Rohrleitungen" (Teil 1 und Teil 2) führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Die TRwS beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, Teil 2 für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
| Erscheinungsdatum | 09.06.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | DWA-Arbeitsblatt ; 780-2 |
| Zusatzinfo | Anhang A Regelungen für Pumpen (Förderaggregate) |
| Verlagsort | Hennef |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 210 x 297 mm |
| Gewicht | 121 g |
| Themenwelt | Naturwissenschaften ► Biologie ► Ökologie / Naturschutz |
| Technik | |
| Schlagworte | Abwasser • Anlagenbezogener Gewässerschutz • AwSV • Behälter und Rohrleitungen • dichte Verbindungen • oberirdische Rohre • Rohre • Rückhalteeinrichtungen • Technische Regel wassergefährdender Stoffe • TRwS • Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefähr • Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen • Werkstoffbeständigkeit |
| ISBN-10 | 3-88721-627-X / 388721627X |
| ISBN-13 | 978-3-88721-627-6 / 9783887216276 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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