Einseitige private Rechtsgestaltung
Geschichte und Dogmatik
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Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Gestaltung von Rechtsverhältnissen (z.B. Anfechtung oder Kündigung) beschäftigen die deutsche Lehre seit dem späten 19. Jahrhundert. Christian Hattenhauer untersucht die für diese Entwicklung historisch erforderlichen Schritte und kritisiert die "Dogmen" der "Lehre vom Gestaltungsrecht".
Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung, etwa bei Anfechtung, Aufrechnung oder Rücktritt, beschäftigen erstmals die deutsche Rechtswissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts; 1903 spricht dann Emil Seckel von "Gestaltungsrechten". Christian Hattenhauer untersucht zunächst ausgewählte Fälle im klassischen römischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt. Dann behandelt er die Schritte, die für die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zusammenfanden: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, unabdingbar für die Erfassung des rechtlichen Handelns als Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung gerade auch für den Adressaten, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess als Grundlage für die Prototypen außerprozessualer einseitiger Gestaltung bei Anfechtung, Aufrechnung und Rücktritt. Schließlich unterzieht der Autor die "Lehre vom Gestaltungsrecht" eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkömmlichen "Dogmen" (etwa Unwiderruflichkeit des Gestaltungsakts oder Unübertragbarkeit des Gestaltungsrechts) meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen. Sie verfehlen die maßgeblichen Parteiinteressen, indem den Parteien das Gewollte allein mit konstruktiven Argumenten verweigert wird und der auf die Gestaltungssituation verengte Blick die entscheidenden, da privatautonom getroffenen Wertungen des Rechtsverhältnisses vernachlässigt.
Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung, etwa bei Anfechtung, Aufrechnung oder Rücktritt, beschäftigen erstmals die deutsche Rechtswissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts; 1903 spricht dann Emil Seckel von "Gestaltungsrechten". Christian Hattenhauer untersucht zunächst ausgewählte Fälle im klassischen römischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt. Dann behandelt er die Schritte, die für die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zusammenfanden: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, unabdingbar für die Erfassung des rechtlichen Handelns als Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung gerade auch für den Adressaten, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess als Grundlage für die Prototypen außerprozessualer einseitiger Gestaltung bei Anfechtung, Aufrechnung und Rücktritt. Schließlich unterzieht der Autor die "Lehre vom Gestaltungsrecht" eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkömmlichen "Dogmen" (etwa Unwiderruflichkeit des Gestaltungsakts oder Unübertragbarkeit des Gestaltungsrechts) meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen. Sie verfehlen die maßgeblichen Parteiinteressen, indem den Parteien das Gewollte allein mit konstruktiven Argumenten verweigert wird und der auf die Gestaltungssituation verengte Blick die entscheidenden, da privatautonom getroffenen Wertungen des Rechtsverhältnisses vernachlässigt.
ist Ordinarius für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Universität Heidelberg.
| Erscheint lt. Verlag | 22.11.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 169 x 251 mm |
| Gewicht | 955 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Anfechtung • Anfechtung (Jura) • Aufrechnung • Aufrechnung (Jura) • Bürgerliches • Bürgerliches Recht • Recht • Rücktritt • Vertragsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-149789-9 / 3161497899 |
| ISBN-13 | 978-3-16-149789-6 / 9783161497896 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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