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Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - Gerd Dielmann

Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (eBook)

Kommentar für die Praxis

(Autor)

eBook Download: PDF
2025 | 3. aktualisierte Auflage
634 Seiten
Mabuse-Verlag
978-3-86321-366-4 (ISBN)
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Das seit dem 1.1.2020 geltende Pflegeberufegesetz führt die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen unter der einheitlichen Berufsbezeichnung 'Pflegefachfrau/-mann' zusammen. Damit wird die Ausbildung samt ihrer Finanzierung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt und auch an Hochschulen als Regelausbildung ermöglicht. In diesem Kommentar werden die Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung und -zulassung einschließlich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausführlich dargestellt und praxisorientiert erläutert. Für die 3. Auflage wurden alle Gesetzesänderungen berücksichtigt, u.a. die hochschulische Pflegeausbildung mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz und die Erweiterung um Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben. 'Eine wissenschaftlich fundierte und dabei gleichzeitig äußerst praxisorientierte Erläuterung, die insbesondere für Ausbildungsträger, Schulen und Aufsichts- bzw. Prüfbehörden ein unverzichtbares Nachschlagewerk darstellt. Für diesen Adressatenkreis ist das Buch ein absolutes Muss!' (Prof. Dr. Peter Kostorz, socialnet). Unter Mitarbeit von Annette Malottke.

Gerd Dielmann ist gelernter Krankenpfleger und Diplompädagoge, verfügt über langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe und war zuletzt als Bereichsleiter Berufspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung beschäftigt. Er ist als Autor, Dozent und Sachverständiger tätig.

Gerd Dielmann ist gelernter Krankenpfleger und Diplompädagoge, verfügt über langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe und war zuletzt als Bereichsleiter Berufspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung beschäftigt. Er ist als Autor, Dozent und Sachverständiger tätig.

Cover 1
Zum Autor 3
Titelei 4
Impressum 5
Inhaltsverzeichnis 6
Abkürzungsverzeichnis 14
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur 19
Vorwort 22
Einleitung 24
I. PFLEGEBERUFEGESETZ MIT ERLÄUTERUNGEN 38
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) 39
Teil 1 Allgemeiner Teil 39
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 39
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung 39
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis 45
§ 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis 52
Abschnitt 2 Vorbehaltene Tätigkeiten 60
§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten 60
Teil 2 Berufliche Ausbildung in der Pflege 70
Abschnitt 1 Ausbildung 70
§ 5 Ausbildungsziel 70
§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung 83
§ 7 Durchführung der praktischen Ausbildung 94
§ 8 Träger der praktischen Ausbildung 101
§ 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen 107
§ 10 Gesamtverantwortung der Pflegeschule 113
§ 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung 116
§ 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen 123
§ 13 Anrechnung von Fehlzeiten 126
§ 14 Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 139
§ 15 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs 146
Abschnitt 2 Ausbildungsverhältnis 149
§ 16 Ausbildungsvertrag 149
§ 17 Pflichten der Auszubildenden 163
§ 18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung 171
§ 19 Ausbildungsvergütung 183
§ 20 Probezeit 192
§ 21 Ende des Ausbildungsverhältnisses 196
§ 22 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses 201
§ 23 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis 209
§ 24 Nichtigkeit von Vereinbarungen 212
§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts 215
Abschnitt 3 Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege 217
§ 26 Grundsätze der Finanzierung 217
§ 27 Ausbildungskosten 220
§ 28 Umlageverfahren 223
§ 29 Ausbildungsbudget, Grundsätze 224
§ 30 Pauschalbudgets 229
§ 31 Individualbudgets 231
§ 32 Höhe des Finanzierungsbedarfs Verwaltungskosten
§ 33 Aufbringung des Finanzierungsbedarfs Verordnungsermächtigung
§ 34 Ausgleichszuweisungen 238
§ 35 Rechnungslegung der zuständigen Stelle 242
§ 36 Schiedsstelle Verordnungsermächtigung
Teil 3 Hochschulische Pflegeausbildung 245
§ 37 Ausbildungsziele 245
§ 38 Durchführung des Studiums 250
§ 39 Abschluss des Studiums, staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung 255
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Zuständigkeiten
Abschnitt 1 Außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbene Berufsabschlüsse 258
§ 40 Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen 258
§ 41 Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen Verordnungsermächtigung
§ 42 Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten 269
§ 43 Feststellungsbescheid 271
Abschnitt 2 Erbringen von Dienstleistungen 272
§ 44 Dienstleistungserbringende Personen 272
§ 45 Rechte und Pflichten 276
§ 46 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde 277
§ 47 Bescheinigungen der zuständigen Behörde 280
§ 48 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung 281
Abschnitt 3 Aufgaben und Zuständigkeiten 282
§ 49 Zuständige Behörden 282
§ 50 Unterrichtungspflichten 282
§ 51 Vorwarnmechanismus 284
§ 52 Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden 290
Abschnitt 4 Fachkommission, Beratung, Aufbau unterstützender Angebote und Forschung 292
§ 53 Fachkommission Erarbeitung von Rahmenplänen
§ 54 Beratung Aufbau unterstützender Angebote und Forschung
Abschnitt 5 Statistik und Verordnungsermächtigung 296
§ 55 Statistik Verordnungsermächtigung
§ 56 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften 303
§ 57 Bußgeldvorschriften 303
Teil 5 Besondere Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege 307
§ 58 Führen der Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege 307
§ 59 Gemeinsame Vorschriften Wahlrecht der Auszubildenden
§ 60 Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung
§ 61 Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung
§ 62 Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege 314
Teil 6 Anwendungs- und Übergangsvorschriften 316
§ 63 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes 316
§ 64 Fortgeltung der Berufsbezeichnung 318
§ 65 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen Bestandsschutz
§ 66 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Altenpflegegesetz 325
§ 66a Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse 327
§ 67 Kooperationen von Hochschulen und Pflegeschulen 329
§ 68 Evaluierung 331
II. AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG MIT ERLÄUTERUNGEN 334
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs und -Prüfungsverordnung – PflAPrV) 335
Teil 1 Berufliche Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann 336
Abschnitt 1 Ausbildung und Leistungsbewertung 336
§ 1 Inhalt und Gliederung der Ausbildung 336
§ 2 Theoretischer und praktischer Unterricht 341
§ 3 Praktische Ausbildung 344
§ 4 Praxisanleitung 349
§ 5 Praxisbegleitung 356
§ 6 Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen 357
§ 7 Zwischenprüfung 359
§ 8 Kooperationsverträge 362
Abschnitt 2 Bestimmungen für die staatliche Prüfung 364
§ 9 Staatliche Prüfung 364
§ 10 Prüfungsausschuss 367
§ 11 Zulassung zur Prüfung 377
§ 12 Nachteilsausgleich 384
§ 13 Vornoten 387
§ 14 Schriftlicher Teil der Prüfung 389
§ 15 Mündlicher Teil der Prüfung 396
§ 16 Praktischer Teil der Prüfung 403
§ 17 Benotung 411
§ 18 Niederschrift 412
§ 19 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis 414
§ 20 Rücktritt von der Prüfung 428
§ 21 Versäumnisfolgen 432
§ 22 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche 433
§ 23 Prüfungsunterlagen 435
§ 24 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes 435
Teil 2 Besondere Vorschriften zur beruflichen Pflegeausbildung nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes 441
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 441
§ 25 Anwendbarkeit der Vorschriften nach Teil 1 441
Abschnitt 2 Berufliche Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 441
§ 26 Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung 441
§ 27 Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung 443
Abschnitt 3 Berufliche Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger 444
§ 28 Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung 444
§ 29 Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung 447
Teil 3 Hochschulische Pflegeausbildung 449
§ 30 Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung 449
§ 31 Durchführung der hochschulischen Pflegeausbildung 454
§ 32 Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung 456
§ 33 Prüfungsausschuss 458
§ 34 Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich 462
§ 35 Schriftlicher Teil der Prüfung 463
§ 36 Mündlicher Teil der Prüfung 471
§ 37 Praktischer Teil der Prüfung 476
§ 38 Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen 483
§ 39 Bestehen und Wiederholung des staatlichen Prüfungsteils 483
§ 40 Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis 485
§ 41 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes 486
Teil 4 Sonstige Vorschriften 488
Abschnitt 1 Erlaubniserteilung 488
§ 42 Erlaubnisurkunde 488
Abschnitt 2 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen 489
§ 43 Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen 489
§ 44 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes 492
§ 45 Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes 496
§ 46 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes 502
§ 47 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes 507
§ 48 Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 509
§ 49 Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 511
Abschnitt 3 Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung 512
§ 50 Aufgaben der Fachkommission 512
§ 51 Erarbeitung und Inhalte der Rahmenpläne 513
§ 52 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne 515
§ 53 Mitgliedschaft in der Fachkommission 516
§ 54 Vorsitz, Vertretung 518
§ 55 Sachverständige, Gutachten 519
§ 56 Geschäftsordnung 519
§ 57 Aufgaben der Geschäftsstelle 520
§ 58 Sitzungen der Fachkommission 521
§ 59 Reisen und Aufwandsentschädigung 521
§ 60 Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung 522
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften 525
§ 61 Übergangsvorschriften 525
§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 526
Literaturverzeichnis 528
Stichwortverzeichnis 536

Erscheint lt. Verlag 11.6.2025
Verlagsort Frankfurt am Main
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie
Schlagworte Altenpflege • Altenpflegegesetz • Ausbildungsordnung Pflege • Ausbildungsverordnung • Auszubildende • Azubi Pflege • Gesetzkommentar • Kinderkrankenpfleger • Kinderkrankenschwester • Krankenpflegegesetz • Krankenpfleger • Krankenschwester • Pflegeausbildung • Pflegeberufegesetz • Pflegefachfrau • Pflegefachmann • Pflegeschule • Pflegeschüler • Prüfungsordnung Pflege
ISBN-10 3-86321-366-1 / 3863213661
ISBN-13 978-3-86321-366-4 / 9783863213664
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