Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie (eBook)
232 Seiten
Haug (Verlag)
978-3-8304-7846-1 (ISBN)
Christopher Ofenstein: Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie 1
Autorenvorstellung
3
Innentitel 4
Widmung
6
Inhaltsverzeichnis 7
-
10
1 Einleitung 10
1.1 Die Prüfungsanforderungen verändern sich 10
1.2 Zum Aufbau des Buches 11
1.3 Theorie allein reicht nicht aus 12
Teil 1 Basiswissen für die mündliche Prüfung 14
2 Berufsbild und Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten 15
2.1 Was ist der Heilpraktiker für Psychotherapie? 15
2.2 Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten 16
2.3 Jeder kann sich „Berater“ nennen 17
2.4 Abgrenzung zum Coaching 18
2.5 Therapie 19
3 Erfolgreich lernen – Planung und Strategien 23
3.1 Motivation 23
3.2 Planung 23
3.3 Lernstrategien 25
3.4 Umgang mit Stress
26
4 Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie 28
4.1 Wichtiges zur schriftlichen Prüfung 28
4.2 Regelungen zur mündlichen Prüfung 29
4.3 Sich positiv auf die Prüfung einstimmen 30
4.4 Ablauf der mündlichen Prüfung 30
4.5 Beispiel für ein Prüfungsgespräch 33
4.6 Das Prüfungsergebnis 35
5 Psychiatrische Befunderhebung und psychotherapeutisches Vorgehen 37
5.1 Triadisches System vs. ICD-10 psychischer Störungen 37
5.1.1 Das triadische System 37
5.1.2 Die ICD-10 38
5.2 Kommunikation und Rapport als Basis eines therapeutischen Gesprächs 40
5.2.1 Verbale Kommunikation 40
5.2.2 Nonverbale Kommunikation 41
5.2.3 Was versteht man unter Rapport? 43
5.2.4 Die richtigen Fragen stellen 44
5.3 Anamnese und therapeutische Gesprächsführung 45
5.4 Exkurs zu Konflikt – Abwehr – Neurosenentstehung – Trauma 47
5.4.1 Konflikt 47
5.4.2 Abwehr und Neurosenentstehung 47
5.4.3 Trauma 48
6 Diagnosefilter: der Weg vom Fall zur Diagnose 51
6.1 Schritt 1: Suizidgefährdung klären
51
6.1.1 Präsuizidales Syndrom nach Ringel 52
6.1.2 Suizidale Krise nach Pöldinger 53
6.1.3 Krisenintervention bei latenter Suizidgefährdung 53
6.1.4 Maßnahmen bei akuter Suizidgefahr 54
6.2 Schritt 2: Liegen organische Symptome vor? 58
6.3 Schritt 3: psychopathologischen Befund erheben 60
6.4 Schritt 4: Liegt eine psychische Störung vor? 62
6.4.1 Psychose 62
6.4.2 Neurose 62
6.4.3 Persönlichkeitsstörung 63
6.4.4 Abnorme Erlebnisreaktion 63
6.5 Schritt 5: Behandlungsverfahren und Behandler zuordnen 63
Teil 2 Die Prüfung als Dialog 66
7 Vorbemerkungen 67
8 Berufs- und Gesetzeskunde 68
9 Psychiatrische Begrifflichkeiten 71
10 Organische psychische Störungen 76
11 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen 82
12 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen 96
13 Affektive Störungen 108
14 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen 125
15 Psychosomatische Störungen 147
16 Essstörungen 153
17 Sexuelle Störungen 164
18 Persönlichkeitsstörungen 170
19 Kinder- und jugendpsychiatrische Störungen 181
20 Neurologie 187
21 Pharmakologische Grundkenntnisse 194
22 Schlafstörungen 198
Teil 3 Anhang 202
23 Gesetzestexte 203
23.1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) 203
23.2 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) 204
23.3 Gesetz über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) 205
23.4 Strafrecht (Strafgesetzbuch StGB) 215
23.5 Jugendrecht (Jugendgerichtsgesetz JGG) 216
23.6 Bürgerliches Recht oder Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch BGB) 217
23.7 Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz – UnterbrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1992 221
24 Informationsquellen im Internet 223
25 Literaturempfehlungen 224
26 Sachverzeichnis
225
2 Berufsbild und Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten
In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Berufsbildern entwickelt, die sich mit den Themen Lebensberatung, Lebenshilfe, Therapie, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung u. Ä. beschäftigen. Die Qualität der unterschiedlichen Angebote ist schwer überprüfbar und zum Teil inhaltlich fragwürdig. Mit der, eher negativ behafteten, Bezeichnung „Psychomarkt“ wird versucht, der Angebotsvielfalt einen Namen zu geben. Umso wichtiger ist es, dass Sie den genauen Wirkungsbereich des Heilpraktikers für Psychotherapie und seine Stellung im deutschen Gesundheitswesen kennen sowie die Abgrenzungen zu den anderen Berufsbildern erklären können. Vor allem die Bezeichnung Beratung, Coaching und Therapie werden häufig im gleichen Kontext verwendet und die Grenzen sind stellenweise fließend. Daher werden hier die wesentlichen Unterschiede noch einmal erläutert.
2.1 Was ist der Heilpraktiker für Psychotherapie?
Seit Jahren ist in unserem psychosozialen und therapeutischen Netzwerk der Heilpraktiker für Psychotherapie ein fester Bestandteil. Grundsätzlich gehört dieser Tätigkeitszweig zur Berufsgruppe der Heilpraktiker mit einer eingeschränkten Heilerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Es handelt sich jedoch nicht um eine Untergruppe, sondern um ein eigenständiges Berufsbild. Da sich die Beschränkung auf das Gebiet der psychischen Störungen bezieht, darf der Heilpraktiker für Psychotherapie keine organische, also körperliche Leiden behandeln wie der „normale“ oder „große“ Heilpraktiker. Es ist ihm auch untersagt, Medikamente einzusetzen oder zu verschreiben, Empfehlungen darf er jedoch aussprechen. Umgangssprachlich wird der Heilpraktiker für Psychotherapie auch der „kleine Heilpraktiker“ genannt.
2.1.1 Anerkanntes Berufsbild
Mit dem Heilpraktiker für Psychotherapie erlangen Sie den Titel eines anerkannten Berufsbildes, welcher Ihnen nach einer Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt verliehen wird. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.1.1993, wonach die Gesundheitsämter eine Überprüfungsmöglichkeit anbieten müssen. Es handelt sich um eine Berufserlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie. Für den Klienten muss das Berufsbild Heilpraktiker deutlich ersichtlich sein, da die Bezeichnung „Psychotherapeut/in“ nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 alleine den approbierten Ärzten und Psychologen zusteht. Diese sind grundsätzlich berechtigt, alle Krankheiten zu behandeln. Die Ausübung der Heilkunde dagegen dient der Erhaltung der „Volksgesundheit“ (gemäß dem Heilpraktikergesetz von 1939) und gilt nicht in Bezug auf schwere Erkrankungen. Neu hinzugekommen sind seit 2010 die sogenannten sektoralen Heilpraktiker, wie zum Beispiel für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Diese Heilpraktikerzulassungen sind beschränkt auf das jeweilige Fachgebiet.
2.1.1.1 Fachliche Anerkennung
Mittlerweile ist ein positiver Trend erkennbar in Bezug auf die fachliche Anerkennung des psychologischen Heilpraktikers durch seine ärztlichen und psychologischen Kollegen. Der Stellenwert des Berufsbildes Heilpraktiker für Psychotherapie ist deutlich höher als noch vor ein paar Jahren und wird mittlerweile stärker geschätzt und respektiert. Ähnlich wie zuvor beim medizinischen Heilpraktiker war eine gewisse Zeit nötig, um dieses Berufsbild in das bisherige Gesundheitssystem zu integrieren und das Verständnis dafür zu schaffen, dass diese Tätigkeit eine Ergänzung des herkömmlichen, medizinischen Angebotes darstellt und keine Verdrängung bisheriger Berufsgruppen bedeutet. Diese Entwicklung freut mich persönlich sehr, da sie viele Möglichkeiten bietet, in fruchtbarer Zusammenarbeit für das Wohlergehen des Einzelnen und der Gesellschaft einen Beitrag zu leisten.
2.1.1.2 Bezahlung
Nach dem Einkommenssteuergesetz gehört der Heilpraktiker zu den sogenannten Katalogberufen, den freien Berufen. Sie behandeln Ihre Klienten eigenverantwortlich und diese Eigenverantwortlichkeit muss für Ihre Klienten auch stets erkennbar sein. Das Abrechnungssystem ist abweichend zu den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten geregelt. Die Klienten bezahlen ihre Behandlung in der Regel selbst, da gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten nicht übernehmen. Private Krankenkassen hingegen übernehmen teilweise einige Behandlungskosten, was jedoch in jedem Fall individuell mit der Kasse des Klienten zu klären ist.
2.1.1.3 Ähnliche Berufssparten
Diejenigen, die den Titel Heilpraktiker für Psychotherapie nicht erworben haben, dürfen auch psychische Erkrankungen nicht psychotherapeutisch behandeln. Sie nennen sich meist psychologische Berater, Lebensberater, Coaches o. Ä. Die Abgrenzung zu ähnlich klingenden Berufssparten und Tätigkeitsbezeichnungen sollte Ihnen geläufig sein, ebenso wie ihre genaue Stellung im Gesundheitswesen.
2.1.1.4 Ausbildungsrichtlinien fehlen noch
Im Gegensatz zu den Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten gibt es für Heilpraktiker bisher keine verbindlichen Ausbildungsrichtlinien. Im Extremfall kann ein zukünftiger Heilpraktiker ohne jede psychotherapeutische Zusatzausbildung psychotherapeutisch tätig werden. Auf die Bedeutung einer qualifizierten praktischen Ausbildung und umfassender Selbsterfahrung wurde bereits im Vorwort eingegangen, dennoch möchte ich an dieser Stelle die Wichtigkeit noch einmal hervorheben: Die Qualität Ihrer Ausbildung spiegelt auch Ihr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Ihren Klienten wieder. Sie werden täglich sehr unterschiedlichen Menschen begegnen, die mit ihren individuellen Bedürfnissen, Hoffnungen und Ängsten in Ihre Praxis kommen und sich durch Ihre Hilfe eine Verringerung ihres Leidensdrucks erhoffen. Jeder Klient für sich bildet einen wertvollen Teil der Gesellschaft und hat einen Anspruch darauf, mit größtmöglicher Kompetenz und Umsicht behandelt zu werden.
Für eine umfassende Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ sei im Folgenden ein Curriculum-Vorschlag mit 5 Modulen dargestellt (▶ Tab. 2.1).
Tab. 2.1 Sinnvolle Module zur Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“.| Modul | Inhalte |
| 1. Intensivkurs theoretischer Teil Psychiatrie und Psychotherapie | Die theoretische Ausbildung in Psychiatrie ist speziell auf den schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung abgestimmt. |
| 2. Praktische Ausbildung humanistische Gesprächspsychotherapie und integrales Coaching | Wer die staatliche Prüfung zum Heilpraktiker ... |
| Erscheint lt. Verlag | 17.12.2014 |
|---|---|
| Verlagsort | Stuttgart |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Naturheilkunde |
| Schlagworte | Anamnese • BEISPIELPRÜFUNGEN • Coaching • DIAGNOSEFILTER • Diagnoseleitfaden • Diagnosestellung • Heilpraktiker • Heilpraktiker für Psychotherapie • Heilpraktikerprüfung • Heilpraktiker Psychotherapie • ICD-10 • Kleiner Heilpraktiker • Mündliche Prüfung • Prüfungscoach • Prüfungsfragen • Prüfungsvorbereitung • Psychische Störungen • Psychologische Beratung • Psychosomatische Störungen • Psychotherapie • Schizophrenie • Somatoforme Störungen • Verhaltensstörungen |
| ISBN-10 | 3-8304-7846-1 / 3830478461 |
| ISBN-13 | 978-3-8304-7846-1 / 9783830478461 |
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