Der lachende Mann (eBook)
765 Seiten
GOLKONDA VERLAG
978-3-944720-87-6 (ISBN)
Victor Hugo (1802-1885) ist heutigen Lesern vor allem als Verfasser des 'Glöckner von Notre-Dame' und der 'Elenden' ein Begriff. Dass er darüber hinaus Werke geschaffen hat, die uns auch im 21. Jahrhundert noch unter die Haut gehen, will die vorliegende Neuausgabe zeigen. Georg Büchmann (1822-1884), Berliner Lehrer und Philologe, hat mit seiner Sammlung von Redewendungen und Zitaten, den 'Geflügelten Worten', Unsterblichkeit erlangt.
Victor Hugo (1802-1885) ist heutigen Lesern vor allem als Verfasser des "Glöckner von Notre-Dame" und der "Elenden" ein Begriff. Dass er darüber hinaus Werke geschaffen hat, die uns auch im 21. Jahrhundert noch unter die Haut gehen, will die vorliegende Neuausgabe zeigen. Georg Büchmann (1822-1884), Berliner Lehrer und Philologe, hat mit seiner Sammlung von Redewendungen und Zitaten, den "Geflügelten Worten", Unsterblichkeit erlangt.
III.
In der Bude waren zwei andere Inschriften. Ueber dem Koffer las man auf der weißgetünchten Bretterwand mit Tinte geschrieben:
Die einzigen wissenswerthen Dinge.
Der Baron, welcher Pair von England ist, führt eine Kronenschnur mit sechs Perlen.
Die Krone beginnt beim Viscount.
Der Viscount führt eine Krone mit beliebig vielen Perlen; der Graf eine Krone von Perlen auf Spitzen, die mit niedrigern Erdbeerblättern abwechseln; der Marquis Perlen und Blätter von gleicher Höhe; der Herzog Blumen ohne Perlen; der Herzog von königlichem Geblüt ein Diadem aus Kreuzen und Lilien; der Prinz von Wales eine Krone, welche der des Königs gleich, aber nicht geschlossen ist.
Der Herzog ist sehr hoher und sehr mächtiger Prinz; der Marquis und der Graf sehr edler und mächtiger Herr, der Viscount edler und mächtiger Herr, der Baron in Wahrheit Herr.
Der Herzog heißt Hoheit (grace); die andern Pairs sind Herrlichkeiten.
Die Lords sind unverletzlich.
Die Pairs sind Rath und Hof, concilium et curia, Gesetzgeber und Richter.
Höchst ehrenwerth, most honourable, ist mehr als sehr ehrenwerth, right honourable.
Die Lords, welche Pairs sind, heißen »Lords nach dem Recht«; die, welche es nicht sind, »Lords durch Courtoisie« (aus Höflichkeit). Wirkliche Lords sind nur die, welche Pairs sind.«
Der Lord schwört nie, weder dem König, noch vor Gericht. Sein Wort genügt. Er sagt: bei meiner Ehre.
Wenn die Gemeinen, welche das Volk sind, vor die Schranken der Lords gerufen werden, erscheinen sie daselbst demüthig und bedeckten Hauptes vor den bedeckten Pairs.
Die Gemeinen schicken den Lords die Gesetze durch vierzig Mitglieder zu, welche sie mit drei tiefen Verbeugungen überreichen.
Die Lords übersenden den Gemeinen die Gesetze durch einen bloßen Sekretär.
Im Falle eines Konfliktes berathen beide Häuser in dem gemalten Zimmer, die Pairs sitzend und bedeckten Hauptes, die Gemeinen stehend und entblößten Hauptes.
Nach einem Gesetze Eduards VI. haben die Lords das Vorrecht des einfachen Todtschlags. Ein Lord, der einen Menschen einfach tödtet, wird nicht verfolgt.
Die Barone, haben denselben Rang wie die Bischöfe.
Um Baron Pair zu sein, muß man beim König per baroniam interam, durch ganze Baronie, zu Lehen gehen.
Die ganze Baronie besteht aus dreizehn und einem Viertel adliger Lehen; jedes adlige Lehen gilt zwanzig Pfund Sterling, was vierhundert Mark ausmacht.
Der Hauptort der Baronie, caput baroniae, ist ein erblich, wie England selbst, regiertes Schloß, das also auf die Töchter in Ermangelung männlicher Nachkommen übergehen kann, und in diesem Falle an die älteste Tochter fällt, caeteris filiabus aliunde satisfactis. (D.h. nach einer von Ursus an der Mauer angebrachten Randbemerkung: »Man versorgt die andern Töchter nach Möglichkeit.«)
Die Barone haben die Eigenschaften eines Lord, sächsisch laford, in gutem Latein dominus und im mittelalterlichen Latein lordus.
Die ältern und jüngern Söhne der Viscounts und der Barone sind die ersten Esquires des Königreichs.
Die ältern Söhne der Pairs haben den Vortritt vor den Rittern des Hosenbandordens, die jüngern nicht.
Der ältere Sohn eines Viscounts geht hinter allen Baronen und hat den Vortritt vor allen Baronets.
Jede Tochter eines Lord’s ist Lady. Alle andern Töchter eines Engländers sind Miß.
Alle Richter stehen unter den Pairs. Der Sergeant trägt einen Mantelkragen aus Lammfell, der Richter einen aus Minirer, de minuto vario, das heißt, der aus allerlei kleinen weißen Pelzstücken, Hermelin ausgenommen, zusammengesetzt ist. Der Hermelin ist den Pairs und dem Könige vorbehalten.
Ein Lord kann nicht persönlich verhaftet werden, außer in dem Falle des Tower von London.
Ein zum König eingeladener Lord hat das Recht, im königlichen Park ein oder zwei Dammhirsche zu tödten.
Es ist eines Lords unwürdig, mit zwei Lakaien hinter sich auf der Straße im Mantel zu gehen; er kann nur mit einem großen Gefolge von Kammerdienern erscheinen.
Die Pairs begeben sich nach dem Parlament in Wagen, die hintereinander fahren; die Gemeinen nicht. Einige Pairs begeben sich nach Westminster in vierrädrigen offnen Chaisen. Die Form dieser mit Wappen und Kronen versehenen Chaisen und Wagen ist nur den Lords gestattet und macht einen Theil ihrer Würde aus.
Ein Lord kann nur von den Lords zu einer Geldstrafe verurtheilt werden und niemals zu mehr als fünf Schilling, mit Ausnahme eines Herzogs, der zu zehn verurtheilt werden kann.
Ein Lord kann sechs Ausländer um sich haben; jeder andere Engländer nur vier.
Ein Lord kann acht Tonnen Wein haben, ohne Steuern dafür zu bezahlen.
Bloß der Lord hat es nicht nöthig, sich bei einer gerichtlichen Rundreise dem Sheriff vorzustellen.
Der Lord zahlt keinen Geldbeitrag zur Miliz.
Wenn ein Lord will, so hebt er ein Regiment aus und schenkt es dem König, wie ihre Hoheiten die Herzöge von Athol, von Hamilton und von Northumberland.
Der Lord hängt nur von den Lords ab.
Im Civilproceß kann er die Zurückweisung seines Processes fordern, wenn unter den Richtern nicht wenigstens ein Ritter ist.
Der Lord ernennt seine Kaplane.
Ein Baron ernennt drei Kaplane, ein Viscount vier, ein Graf und ein Marquis fünf.
Der Lord kann nicht gefoltert werden, selbst nicht für Hochverrath.
Der Lord kann nicht gebrandmarkt werden.
Der Lord ist gebildet, selbst wenn er nicht lesen kann. Er ist gelehrt von Rechtswegen.
Ein Herzog führt überall, wo der König nicht zugegen ist, einen Thronhimmel mit sich; ein Viscount hat einen Thronhimmel in seinem Hause; ein Baron läßt sich, während er trinkt, unter dem Becher einen Deckel halten; eine Baronin hat das Recht, sich in Gegenwart einer Viscounteß von einem Manne die Schleppe tragen zu lassen.
Sechsundachtzig Lords oder ältere Söhne von Lords führen den Vorsitz an den sechsundachtzig Tischen je zu hundert Kouverts, welche seiner Majestät in ihrem Schloß täglich auf Kosten des die königliche Residenz umgebenden Landes servirt werden.
Einem Bürger, der einen Lord schlägt, wird die Faust abgehauen.
Der Lord ist beinahe König.
Der König ist beinahe Gott.
Die Erde ist eine Lordschaft.
Die Engländer sagen zu Gott Mylord.«
Dieser Inschrift gegenüber las man eine zweite ebenso geschriebene, welche folgendermaßen lautete:
»Beruhigung für die, die Nichts haben.«
Heinrich Auverquerque, Graf von Grantham, der im Hause der Lords zwischen dem Grafen von Jersey und dem Grafen von Greenwich seinen Sitz hat, hat hunderttausend Pfund Sterling jährlich. Seiner Herrlichkeit gehörte das ganz aus Marmor gebaute Palais Grantham-Terrace, welches durch das merkwürdige sogenannte Korridor-Labyrinth berühmt ist. Hier befindet sich der fleischfarbene Korridor aus Marmor von Sarancolino, der braune Corridor aus Muschelmarmor von Astrachan, der weiße Corridor aus Marmor von Lani, der schwarze Corridor aus Marmor von Alabanda, der graue Corridor aus Marmor von Staremma, der gelbe Corridor aus hessischem Marmor, der grüne Corridor aus tyroler Marmor, der rothe Corridor theils aus geflecktem böhmischen Marmor und theils aus Muschelmarmor von Cordova, der blaue Corridor aus genuesischem Turchino, der violette Corridor aus catalonischem Granit, der weiß und schwarz geäderte Trauercorridor aus Murviedroschiefer, der rosa Corridor aus Alpencipolino, der Perlmuttercorridor aus Muschelkalk von Nonette und der bunte Corridor, welcher den Namen Corridor Courtisan führt, aus bunter Breccie.
Richard Lowther, Viscount Lonsdale, besitzt Lowther in Westmoreland. Der Aufgang ist pompös, und der Perron scheint Könige zum Eintritt einzuladen.
Richard, Graf von Searborough, Viscount und Baron Lumley, Viscount von Waterford in Irland, Lord Lieutenant und Vizeadmiral der Grafschaft Northumberland und der Stadt und Grafschaft Durham, besitzt die Schlösser Stansted, das alte und das neue, wo man ein prächtiges halbrundes Eisengitter bewundert, welches ein Wasserbecken mit großartigem Springbrunnen umgiebt. Außerdem besitzt er sein Schloß Lumley.
Robert Darcy, Graf von Holderness, hat Holderness, mit mittelalterlichen Thürmen und ungeheuern Gärten im französischen Styl, in welchen er in einer sechsspännigen Kutsche mit zwei Vorreitern spazieren fährt, wie es einem Pair von England geziemt.
Charles Beauclerk, Herzog von Saint-Albans, Graf von Burford, Baron Heddington, Großfalkonier in England, hat in Windsor neben dem königlichen Schlosse ein Haus von königlichem Ansehen.
Charles Bodville, Lord Robartes, Baron Truro, Viscount Bodmyn, besitzt Wimpel in Cambridge, das heißt drei Schlösser mit drei Giebeln, ein bogenförmiges und zwei dreieckige. Auf das Schloß fuhrt eine Allee mit vier Baumreihen.
Der sehr edle und sehr mächtige Lord Pilipp Herbert, Viscount von Caerdif, Graf von Montgomeri, Pair und Rosse von Candall, Marmion, Saint-Quentin und Churland, Inspektor der Zinngruben von Cornwallis und Devon, Erbvisitator von Jesus-College, besitzt den herrlichen Willtonpark, in welchem zwei...
| Erscheint lt. Verlag | 1.12.2015 |
|---|---|
| Nachwort | Andreas Fliedner |
| Übersetzer | Georg Büchmann |
| Vorwort | Tobias O. Meißner |
| Verlagsort | München |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Literatur ► Klassiker / Moderne Klassiker |
| Literatur ► Romane / Erzählungen | |
| Schlagworte | 17. Jahrhundert • 18. Jahrhundert • achtzehntes Jahrhundert • Aristokratie • Der Glöckner von Notre-Dame • Der Mann der lacht • England • frenetischer Roman • Gesellschaftskritik • Gwynplaine • Historischer Roman • Klassengesellschaft • Monster • Monstrosität • siebzehntes Jahrhundert • Sozialkritik |
| ISBN-10 | 3-944720-87-3 / 3944720873 |
| ISBN-13 | 978-3-944720-87-6 / 9783944720876 |
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