Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de
Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein - Anatol Dutta

Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein

Eine rechtswissenschaftliche Studie. Mit einer Edition ausgewählter Quellen und erläuternden Anmerkungen von Arthur Stögmann

(Autor)

Buch | Hardcover
X, 380 Seiten
2025
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-19332-5 (ISBN)
CHF 97,85 inkl. MwSt
Die Studie befasst sich mit der Organisation des Familienvermögens in der liechtensteinischen Fürstenfamilie. Anders als bei anderen Familien handelt es sich bei dem Fürstlichen Haus um eine juristische Person, die aufgrund ihrer Hausautonomie privatrechtliche Regeln für die Hausmitglieder setzen kann. Basis für diese besondere privatrechtliche Stellung ist ein Privatfürstenrecht, das im deutschen Rechtskreis Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Abschaffung der Monarchien am Anfang des 20. Jahrhunderts prägte. Es hat in Liechtenstein allen historischen Umbrüchen zum Trotz bis heute überlebt – auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert.
Familien sind soziale Gruppen, aber keine rechtlichen Gebilde mit wechselndem Mitgliederbestand. Eine Ausnahme bildet das Fürstliche Haus Liechtenstein, das bis heute nicht nur generationenübergreifend das Vermögen einer Familie bindet, sondern auch in Staat und Verfassung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Stellung einnimmt. Das Fürstliche Haus leitet seine Rechtspersönlichkeit und privatrechtliche Regelungsbefugnis kraft Hausautonomie nicht aus bürgerlichem Recht ab, sondern aus Privatfürstenrecht – einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Gebiet des Privatrechts, das im deutschen Rechtskreis Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Abschaffung der Monarchien am Anfang des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Die Studie von Anatol Dutta zeigt, dass dieses Privatfürstenrecht in Liechtenstein, eine der kleinsten Rechtsordnungen der Welt, allen historischen Umbrüchen zum Trotz überlebt hat – auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert, welche unter anderem die Hoheit über die Staatsform in letzter Instanz dem Volk zuweisen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der generationenübergreifenden Organisation des Hausvermögens und den familienvermögensrechtlichen Regeln für die Hausmitglieder. Hierzu wird die einschlägige Praxis im Fürstlichen Haus aus mehr als vier Jahrhunderten analysiert. Einige der älteren Rechtsakte dokumentiert eine Quellenedition mit Anmerkungen von Arthur Stögmann. »The Princely House of Liechtenstein and its Family Property Law«: The study examines the structure of family wealth in the Liechtenstein princely family. Unlike other families, the Princely House is a legal entity with a private law power to regulate based on its house autonomy. This special status under private law is based on a ›Privatfürstenrecht‹, a private law regime for families of the high nobility, which shaped the state, economy, and society in German-speaking legal systems until the end of monarchies at the beginning of the 20th century. It has survived to this day in Liechtenstein despite the many historical upheavals – thanks in part to a dualistic constitution that preserves monarchical roots and combines them with powerful (direct) democratic elements.

I. Die familienvermögensbezogene Praxis im Fürstlichen Haus – ein Abriss

II. Grundlage für ein familienvermögensbezogenes Hausrecht
Das ungeschriebene Privatfürstenrecht seit dem Ende des Alten Reichs: Allgemeines – Die (familienvermögensbezogene) Hausautonomie als vorrangige Quelle eines Hausrechts – Subsidiär: Das gemeine Privatfürstenrecht und das bürgerliche Familienvermögensrecht – Ausübung der (familienvermögensbezogenen) Hausautonomie

III. Die für ein Hausrecht des Fürstlichen Hauses einschlägige Rechtsordnung
Liechtenstein: Partikularisierung des Privatfürstenrechts mit dem Erlöschen des Heiligen Römischen Reichs – Status des Fürstlichen Hauses nach liechtensteinischem Privatfürstenrecht – Irrelevanz des österreichischen Privatfürstenrechts

IV. Fortbestand des Privatfürstenrechts im liechtensteinischen Recht
Keine Aufhebung oder Modifikation durch einfaches Gesetz – Keine Beschränkung durch Konstitutionalisierung der Monarchie – Keine Beschränkung durch Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention – Hypothetisch: Auswirkungen eines Verlusts der Stellung als Landesfürst

V. Eckpunkte des geltenden hausrechtlichen Familienvermögensrechts
Vorbemerkung – Das Grundprinzip: Kontinuität des Familienvermögens durch Anerbfolge nach dem Primogeniturprinzip mit beschränkter Vermögensteilhabe der Familienmitglieder – Umsetzung und Ausgestaltung des Grundprinzips – Verbleibende Rolle des allgemeinen Familienvermögensrechts

VI. Das Familienvermögen des Fürstlichen Hauses im Internationalen Privatrecht
Aus liechtensteinischer Sicht – Aus ausländischer Sicht

Erscheinungsdatum
Überarbeitung Arthur Stögmann
Zusatzinfo 24 farb. Abb.; X, 380 S., 24 farb. Abb.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 700 g
Themenwelt Geschichte Teilgebiete der Geschichte Militärgeschichte
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Rechtsgeschichte
Schlagworte Erbrecht • Familienfideikommiss • Familienrecht • Fideikommiss • Hausautonomie • Monarchie • Privatfürstenrecht • Stiftungsrecht • Verfassungsrecht • Vermögensrecht
ISBN-10 3-428-19332-6 / 3428193326
ISBN-13 978-3-428-19332-5 / 9783428193325
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
von der Wiederbewaffnung bis zur Zeitenwende

von Sönke Neitzel

Buch | Softcover (2025)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 16,80
Deutschlands großer Volksaufstand

von Christian Pantle

Buch | Softcover (2024)
Propyläen Verlag
CHF 30,80