Die Privilegierung der Medien im deutschen Datenschutzrecht (eBook)
XII, 171 Seiten
Deutscher Universitätsverlag
978-3-8350-9405-5 (ISBN)
Dr. Philipp-Christian Thomale promovierte bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Kassel. Er ist Leiter der Rechtsabtei-lung der BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG.
Dr. Philipp-Christian Thomale promovierte bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Kassel. Er ist Leiter der Rechtsabtei-lung der BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG.
Gdeitwort 7
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 10
1. Einleitung: Medienfreiheit und Datenschutz 13
2. Europarechtliche Vorgaben: Die EG-Datenschutzrichtlinie 17
2.1. Die Verarbeitung 18
2.2. Personenbezogene Daten 18
2.3. Journalistische, kiinstlerische und literarische Zwecke 19
2.4. Abweichungen und Ausnahmen 20
2.5. Recht auf Privatsphäre 22
2.6. Vorschriften für die Freiheit der Meinungsäußerung 24
2.7. Das Notwendigkeitskriterium und das Abwägungsgebot 26
2.8. Zusammenfassung 30
3. Verfassungsrechtliche Vorgaben aus dem Grundgesetz 32
3.1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 32
3.2. Die Presse- und Rundfunkfreiheit 46
3.3. Das Verhältnis zwischen der Medienfreiheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung 59
3.4. Das Verhaltnis der Grundrechte unter Privaten - staatliche Schutzpflichten 61
3.5. Zusammenfassung 71
4. Das Entstehungsgeschichte des Medienprivilegs im BDSG 73
4.1. Das Medienprivileg in der Fassung von 1977 73
4.2. Das Medienprivileg in der Fassung von 1990 75
4.3. Das Medienprivileg in der Fassung des Referentenentwurfs von 1999 80
5. Das Medienprivileg in der heutigen Fassung 85
5.1. Änderung gegenüber der Fassung von 1990 86
5.2. Die Regelung des § 41 BDSG für die Presse 87
5.3. Die Regelung des § 41 BDSG fur den Bundesrundfunk 92
5.4. Medienprivilegien in den Bundesländern 95
5.5. Die Regelungen fiir die Mediendienste in dem MDStV 97
6. Das Instrument der Selbstregulierung 104
6.1. Erfahrungen aus dem Ausland 105
6.2. Das Konzept zu Selbstreguliemng 106
6.3. Motive fur Selbstregulierung 110
6.4. Die Vorgaben aus Art. 27 EG-DSRL 111
6.5. Die Umsetzung in § 38a BDSG 113
6.6. Zusammenfassung 114
7. Der Schutz der Privatsphare durch den Deutschen Presserat 116
7.1. Institution „Deutscher Presserat'* 116
7.2. Der Pressekodex 117
7.3. Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung durch den Pressekodex 118
7.4. Das Sanktionssystem 120
7.5. Kritik 121
8. Die Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie im Bundesdatenschutzgesetz 124
8.1. Die Adressaten der Umsetzungspflicht 124
8.2. Inhaltliche Anforderungen an die Umsetzung von EG-Richtlinien 125
8.3. Entspricht § 41 BDSG den Vorgaben der Richtlinie 127
8.4. Zusammenfassung 133
9. Vereinbarkeit des § 41 BDSG mit dem Grundgesetz 135
9.1. Formelle Verfassungsmäßigkeit 135
9.2. Materielle Verfassungsmäßigkeit 136
10. Modernisierungsbedarf fiir § 41BDSG? 149
10.1. Die Kompetenz des Gesetzgebers 149
10.2. Europarechtskonforme Umsetzung 151
10.3. Unterscheidung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich 160
11. Lösungsvorschlag für ein neuen § 41 BDSG 165
6. Das Instrument der Selbstregulierung (S. 92-93)
Indem der Gesetzgeber den § 38 a BDSG in den Anwendungsbereich des von der Presse einzuhaltenden Datenschutzes eingeführt hat, drückte er die Erwartung aus, dass die Deutsche Presse von der damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellten Aufforderung zur Selbstregulierung Gebrauch machen wird. Unter Selbstregulierung wird die Regelsetzung durch den Regelungsadressaten selbst verstanden. Dieser bestimmt den materiellen Maßstab der Kontrolle, insbesondere durch Ausgestaltung und Auslegung der Verhaltensregeln selbst.
Dies führt zu einer Entlastung des Staates von seinen legislativen und judikativen Funktionen. Selbstregulierung ist von der Selbstkontrolle zu unterscheiden, die den allein oder vorrangig von Regelungsadressaten kontrollierten Vollzug von Regelungen betrifft, die aus der Gesetzgebung oder der Selbstregulierung hervorgegangen sind. Dies fiihrt zu einer Entlastung des Staates von seinen exekutiven und judikativen Funktionen Selbstregulierung ermöglicht es der Wirtschaft, relativ schnell passgerechte branchen- oder unternehmensbezogene Regelungen zu entwickeln.
Sie kann insbesondere eine globalisierte Datenverarbeitung vereinfachen, wenn ihre Regelungen weltweite Anwendung finden. Sie bietet die Chance, für die gefundenen normativen Vorgaben leichter die Akzeptanz bei den direkten Regelungsadressaten zu finden und erleichtert die Durchsetzung des Datenschutzes. Ein weiterer Vorteil der Selbstregulierung kann die Mobilisierung von Sachverstand und die Gewinnung von Informationen sein, die nur von den Beteiligten selbst eingebracht und eingearbeitet werden können. Die weltweite wirtschaftliche Globalisierung und Netzoffenheit zeigen den nationalstaatlicher Einflussmöglichkeiten Grenzen und beschranken die Macht hoheitlicher Handlungsformen.
Angesichts der wachsenden Gefahren eines Zurückbleibens des Rechts hinter den umwalzenden Herausforderungen der Informationsgesellschaft wird in der Reformdebatte um die Weiterentwicklung des Datenschutzes nicht nur gesetzlichen Maßnahmen, sondern auch Mechanismen der Selbstregulierung ein zunehmend höherer Stellenwert eingeräumt. Die Frage, welcher Weg der Regulierung zu wählen ist, stellt sich gerade dann, wenn das Bedürfnis nach Zukunftssicherheit und Kontrolle diejenigen Risiken, die mit dem wissenschaftlich- technischen Fortschritt und der kommerziellen Nutzung seiner Fortschritte verbunden sind.
Hierbei stößt das klassische Modell der staatlichen Regulierung an die Grenzen materialer und imperativer Steuerung. Gegenstand der staatlichen Steuerung sind heute immer mehr komplexe Gestaltungsprozesse in einer Zeit, in der die Zielerreichung diese Steuerung von vielen Faktoren abhangt, die nur zu einem ganz geringen Teil der Verfügungsbefähigung und der Verfügungsbefugnis des Staates liegen. Hierbei fehlen dem Staat zum einen häufig diejenigen Informationen, die er zur Formulierung eines effektiven Steuerungsprogramms für komplexe Prozesse erforderlich sind. Diese Informationen besitzt häufig nur das zu steuernde System, das freilich nicht zur Preisgabe dieser Informationen bereit ist.
Die Globalisierung verstärkt dieses Problem, weil es die Möglichkeit eröffnet, sich der Verfügungsbefugnis eines Staates zu entziehen und trotzdem in diesem Staate zu wirken. So wurde für das Internet die Selbstregulierung als einzige dem globalen und virtuellen Charakter dieses Sozialraumes mögliche und angemessene Form der Regelsetzung bezeichnet und für eine Regelfindung ohne Intervention eines Nationalstaates plädiert.
Rechtliche Steuerung wird durchaus vermehr benötigt, ist aber gleichzeitig schwerer zu bekommen. In den Fallen, in denen das staatliche Modell der Regulierung an seine Grenzen stößt, kann die Selbstregulierung“ neue Möglichkeiten eröffnen. An die Stelle der materiellrechtlichen Anordnungen treten dann Verfahren und Strukturen, die das erwünschte, aber staatlichimpärativ nicht erreichbare Ergebnis begünstigen, ohne es vollständig gewährleisten zu können. Die Selbstregulierung ist dabei in einem erheblichen Umfang auf Kooperation zwischen dem steuernden Staat und den zu steuernden gesellschaftlichen Akteuren angewiesen.
| Erscheint lt. Verlag | 6.11.2007 |
|---|---|
| Reihe/Serie | DuD-Fachbeiträge | DuD-Fachbeiträge |
| Vorwort | Prof. Dr. Alexander Roßnagel |
| Zusatzinfo | XII, 171 S. |
| Verlagsort | Wiesbaden |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Mathematik / Informatik ► Informatik |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
| Sozialwissenschaften ► Kommunikation / Medien | |
| Wirtschaft | |
| Schlagworte | BDSG • Bundesdatenschutz • Bundesdatenschutzgesetz • Datenschutz • Datenschutzrecht • Datenschutzrichtlinie • Medienfreiheit • Medienprivileg • Medienrecht • Presse • Presseprivileg • Presserat • Presserecht • Privatsphäre • Selbstregulierung |
| ISBN-10 | 3-8350-9405-X / 383509405X |
| ISBN-13 | 978-3-8350-9405-5 / 9783835094055 |
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