Patientenlagerung im OP (eBook)
Thieme (Verlag)
978-3-13-205711-1 (ISBN)
Geleitwort 6
Vorwort 7
Anschriften 8
1 Ziele einer guten OP-Lagerung 16
2 Rechtliche Aspekte 17
Wo kein Schaden, da kein Richter – das Wesentliche in Kürze 17
Was man schwarz auf weiß besitzt – Gesetzesrecht 17
Fragen Sie Ihren Arzt oder … ? Ein Grundsatz des Haftungsrechts 18
Doctor's Dilemma – Zielkonflikte bei der Lagerung 18
Gold, Silber, Bronze? Der Lagerungsstandard 19
Flurbereinigung im OP – das „Lagerungsabkommen“ 21
Operation gelungen, Patient klagt – Einwilligung, Aufklärung 22
Wer schreibt, bleibt – die Dokumentation der Lagerung 23
Alles unter Kontrolle – eine Besonderheit des Beweisrechts 24
Literatur 25
3 Intraoperative Lagerungsschäden an peripheren Nerven 26
Häufigkeit 26
Pathophysiologie 26
Symptomatik 28
Diagnose und Differenzialdiagnose 28
Therapie und Verlauf 28
Spezielle Nervenschäden 29
Plexus brachialis 29
Nervus ulnaris 31
Nervus radialis 33
Nervus fibularis 35
Läsionen des Plexus lumbosacralis und seiner Äste durch Steinschnittlagerung 35
Nervus pudendus 38
Nervenwurzeln/Rückenmark 38
Hirnnerven 38
Kompartmentsyndrom 38
Literatur 39
4 Lagerungsschäden an der Haut 41
Schädigungsmechanismen 41
Inzidenz 41
Risikofaktoren 41
Pathophysiologie 41
Mechanische Schädigung 41
Thermische Verbrennung 43
Elektrische Verbrennung 43
Allergische/irritative Schädigung 43
Dokumentation 45
Therapie 45
Prophylaxe 47
Literatur 47
5 Rückenlagerung 48
Indikationen 48
Anatomische Gegebenheiten 48
Zubehör 48
Standardlagerung 53
Lagerung des Kopfes 53
Lagerung der unteren Extremitäten 54
Lagerung der oberen Extremitäten 55
Risikofaktoren und Gefahren 61
Lagerung von sehr dünnen Patienten 61
Lagerung von aspirationsgefährdeten oder respirationseingeschränkten Patienten 61
Lagerung von Patienten mit Gelenk-Endoprothesen 61
Lagerung von adipösen Patienten 61
Reanimation 61
Zusammenfassung 62
Video 62
Literatur 62
6 Modifizierte Rückenlagerung in der Herzchirurgie 63
Indikation und operative Zugänge 63
Unterschiede zur Standard-Rückenlagerung 63
Lagerung des Oberkörpers 63
Überstreckung des Halses 63
Lagerung der Hüfte 64
Lagerung zur anterolateralen Mini-Thorakotomie 64
Lagerung mit ausgelagertem Arm zur Entnahme der Arteria radialis 64
Lagerung der unteren Extremitäten zur Entnahme der Vena saphena magna 64
Zusammenfassung 66
Video 66
Literatur 66
7 Lagerungen in der Thoraxchirurgie 67
Seitenlagerungen 67
Anatomische Gegebenheiten 68
Zubehör 68
Seitenlagerung für die anterolaterale Thorakotomie 68
Seitenlagerung für die posterolateralen Thorakotomie 69
Seitenlagerung für die videoassistierte Thorakoskopie 69
Risikofaktoren und Gefahren 70
Rückenlagerung 71
Anatomische Gegebenheiten 72
Lagerung für die Sternotomie und andere ventrale Zugänge zum Mediastinum 72
Lagerung für die Mediastinoskopie 72
Zusammenfassung 74
Literatur 74
8 Strumalagerung 75
Indikationen 75
Anatomische Gegebenheiten 75
Zubehör 75
Lagerung des Thorax 76
Lagerung des Kopfes 76
Lagerung der Arme 76
Lagerung der unteren Extremität 77
Risikofaktoren und Gefahren 77
Zusammenfassung 77
Literatur 77
9 Bauchlagerung 78
Indikationen 78
Anatomische Gegebenheiten 78
Zubehör 78
Standardlagerung 78
Lagerung des Kopfes 80
Lagerung der Arme 80
Lagerung des Rumpfes 81
Lagerung der unteren Extremitäten 81
Risikofaktoren und Gefahren 82
Lagerung von adipösen Patienten 82
Lagerung von Patienten mit Gelenk-Endoprothesen 82
Reanimation 82
Zusammenfassung 82
Video 82
Literatur 82
10 Knie-Ellenbogen-Lagerung/Heidelberger Lagerung 83
Indikationen 83
Anatomische Gegebenheiten 83
Zubehör 83
Standardlagerung 83
Lagerung des Kopfes 84
Lagerung der Arme 84
Lagerung des Rumpfes 85
Lagerung der unteren Extremitäten 85
Risikofaktoren und Gefahren 86
Lagerung von adipösen Patienten 86
Lagerung von Patienten mit Gelenk-Endoprothesen 86
Reanimation 86
Zusammenfassung 87
Video 87
Literatur 87
11 Seitenlagerung 88
Indikationen 88
Anatomische Gegebenheiten 88
Zubehör 88
Standardlagerung 88
Lagerung des Kopfes 88
Lagerung der Arme 89
Lagerung des Rumpfes 89
Lagerung der unteren Extremitäten 91
Besonderheiten bei Patienten mit Gelenk-Endoprothesen 91
Reanimation 91
Zusammenfassung 91
Video 91
Literatur 91
12 Schraubenlagerung 92
Indikationen 92
Anatomische Gegebenheiten 92
Zubehör 92
Standardlagerung 93
Lagerung des Kopfes 93
Lagerung der Arme 93
Lagerung des Thorax 94
Lagerung des Abdomens 94
Lagerung der unteren Extremitäten 94
Risikofaktoren und Gefahren 95
Lagerung von adipösen Patienten 95
Zusammenfassung 95
Video 95
Literatur 95
13 Beach-Chair-Lagerung 96
Indikationen 96
Anatomische Gegebenheiten 96
Zubehör 96
Standardlagerung 96
Aufsetzen des Patienten 96
Lagerung des Kopfes 97
Lagerung des Rumpfes 97
Lagerung der Arme 98
Lagerung der Beine 98
Risikofaktoren und Gefahren 98
Reanimation 99
Zusammenfassung 99
Video 99
Literatur 99
14 Steinschnittlagerung 100
Indikationen 100
Anatomische Gegebenheiten 100
Zubehör 100
Goepel-Lagerung 100
Lagerung der Arme 102
Lagerung der unteren Extremitäten 102
Video 103
Schlingenlagerung 103
Lagerung der Arme 103
Lagerung der unteren Extremitäten 105
Chirurgische Steinschnittlagerung 105
Risikofaktoren und Gefahren 105
Risiken bei der Lagerung der Arme 105
Risiken bei der Lagerung der Beine 105
Zusammenfassung 106
Video 106
Literatur 106
15 Lagerungstechniken bei kraniellen neurochirurgischen Operationen 107
Verwendung der Mayfield-Klemme 107
Besonderheiten bei Hirnoperationen 107
Risiko für Luftembolie 107
Risiken durch Druck- und Zugbelastung 108
Zubehör 108
Rückenlagerung mit Fixierung des Kopfes in der Mayfield-Klemme 108
Indikationen 108
Lagerung 109
Risikofaktoren und Gefahren 109
Reanimation 111
Video 111
Park-Bench-Lagerung mit Fixierung des Kopfes in der Mayfield-Klemme 111
Indikationen 111
Lagerung 111
Risikofaktoren und Gefahren 112
Reanimation 112
Video 114
Halb sitzende Lagerung mit Fixierung des Kopfes in der Mayfield-Klemme 114
Indikationen 114
Lagerung 115
Risikofaktoren und Gefahren 115
Reanimation 116
Video 116
Zusammenfassung 116
Literatur 116
16 Extensionslagerung 117
Indikationen 117
Anatomische Gegebenheiten 117
Zubehör 117
Lagerung des Kopfes 117
Lagerung der Arme 117
Lagerung des ausgelagerten Armes 118
Lagerung des hochgelagerten Armes 120
Lagerung der unteren Extremitäten 120
Postoperative Entlagerung 123
Risikofaktoren und Gefahren 123
Lagerung von sehr dünnen Patienten 123
Lagerung von aspirationsgefährdeten oder respirationseingeschränkten Patienten 123
Lagerung von Patienten mit Gelenk-Endoprothesen 123
Lagerung von adipösen Patienten 123
Reanimation 123
Zusammenfassung Lagerung 123
Zusammenfassung Entlagerung 124
Video 124
Literatur 124
17 Lagerung auf der Vakuummatratze 125
Indikationen 125
Vorteile der Vakuummatratze bei der OP-Lagerung 125
Anwendung der Vakuummatratze im OP 128
Risikofaktoren und Gefahren 129
Video 129
18 HWS-Lagerung 130
Indikationen 130
Zugangswege zur HWS 130
Zubehör 131
Standardlagerung für den ventralen Zugang zur HWS 132
Risikofaktoren und Gefahren 132
Reanimation 132
Standardlagerung für den dorsalen Zugang zur HWS 134
Risikofaktoren und Gefahren 136
Reanimation 136
Zusammenfassung 136
Video 136
Literatur 136
19 HNO-Lagerungstechniken 137
Indikationen 137
Besonderheiten der HNO-Lagerungstechniken 137
Rückenlagerung 138
Rückenlagerung mit Dorsalflexion des Kopfes 138
Video 139
Kopfhängelagerung 139
Kopfseitenlagerung 140
Nasen- und Nebenhöhlenlagerung 140
Besonderheiten bei der Lagerung von adipösen Patienten 141
Zusammenfassung 141
Video 141
20 Lagerungstechniken in der laparoskopischen Chirurgie 142
Besonderheiten der laparoskopischen Chirurgie 142
Rückenlagerung mit angelagerten Armen 143
Indikationen 143
Zubehör 143
Vorgehensweise 143
Modifizierte Steinschnittlagerung 145
Indikationen 145
Zubehör 145
Vorgehensweise 145
Halb sitzende Lagerung mit gespreizten Beinen 148
Indikationen 148
Zubehör 148
Vorgehensweise 148
Halb stehende Lagerung bei bariatrischen Eingriffen (Adipositas-Chirurgie) 148
Indikationen 150
Zubehör 150
Vorgehensweise 151
45°-Seitlagerung mit hochgelagertem Arm 151
Indikationen 151
Zubehör 151
Vorgehensweise 152
Reanimation 154
Zusammenfassung 154
Literatur 154
21 Besonderheiten bei der Lagerung von Kindern und Säuglingen 155
Indikationen 155
Anatomische und physiologische Gegebenheiten 155
Thermoregulation 155
Frühgeburtlichkeit – Lagerung bei operativen Maßnahmen auf der neonatologischen Intensivstation 156
Anwendung der Hochfrequenz-(HF-)Chirurgie 156
Standardlagerungen in der Kinderchirurgie (Kleinkinder/Säuglinge) 156
Zubehör 156
Rückenlagerung 157
Bauchlagerung 158
Seitenlagerung 158
Steinschnittlagerung 159
Zusammenfassung 160
Video 160
Literatur 160
22 OP-Tische und Zubehör 161
Allgemeine Positionier- und Lagerungshilfen 162
Körperstützen 164
Befestigung für Zubehör 166
Spezielles Zubehör für die Kopflagerung 167
Spezielles Zubehör für die Armlagerung 169
Spezielles Zubehör für die Beinlagerung 171
Spezielles Zubehör für Eingriffe an der Wirbelsäule 173
23 Sachverzeichnis 174
2 Rechtliche Aspekte
Klaus Betzga
2.1 Wo kein Schaden, da kein Richter – das Wesentliche in Kürze
Ein „Lagerungsgesetz“ existiert nicht. Die juristischen Aspekte der Patientenlagerung sind Aspekte des Haftungsrechts. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden treten auf den Plan, wenn etwas schiefgelaufen ist.
Merke
Rechtlich geboten, aber auch ausreichend ist die Fehlervermeidung. Im Regelfall.
2.2 Was man schwarz auf weiß besitzt – Gesetzesrecht
Die Gesetze streifen die Patientenlagerung bestenfalls. Was einerseits der Rechtssicherheit abträglich ist, gibt andererseits der ärztlichen Therapiefreiheit Raum. An diesen zwei Seiten der Medaille hat auch das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) nichts geändert. Auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes wurde das ärztliche Vertrags- und Haftungsrecht ins Schuldrecht des BGB überführt (Untertitel 2: Behandlungsvertrag; §§ 630a bis 630h BGB). Das Gesetz dient erklärtermaßen der „Förderung der Fehlervermeidungsstruktur“.
Bis zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes fanden sich Regelungen zum ärztlichen Vertrags- und Haftungsrecht überwiegend in Form verstreuter Generalklauseln. Zu nennen ist § 276 BGB. Danach hat der Verpflichtete Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Geschuldet ist demnach die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Norm gilt für alle Schuldverhältnisse.
Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist nur gewahrt bei Einhaltung des Facharztstandards. Dessen Inhalt hat mit § 630a Abs. 2 BGB erstmals eine gesetzliche Ausformung erfahren. Der Facharztstandard ist danach der zum Zeitpunkt der Behandlung bestehende allgemein anerkannte fachliche Standard. Eine sachliche Änderung der bis dato gültigen Sorgfaltsanforderungen ist mit der Kodifikation jedoch nicht verbunden.
Neben zivilrechtlichen Regelungen sollen berufs- und vertragsarztrechtliche Normen die Qualität der medizinischen Versorgung gewährleisten. Die praktische Bedeutung dieser Regelungen ist schon aufgrund der Weite ihrer jeweiligen Formulierung gering. Dass der Arzt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben hat, ist selbstverständlich, dennoch in dieser Form normiert in § 2 der Musterberufsordnung (geltendes Recht über die Landesgesetzgebung).
Die Norm des § 76 Abs. 4 SGB V (fünftes Buch der Sozialgesetzgebung; gesetzliche Krankenversicherung) verpflichtet den Arzt bei der vertragsärztlichen Versorgung zur Sorgfalt nach den Vorschriften des bürgerlichen Vertragsrechts. Für die Behandlung von gesetzlich, privat- und nicht versicherten Patienten gilt somit bereits von Gesetzes wegen derselbe Sorgfaltsmaßstab.
Das Erfordernis der Einwilligung des Patienten in die ärztliche Heilbehandlung und die damit korrespondierende Verpflichtung des Arztes zur Aufklärung sind nunmehr gleichfalls Regelungsgegenstände des BGB-Schuldrechts (§§ 630d, 630e BGB). Nach § 630e Abs. 1 BGB muss der Patient über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. Die Norm nennt exemplarisch die Art, den Umfang, die Durchführung, die zu erwartenden Folgen und die Risiken der Maßnahme, ihre Notwendigkeit, ihre Dringlichkeit, ihre Eignung und ihre Erfolgsaussichten im Hinblick auf Diagnose und Therapie, ferner mögliche Behandlungsalternativen. Gegenstand gesetzlicher Berufspflichten war die Aufklärung des Patienten schon zuvor (§ 8 der Musterberufsordnung). Die Art und Weise der Lagerung sucht man unter den laut Gesetz aufklärungspflichtigen Umständen vergebens.
Auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes ist auch die Verpflichtung zur Dokumentation ins BGB eingerückt (§ 630f BGB). Die Verpflichtung war gleichfalls schon berufsrechtlich verankert (§ 10 der Musterberufsordnung), daneben normiert in einigen Spezialgesetzen. Sie war und ist zudem Vertragsarztpflicht (§ 57 Bundesmanteltarifvertrag-Ärzte). Berufs- und vertragsarztrechtliche Regelungen sind auch in Bezug auf Dokumentationspflichten konturlos. Die zivilrechtliche Neuregelung ist nur wenig konkreter. Zu dokumentieren sind danach unter anderem „Eingriffe“, daneben sämtliche aus fachlicher Sicht wesentliche Maßnahmen und deren Ergebnisse (§ 630f Abs. 2 BGB). Straf- und zivilrechtlichen Beweiszwecken dient die ärztliche Dokumentation daher nach wie vor nicht.
Im Haftungsprozess wird widerleglich vermutet, dass der Arzt eine nicht aufgezeichnete, aber dokumentationspflichtige Maßnahme unterlassen hat (§ 630h Abs. 3 BGB). Auch diese Beweislastregel entspricht schon bisher gültigen Rechtsprechungsgrundsätzen.
Merke
-
Konkretes zum Thema Lagerung enthalten die Gesetze nicht.
-
Auch dem Patientenrechtegesetz fehlt die erforderliche Regelungstiefe.
-
Maßgeblich bleiben die hergebrachten Rechtsgrundsätze.
2.3 Fragen Sie Ihren Arzt oder …? Ein Grundsatz des Haftungsrechts
Grundlegend für Fragen der Haftung für Lagerungsschäden wurde ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1984 (Urteil v. 24.01.1984 – VI ZR 203/82). Die Patientin war nach der Narkoseeinleitung in der Knie-Ellenbogen-Lage (sog. Häschen-Stellung) gelagert worden. Unmittelbar nach der Operation stellte man bei der Patientin eine Plexusparese fest. Diese führte zur Lähmung beider Arme.
Der BGH vermochte einen Behandlungsfehler nicht festzustellen. Dass es während des Eingriffs zu einer Schädigung des Plexus gekommen sei, weise für sich allein genommen nicht auf Fehler bei der Lagerung hin. Die Ärzte hätten auch nicht deswegen ärztliche Pflichten verletzt, weil sie es vor Beginn der Operation versäumt hätten, die ordnungsgemäße Lagerung der Patientin zu überprüfen. Denn die Patientin sei nachgewiesenermaßen von einem erfahrenen Pfleger auf dem OP-Tisch in die geforderte und den ärztlichen Regeln entsprechende Knie-Ellenbogen-Lage gebracht worden. Oberarm- und Schulterstützen, deren Verwendung der gerichtliche Sachverständige für fehlerhaft angesehen habe, seien nicht benutzt worden. Vor allem aber gebe es keinen Anhalt dafür, dass der Kopf der Patientin entgegen der Übung zu viel Druck des nach vornüber gebeugten Oberkörpers habe abfangen müssen. Weiter sei davon auszugehen, dass die operierenden Ärzte die Lage der Patientin auf dem OP-Tisch kontrolliert hätten. Eine etwaige fehlende Belehrung der Anästhesistin über notwendige laufende Kontrollen der Kopflage aus neurologischer Sicht habe sich ersichtlich nicht zum Nachteil der Patientin ausgewirkt.
Eher beiläufig erwähnt der BGH, was die Lagerung sein muss: sorgfältig und richtig. Sorgfalt und Richtigkeit sind medizinische Kategorien. Dem hieraus abzuleitenden Pflichtenprogramm genügen die an der Lagerung Beteiligten damit erst oder, je nach Betrachtungsweise, schon, wenn sie fachlich alles richtig machen. Dies gilt auf alle Fälle für die Frage der Einhaltung des maßgeblichen Qualitätsstandards. Diese Frage stellt man besser einem Facharzt als einem Fachanwalt.
Merke
-
Die Frage der richtigen Lagerung ist rein medizinischer Natur.
-
Rechtskonform ist die medizinisch richtige Lagerung.
2.4 Doctor's Dilemma – Zielkonflikte bei der Lagerung
Der Erfolg eines Eingriffs in Narkose ist nur gewährleistet, wenn der Zugang zum Operationsgebiet der bestmögliche ist. Gleiches gilt für die Beatmung. Dem Patienten fehlen jedoch aufgrund der Muskelrelaxation Schutzreflexe und Muskeltonus. Es gilt daher zugleich, den Patienten vor den negativen Auswirkungen der Lagerung als solcher zu bewahren, also insbesondere vor Druckschäden, Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen, aber auch vor „bloßen“ Hautreizungen. Im OP müssen daher im Idealfall sämtliche körperlichen Belange des Patienten in gleicher Weise Berücksichtigung finden.
Beredtes Zeugnis von der mitunter bestehenden Schwierigkeit, beides in Einklang zu bringen, legt eine Entscheidung des OLG München aus dem Jahr 2000 ab (Urteil v. 09.03.2000 – 24 U 403/98). Die klagende Patientin hatte sich einer Unterleibsoperation unterzogen. Durch den Eingriff sollten unter anderem ein künstlicher Darmausgang zurückverlegt und eine Pankreas-Fistel beseitigt werden. Die Lagerung erfolgte in „Steinschnittlage“. Der Operateur hatte sich für die Steinschnittlage als die aus seiner Sicht für die umfangreiche und anspruchsvolle Operation günstigste Lagerung entschieden. Operationsbedingt stellte sich bei der Patientin ein Kompartmentsyndrom ein.
Die Patientin vertrat die Auffassung, sie hätte in Rückenlage operiert werden müssen. In der Steinschnittlage komme es zur extremen Beugung der Hüftgelenke, im Bereich der Kniekehlen werde der Blutabfluss behindert, schließlich würden die Lagerungsschienen Druck auf die Wadenmuskeln ausüben. Die Methode weise daher ein erhöhtes Gefahrenpotenzial auf. Dies gelte...
| Erscheint lt. Verlag | 12.10.2016 |
|---|---|
| Verlagsort | Stuttgart |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Medizinische Fachgebiete |
| Schlagworte | Bauchlagerung • Beach-Chair-Lage • Extensionslagerung • Fehllagerung • Halbsitzende Lagerung • HNO-Lage • HWS-Lage • Knie-Ellenbogen-Lagerung • Lagerungstechniken • Lagerung von Kindern und Säuglingen • OP • OP-Lagerung • Patientenlagerung • Rückenlagerung • Schraubenlage • Seitenlage • Strecklagerung • Strumalagerung |
| ISBN-10 | 3-13-205711-8 / 3132057118 |
| ISBN-13 | 978-3-13-205711-1 / 9783132057111 |
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