Revision der Konkurrenzlehre
Unrechts- und Schulddivergenzen zwischen Ideal- und Realkonkurrenz
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159145-7 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159145-7 (ISBN)
Das deutsche Strafrecht differenziert zwischen Tateinheit und Tatmehrheit und begünstigt dabei grundsätzlich denjenigen Täter, der mehrere Delikte durch eine einzige (natürliche oder juristische) Handlung begeht. Diese Besserstellung bedarf einer Rechtfertigung, die sich am Schuldgrundsatz messen lassen muss.
Mohamad El-Ghazi befasst sich mit der materiellen Konkurrenzlehre, insbesondere mit der im deutschen Strafrecht vorherrschenden Dichotomie zwischen Ideal- und Realkonkurrenz. Er hinterfragt sowohl die dogmengeschichtliche Herleitung dieser Figuren als auch die Berechtigung der hiermit verbundenen Konsequenzen bei der Rechtsfolgenzusammenführung. Wodurch ist es zu rechtfertigen, dass bei der Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine singuläre Handlung im konkurrenzrechtlichen Sinne das Absorptionsprinzip gilt, während bei mehreren Handlungen das Asperationsprinzip Platz greifen soll? Diese Differenzierung bedarf unter der Geltung des Schuld- und Gleichheitsgrundsatzes einer Rechtfertigung. Soweit ein Differenzierungsgrund benannt werden kann, muss die gesamte echte Konkurrenzlehre inhaltlich an diesem Grund ausgerichtet werden. German criminal law distinguishes between cases where one single offender commits several separate punishable acts and cases in which one single (natural or legal) act violates several different provisions. The advantage given to perpetrators in the latter category demands justification that is measured against the principle of culpability.
Mohamad El-Ghazi befasst sich mit der materiellen Konkurrenzlehre, insbesondere mit der im deutschen Strafrecht vorherrschenden Dichotomie zwischen Ideal- und Realkonkurrenz. Er hinterfragt sowohl die dogmengeschichtliche Herleitung dieser Figuren als auch die Berechtigung der hiermit verbundenen Konsequenzen bei der Rechtsfolgenzusammenführung. Wodurch ist es zu rechtfertigen, dass bei der Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine singuläre Handlung im konkurrenzrechtlichen Sinne das Absorptionsprinzip gilt, während bei mehreren Handlungen das Asperationsprinzip Platz greifen soll? Diese Differenzierung bedarf unter der Geltung des Schuld- und Gleichheitsgrundsatzes einer Rechtfertigung. Soweit ein Differenzierungsgrund benannt werden kann, muss die gesamte echte Konkurrenzlehre inhaltlich an diesem Grund ausgerichtet werden. German criminal law distinguishes between cases where one single offender commits several separate punishable acts and cases in which one single (natural or legal) act violates several different provisions. The advantage given to perpetrators in the latter category demands justification that is measured against the principle of culpability.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Bremen; Referendariat am Kammergericht in Berlin; Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes in Bremen; seit 2019 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier.
| Erscheint lt. Verlag | 29.9.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Poenale |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Schlagworte | Doppelverwertungsverbot • Gesetzeskonkurrenz • Klarstellungsfunktion • Tatmehrheit |
| ISBN-10 | 3-16-159145-3 / 3161591453 |
| ISBN-13 | 978-3-16-159145-7 / 9783161591457 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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