Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis
2022
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-161848-2 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-161848-2 (ISBN)
Das Rechtsverhältnis ist ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Es regt bei vielen Schlüsselthemen des Verwaltungsrechts einen Perspektivenwechsel an - so etwa bei den Rechtsquellen, bei den subjektiven öffentlichen Rechten, bei den Handlungs- und Organisationsformen der Verwaltung sowie beim Dialog mit der Steuerungswissenschaft.
Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft. Thinking in categories of the legal relationship stimulates a change of perspective in many key areas of administrative law, for example with regard to the sources of law, subjective public rights, forms of action and organization of the administration and also in the dialogue with administrative management science.
Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft. Thinking in categories of the legal relationship stimulates a change of perspective in many key areas of administrative law, for example with regard to the sources of law, subjective public rights, forms of action and organization of the administration and also in the dialogue with administrative management science.
Geboren 1954; 1992-2004 Ordinarius für Öffentliches Recht, insbes. Staatsrecht, Umwelt- und Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden; 2004-20 Ordinarius für Europäisches und Deutsches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
| Erscheint lt. Verlag | 12.8.2022 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Handlungs- und Organisationsformen der Verwaltung • Rechtsquellenlehre • Rechtsverhältnistheorie • richtungsstreit • Steuerungswissenschaft • Subjektive öffentliche Rechte |
| ISBN-10 | 3-16-161848-3 / 3161618483 |
| ISBN-13 | 978-3-16-161848-2 / 9783161618482 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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