Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie des Jahres 1933
2018
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-156149-8 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-156149-8 (ISBN)
Die NS-Amnestie vom 23. Juni 1933 bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamten, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in Theorie und Praxis.hatten. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in Theorie und Praxis.
Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 ("Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen") bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Mit dem Erlass der Amnestie verdeutlichten die Nationalsozialisten, dass auch für die Beamtenschaft eine neue Ära angebrochen war. Das Gesetz wurde als eine einseitige Zweckamnestie und ein Spezialpardon für die alten Nationalsozialisten in der Beamtenschaft konzipiert. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in der Theorie, aber auch ihre Anwendung in der Praxis. The NS-amnesty of June 23, 1933 allowed the complete rehabilitation of officials who had been punished or subjected to other disciplinary measures prior to 1933 because of their Nazi sympathies and opposition to the Weimar Republic. Nadja Krüll examines the theory and practice of this legislation.
Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 ("Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen") bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Mit dem Erlass der Amnestie verdeutlichten die Nationalsozialisten, dass auch für die Beamtenschaft eine neue Ära angebrochen war. Das Gesetz wurde als eine einseitige Zweckamnestie und ein Spezialpardon für die alten Nationalsozialisten in der Beamtenschaft konzipiert. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in der Theorie, aber auch ihre Anwendung in der Praxis. The NS-amnesty of June 23, 1933 allowed the complete rehabilitation of officials who had been punished or subjected to other disciplinary measures prior to 1933 because of their Nazi sympathies and opposition to the Weimar Republic. Nadja Krüll examines the theory and practice of this legislation.
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der University of Essex (UK); Bibliotheksreferendariat an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Masterstudium der Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 2016 Leiterin der rechtswissenschaftlichen Zweigbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin.
| Erscheint lt. Verlag | 14.6.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Beamte • Drittes Reich • Rechtsgeschichte |
| ISBN-10 | 3-16-156149-X / 316156149X |
| ISBN-13 | 978-3-16-156149-8 / 9783161561498 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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