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Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V

9. Fortschreibung Stand: 01.01.2011
Buch | Softcover
450 Seiten
2011 | 11. Auflage
Deutsche Krankenhaus V.-G. (Verlag)
978-3-940001-90-0 (ISBN)
CHF 44,65 inkl. MwSt
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Gemäß § 301 SGB V sind die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung festgelegte Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Die Vereinbarung über das Verfahren zur Abrechnung und Übermittlung der Daten nach § 301 Abs. 1 SGB V ist am 05.12.1994 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossen worden und seitdem in ihren Anlagen zahlreichen Nachträgen und Fortschreibungen unterzogen worden.
Die Anlagen zur Datenübermittlungs-Vereinbarung gem. § 301 SGB V wurden Ende 2002 mit dem Nachtrag vom 15.11.2002 auf die neuen Abrechnungsbestimmungen für das DRG-Vergütungssystem (Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser - KFPV vom 19.09.2002, BGBl. I, Nr. 68, S. 3674 ff.) angepasst.
In der 11. Auflage enthält das WErk alle Nachträge und Schlüsselfortschreibungen bis zum Stand 01.01.2011.
Sprache deutsch
Maße 150 x 210 mm
Gewicht 600 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Mathematik / Informatik Informatik Netzwerke
ISBN-10 3-940001-90-2 / 3940001902
ISBN-13 978-3-940001-90-0 / 9783940001900
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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