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Die Biomedizinkonvention des Europarates (eBook)

Humanforschung - Transplantationsmedizin - Genetik, Rechtsanalyse und Rechtsvergleich
eBook Download: PDF
2010 | 2006
XIV, 423 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-34476-6 (ISBN)

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Die Biomedizinkonvention des Europarates - Wiltrud C. Radau
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Die Biomedizinkonvention des Europarates erlässt völkerrechtlich verbindliche Regelungen für die Human- und Embryonenforschung, Organtransplantation, Genanalyse und -therapie. In Deutschland ist die Konvention äußerst umstritten. Aus Angst, das verfassungsrechtlich gebotene und gesetzlich gewährleistete Schutzniveau könnte unterlaufen werden, wird ein Beitritt überwiegend abgelehnt. Die vorliegende Schrift analysiert, untersucht und vergleicht.

Vorwort 5
Table of Contents 6
§ 1 Rechtsgüterschutz in der Biomedizin 14
I. Rechtsfragen 14
II. Regelungsbedarf 16
III. Gefahrenbereiche 19
1. Humanexperimente 19
2. Organtransplantation 21
3. Prädiktive Gentests 21
4. Embryonenforschung, Klonen und Präimplantationsdiagnostik 22
5. Gentherapie 25
IV. Ethische Fragen 26
1. Risikosteigerung 26
2. Risikoverantwortbarkeit 28
V. Ökonomische Interessen 29
1. Wissenschaft und Wirtschaft 29
2. Internationaler Kontext 30
§ 2 Zentrale Grundrechte in der Biomedizin 32
I. Menschenwürde 32
1. Bedeutsamkeit des Menschenwürdearguments 32
2. Rechtspolitische Instrumentalisierung 34
II. Selbstbestimmung 36
1. Körperbezogene Selbstbestimmung 36
2. Informationelle Selbstbestimmung 38
III. Forschungsfreiheit 40
IV. Würde- und Lebensrecht am Lebensbeginn 44
§ 3 Europäisches Menschenrechtsüberkommen zur Biomedizin - Biomedizinkonvention (BMK) 46
I. Grundlagen 46
1. Bioethik 46
2. Grundkonzeption 49
a. Menschenrechtsdokument 49
b. Menschenrechtstradition 50
II. Entstehungsgeschichte 52
1. Europarat und biomedizinische Menschenrechte 52
2. Entwicklungsprozess 53
III. Rechtsqualität und Rechtswirkungen 56
1. Völkerrechtlicher Charakter 56
a. Internationaler Vertrag 56
b. Rahmenabkommen 57
c. Mindeststandards und Staatenvorbehalte 58
2. Einordnung in das nationale Rechtssystem 61
a. Innerstaatliche Verbindlichkeit 61
b. Gesetzesrang 63
3. Kontrollmechanismen und Rechtsschutz 65
a. Kein Individualrechtsschutz 65
b. Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 66
§ 4 Medizinische Forschung an Einwilligungsunfähigen 68
I. Rechtsprinzipien der Humanforschung 69
1. Therapeutischer und nichttherapeutischer Versuch als Rechtskategorien (Art. 17 BMK, Art. 15 FP) 69
2. ,,Jnformed consent" (Art. 5 BMK, Art. 14 FP) 72
3. ,,Persons not able to consent" (Art. 6 BMK, Art. 19 FP und nationales Recht) 73
II. Zulässigkeitsvoraussetzungen für therapeutische Versuche an Einwilligungsunfähigen (Art. 17 Abs. 1 iV.m. Art. 16 BMK, Art. 15 Abs. 1 FP) 77
1. Alternativlosigkeit 77
2. Nutzen-Risiko-Abwägung 78
3. Prüfung und Billigung 80
4. Aufklärung und Einwilligung 82
5. Vetorecht 83
III. Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für nichttherapeutische Versuche an Einwilligungsunfähigen (Art. 17 Abs. 2 BMK, Art. 15 Abs. 2 FP) 84
1. Mittelbarer oder gruppenspezifischer Nutzen bei hohem wissenschaftlichen Erkenntniswert 84
2. Risiko-/ Belastungsminimierung 85
IV. Forschung an staatlich Untergebrachten (Art. 20 FP) 86
V. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland 88
1. Verfassungsrecht 88
a. Forschungsfreiheit und Menschenwürde (Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs.1 GG) 88
b. Gleichheit (Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 GG) 94
2. Arzneimittelrecht 96
a. Therapeutische Arzneimittelprüfungen (§§ 41 i.V.m. 40 AMG) 96
aa. Parallelen 96
bb. Diskrepanzen 100
b. Nichttherapeutische Arzneimittelprüfungen (§ 40 AMG) 101
aa. Einwi/ligungsunfähige Erwachsene: Forschungsverbot 101
bb. Minderjährige: Forschungsmöglichkeit 102
cc. Untergebrachte: Forschungsverbot 104
3. Kindschafts- und Betreuungsrecht, ärztliches Standesrecht (§§ 1626 ff., 1896 ff. BGB, § 15 MBO) 107
VI. Ergebnis: Übereinstimmung bei therapeutischen, erhebliche Abweichungen bei nichttherapeutischen Versuchen 111
§ 5 Lebendorganspende zu Transplantationszwecken 113
I. Lebendorganspende durch Einwilligungsfähige (Art. 19 BMK, Art. 9 bis 13 TP) 115
1. Therapeutische Zwecke 116
2. Informed consent 116
3. Keine ernsthafte Selbstgefährdung 117
4. Doppelte Subsidiarität: Keine postmortale Organspende, keine Behandlungsalternative 118
5. Weiter Spenderkreis 121
II. Lebendorganspende durch Einwilligungsunfähige (Art. 20 BMK, Art. 14 und 15 TP) 122
1. Grundsätzliche Unzulässigkeit 122
2. Ausnahmsweise Zulässigkeit der Spende von regenerierbarem Gewebe (Knochenmarkspende) 123
a. Eingeschränkter Empfängerkreis: Geschwisterverhältnis zwischen Spender und Empfänger 123
b. Subsidiarität gegenüber der Spende von Einwilligungsfähigen 125
c. Lebensrettung 125
d. Informierte Dritteinwilligung und Zustimmung eines unabhängigen Gremiums 125
e. Vetorecht des Spenders 126
3. Erleichterte Zulässigkeit der Spende von Zellen (Hautspende) 127
III. Maßnahmen gegen die Kommerzialisierung des Transplantationswesens: Verbot des finanziellen Gewinns und des Organhandels (Art. 21 BMK, Art. 21 und 22 TP) 129
IV. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland 131
1. Verfassungsrecht 131
a. Verfügung über die eigene körperliche Integrität (Art. 2 Abs. 1 GG) 131
b. Grenzen 134
aa. Risikospende 134
aaa. Beschränkung zugunsten des Organspenders: "Grundrechtsschutz gegen sich selbst"? 134
bbb. Beschränkung zugunsten des Gemeinwohls: Respekt vor der körperlichen Integrität - Vermeidung von Finanzlasten? 136
bb. Fremdspende 138
aaa. Beschränkung zugunsten des Organspenders: Schutz der Freiwilligkeit des Spendeentschlusses? 138
bbb. Beschränkung zugunsten des Gemeinwohls: Verhinderung des Organhandels? 141
ccc. Grundrechtsbeeinträchtigungen beim Organempfänger: Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG 144
cc.Minderjährigenspende 145
aaa. Ausschluss von einwi/ligungsfähigen Minderjährigen 145
bbb. Ausschluss von einwilligungsunfähigen Minderjährigen 149
c. Zusammenfassung: Lebendorganspende gemäß GG und BMK 153
2. Transplantationsgesetz 154
a. Organentnahme: Hauptprobleme der §§ 8, 19 Abs. 2 TPG 154
aa. Gefährdungsgrenze "Operationsrisiko und unmittelbare Entnahmefolgen" (§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 c TPG) 154
bb. Subsidiarität gegenüber postmortalen Organspenden (§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG) 156
aaa. Grundrechte des Empfängers 157
bbb. Selbstbestimmungsrecht des Spenders 157
ccc. Verfassungskonforme Auslegung 158
cc. Unzulässigkeit von Fremdspenden (§ 8 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 TPG) 160
aaa. Sachliche Verfehltheit 160
bbb. Legitimationsprobleme der Strafnorm 161
dd. Volljährigkeits- und Geschäftsfähigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a i.V.m. § 19 Abs. 2 TPG) 167
b. Organhandel: Hauptprobleme der §§ 17, 18 TPG 170
aa. ,,Henäettreiben": Sachlich verfehlte Anknüpfung an das Betäubungsmittelrecht 170
bb. Teleologische Tatbestandsreduktion 172
aaa. Regelungszweck "Schutz vor der Ausbeutung von existentiellen Notlagen" 174
bbb. Regelungszweck "Schutz der Menschenwürde" 176
ccc. Regelungszweck "Schutz der Integrität des Transplantationswesens" 180
V. Ergebnis: Staatlicher Gesetzespaternalismus auf nationaler Ebene - weitgehender Respekt vor der Autonomie des Spenders auf konventionsrechtlicher Ebene 181
§ 6 Prädiktive Gentests 185
I. Biologisch-medizinische GrundlagenJede 185
II. Eingeschränkte Zulässigkeit von Gentests (Art. 12 BMK) 189
1. Krankheitserkennung 189
2. Bindung an "health purposes" 190
3. Genetische Beratung und Einwilligung 192
III. Berücksichtigung vorhandener Analyseergebnisse (Art. 11 BMK): Diskriminierungsschranke 193
IV. Nationale Ausnahmen und Staatenvorbehalt (Art. 26 BMK, Art. 36 BMK) 195
V. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland 197
1. Verfassungsrecht 198
a. Gen-informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) 198
b. Freiheitsgebrauch und Begrenzung durch "health purposes" 204
2. Unterverfassungsrechtliches Arbeitsrecht 208
a. Spezialgesetzliche Regelungen: Besondere Zweckbindung 208
b. Richterrecht: Arbeitsplatzrelevanz 212
c. Allgemeines Vertragsrecht: Arbeitsplatzrelevanz 215
3. Unterverfassungsrechtliches Privatversicherungsrecht: Risikorelevanz 218
VI. Ergebnis: Überbetonung der Gesundheitsbindung als Vernachlässigung von Selbstbestimmungs- und Drittinteressen 223
§ 7 Forschung an Embryonen in vitro 224
I. Rechtsstatus extrakorporaler Embryonen (Art. 1 BMK, Art. 18 BMK) 224
II. Verbot der Erzeugung zu Forschungszwecken (Art. 18 Abs. 2 BMK) 226
III. Regelungen zur Forschung an verfügbaren oder zu therapeutisch-diagnostischen Zwecken erzeugten Embryonen (Art. 18 Abs. 1 BMK) 227
1. Verbot des reproduktiven Klonens (Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen Art. 13 BMK)
2. Zu lässigkeit des therapeutischen Klonens (Art. 18 Abs. 1 BMK) Gewinnungembryonaler Stammzellen 233
3. Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (Art. 14 BMK) 236
IV. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland 240
1. Verfassungsrecht 240
a. Menschenwürde- und Lebensschutz 240
aa. Rechtsstatus von Embryonen - Rechtsprechung des BVerfG 240
aaa. Frage der Rechtsträgerschaft 240
bbb. Elementarer Schutz 242
ccc. Schutzrelativierung 243
ddd. Keine Herabwürdigung 245
bb. Rechtsethische Erwägungen 246
aaa. Kontinuität 251
bbb. Identität 252
ccc. Potentialität 254
cc. Der Embryo als Schutzgut - Entsprechung zur BMK 257
aaa. Rechtsträgerschaft als Schutzbasis? 257
bbb. Objektive Schutzwirkung 259
b. Gestufte Schutzqualität 261
aa. Vollschutzthese 262
bb. Zulässigkeit der Abwägung 263
cc. Unterschiedlichkeit der Lebensformen 264
dd. Schutzdifferenzierung im ESchG 265
ee. Gestufter Schutz 266
c. Folgerungen für die Embryonenforschung - Parallelen und Unterschiede zur BMK 267
aa. (Stammzellen-) Forschung an überzähligen und speziell erzeugten IvF-Embryonen 269
aaa. Qualifizierte Forschungsinteressen 269
bbb. Zeitliche Schranke 271
ccc. Forschung an überzähligen Embryonen 271
ddd. Herstellung zu Forschungszwecken 273
eee. Vergleich mit der BMK 275
bb. Therapeutisches und reproduktives Klonen 275
aaa. Therapeutisches Klonen Vergleich mit der BMK
bbb. Reproduktives Klonen Vergleich mit der BMK
ccc. Individualitätsberaubung? 277
ddd. Instrumentalisierung? 278
eee. Erfordernis der Schrankenziehung 280
cc. Präimplantationsdiagnostik 281
aaa. Zulässigkeit der Schutzabwägung 283
bbb. Forschungsinteressen 284
ccc.Persönlichkeitsrecht 284
ddd. Gesundheitsrecht 286
eee. Zulässigkeit der PND und der Abtreibung 287
fff. Vergleichbarkeit der Konfliktsituationen 289
ggg. Positive Eugenik 290
hhh. Behindertendiskriminierung 292
iii. Kein generelles Verbot der PID 294
jjj. Vergleich mit der BMK 294
dd. Zusammenfassung: Embryonenforschung gemäß GG und BMK 295
2. Embryonenschutzgesetz (ESchG) und Stammzellgesetz (StzG) 296
a. Embryonenforschung - Stammzellengewinnung - Forschung mit embryonalen Stammzellen 297
aa. IvF-Embryonen 297
bb. Kerntransferklone - Schutzobjekte des ESchG? 301
aaa. Embryobegriff 301
bbb.Begriffsausdehnung 302
ccc. Begriffsangleichung an das StZG 305
ddd. Ungleichheit der Erbinformation 306
eee. Rechtssicherheit 308
cc. Embryonale Stammzellen - Bestellung, Import, Verwendung 309
aaa. Regelungen des StZG 311
bbb. Schutzproblem 314
ccc. Geltungsbereich des GG 316
ddd. Schutzwiderspruch 318
eee. Ungeeignetheit des Import- und Verwendungsverbots 319
fff. Unbrauchbarkeit der Stichtagsregelung 319
ggg. Keine Strafwürdigkeit der Stammzellenforschung 320
hhh. Verstoß gegen das Übermaßverbot 321
b. Therapeutisches und reproduktives Klonen 322
aa. Würde des Klons 323
bb. Würde des "Originals" 325
cc. Schutz der menschlichen Gattung 326
c. Präimplantationsdiagnostik 328
aa. Missbräuchliche Befruchtung (Tötungsvorbehalt) 330
bb. Missbräuchliche Verwendung (Zellentnahme) 334
cc. Unterlassen des Transfers 335
V. Ergebnis: Schutz des Embryos vor der Forschung auf nationaler Ebene - Schutz des Embryos in der Forschung auf internationaler Ebene 337
§ 8 Gentherapie 342
I. Biologisch-medizinische Grundlagen 342
1. Methoden: Genaddition, Gensubstitution 342
2. Eingriffskategorien: Somatische Gentherapie, Keimbahntherapie, Enhancement 344
II. Voraussetzungen und Grenzen der Genmanipulation (Art. 13 BMK): Bindung an Prävention und Therapie - Keinunmittelbarer Keimbahneingriff 347
III. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland 351
1. Verfassungsrecht 351
a. Somatische Gentherapie: Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit 351
b. Keimbahntherapie: Verstoß gegen subjektiv- oder objektivrechtliche Gehalte der Menschenwürde? 352
aa. Identitätsschutz des Embryos 355
bb. Identitätsschutz der Nachkommen 359
cc. Identitätsschutz der Menschheit 360
dd. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 363
ee. Zusammenfassung: Keimbahntherapie gemäß GG und BMK 364
2. Spezialgesetzliche Rechtslage 364
a. Somatische Gentherapie: AMG und ärztliches Berufsrecht 364
aa. Gentransfer-Substanzen als Stoffe im Sinne des § 3 AMG 366
bb. Gentransfer-Substanzen als Arzneimittel im Sinne des § 2Abs.1 AMG 366
cc. Gentherapie als Arzneimittelprüfung im Sinne der §§ 40, 41 AMG 368
dd. Vergleich mit der BMK 372
b. Keimbahntherapie: § 5 Abs. 1 ESchG 373
aa. Tatbestandlichkeit 373
bb. Gefährdungsdelikt 375
cc. Verhältnismäßigkeit? 375
dd. Strafwürdigkeit? 377
aaa. Konkreter Rechtsgüterschutz 377
bbb. Handlungsunwert 378
ccc. Regelungsalternativen 379
ee. Vergleich mit der BMK 381
IV. Ergebnis: Unklarer nationaler Gefährdungsschutz bei der somatischen Gentherapie - unverhältnismäßiger nationaler Gefährdungsschutz bei der Keimbahntherapie 382
§ 9 Schlussbetrachtung 383
I. Ziele 383
II. Ergebnisse 383
1. Übereinstimmungen 383
2. Neue Schutzregelungen der BMK 387
3. Stärkere Schutzregelungen der BMK 388
4. Schwächere Schutzregelungen der BMK 389
5. Notwendigkeit von völkerrechtlichen Vorbehalten 392
III. Schlussfolgerung 394
IV. Gesamtbewertung 394
Literatur 397

"§ 6 Prädiktive Gentests (S. 173-174)

Die Biomedizinkonvention weist insgesamt drei gentechnologische Regelungsbereiche auf. Der erste betrifft die prädiktive Genanalyse. Diese wird besonderen rechtlichen Anforderungen unterworfen, die für herkömmliche Diagnosemethoden nicht gelten . Damit wird dem speziellen prognostischen und prospektiven Charakter von genetischen Testverfahren sowie dem ausgesprochen persönlichkeitsbezogenen Informationsgehalt von genetischen Daten Rechnung getragen . Bevor jedoch auf die einzelnen rechtlichen Aspekte eingegangen wird, sollen, um das Verständnis zu erleichtern, einige zentrale naturwissenschaftliche Gesichtpunkte erörtert werden.

I. Biologisch-medizinische Grundlagen

Jede menschliche Zelle enthält im Zellkern ein genetisch determiniertes Programm zur Steuerung der Lebensfunktionen. Träger des Informationsprogramms ist die DNS (Desoxyribonukleinsäure) . Die Gesamtheit der auf der DNS gespeicherten Erbanlagen wird als Genom, ein bestimmter Informationsabschnitt innerhalb des Genoms als Gen bezeichnet.860 Das Genom des Menschen besteht nach derzeitigen Schätzungen aus etwa 80.000 bis 100.000 Genen.s" Sie liegen linear angeordnet auf den einzelnen Chromosomen im Kern j eder Zelle. Als Chromosomen bezeichnet man die lichtmikroskopisch sichtbaren, fadenförmigen Untereinheiten des Genoms, die als Transportform für die Weitergabe der genetischen Informationen an die Tochterzellen fungieren .

Sie sind von untersch iedlicher Größe und Gestalt, ihre Zahl jedoch ist konstant ; beim Menschen ist sie auf 46 in Körperzellen und 23 in Keimzellen (Geschlechtszellen, d.h. Ei- und Samenzellen) festgelegt. Gene codieren Informationen über Aufbau, Entwicklung und Funktion eines Organismus und bestimmen seine erblichen körperlichen und geistigen Merkmale. Die gespeicherte Information wird durch die Synthese von Proteinen (Eiweißmolekülen), den sog . Genprodukten, umgesetzt. Etwa ein bis zwei Millionen verschiedene Proteine werden durch das menschliche Genom codiert.s?

Die Proteine bilden z.B. als Strukturproteine die Zellen eines Organismus, katalysieren als Enzyme chemische Reaktionen oder befördern als Transportproteine Stoffwechselprodukte sowie Fremd- und Nährstoffe.v" Erst das Zusammenwirken der Proteine ermöglicht die komplex regulierten zellulären Prozesse von Organen und Organsystemen. Abweichungen im genetischen Programm können mit der Genanalyse (Gentest) ermittelt werden.

Tritt die Störung in Keimzellen auf, wird sie im Wege der geschlechtlichen Fortpflanzung auf die Nachkommen übertragen (sog . KeimbahnMutation); ist die Mutation dagegen auf die nicht an der Fortpflanzung beteiligten Körperzellen beschränkt, ist eine Vererbung ausgeschlossen und nur das jeweilige Individuum betroffen (sog. somatische Mutationj.w In der medizinischen Praxis kommen Genanalysen immer häufiger zur Anwendung."

Erscheint lt. Verlag 10.5.2010
Reihe/Serie MedR Schriftenreihe Medizinrecht
MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Zusatzinfo XIV, 423 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Schlagworte Biomedizin • Europarat • Internationale Vertragswerke / Internationales Vertragsrecht • Medizinische Forschung • Medizinrecht • Menschenrechte in der Biomedizin • Schutz der Menschenrechte • Völkerrecht
ISBN-10 3-540-34476-4 / 3540344764
ISBN-13 978-3-540-34476-6 / 9783540344766
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