Psychotherapieerfolg messen und beurteilen (eBook)
344 Seiten
Kohlhammer Verlag
978-3-17-042773-0 (ISBN)
Prof. Dr. Edgar Geissner, Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor. Department Psychologie (Klinische Psychologie u. Psychotherapie), Ludwig-Maximilians-Universität München. Dr. Stefan Koch, Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor, Weiterbildungsbefugnis Erwachsenenpsychotherapie. Leitender Psychologe, Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee. Prof. Dr. Manfred Schmitt, Dipl.-Psych., Professor i.R. für Diagnostik u. Differentielle Psychologie, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau.
1 Therapieerfolg messen und beurteilen – thematische Hinführung
1.1 Anliegen
Die Bestimmung des Erfolgs durchgeführter Psychotherapien ist relativ unaufwändig, nicht schwierig und macht, wenn man die Ergebnisse sieht, im Allgemeinen viel Freude – wir werden es in diesem Buch zeigen. Patient:innen erhalten Auskunft über erreichte Fortschritte, Psychotherapeut:innen beurteilen Zwischenstand, Therapiezielerreichung und Erfolgserhaltung, Kostenträger und Versicherte erfahren belegbar, dass bezahlte Leistungen erbracht und wirksam sind. Therapieerfolg erfassen (messen, interpretieren) ist Bestandteil der Behandlung.
Psychotherapeut:innen finden hierzu nützliche Hinweise in diesem Handbuch – Praxisbedürfnisse und -erfordernisse stehen dabei im Vorder-, Wissenschaft und Forschung im Hintergrund. Insofern ist dies nicht in erster Linie ein Lehr- und Studientext im MSc-Studium, sondern ein Leitfaden für die Behandlungspraxis. Ein Durcharbeiten von vorn bis hinten ist nicht zwingend, man findet benötigte Informationen gut durch Hineinlesen und Nachschlagen da und dort. Auf den Umstand, dass bei dem/der Praktiker:in akademische Prüfungsleistungen zu Diagnostik und Evaluation einige Zeit zurückliegen dürften, wird Rücksicht genommen. In Kapitel 2 und – falls erforderlich – auch jeweils an Ort und Stelle werden notwendige Voraussetzungen nochmals aufgenommen und erläutert. Leser:innen werden nicht mit der Referierung internationaler wissenschaftlichen Diskurse und Spezialfragestellungen überfrachtet: Die Darstellung im Dienste der psychotherapeutischen Alltagspraxis hat Priorität. Materialien/Instrumente zur Therapieerfolgsmessung und -beurteilung werden mit Fundstelle(n) oder Zitation nutzerfreundlich belegt. Bei der Auflistung der übrigen verwendeten Literatur wollten die Autoren sparsam sein, dies gelang nur bedingt.
In der zeitgenössischen Malerei gilt es als inopportun zu fragen: »Was hat das Bild zu bedeuten?« Angemessener fragt man die Künstlerin/den Künstler: »Wie ist das Werk entstanden?« Bei der Entstehung des vorliegenden Werkes war eine grundsätzliche Frage, wieso man Therapieerfolg (überhaupt) messen sollte. Auch Rückmeldungen wie »Jetzt hat sich meine Patientin von der ersten Anmeldung bis zum tatsächlichen Therapiebeginn im Fragebogen schon deutlich verbessert, ohne dass nur eine einzige Sitzung stattgefunden hat, wie ist das zu verstehen, was heißt das für mein Tun?« oder »Frage an die Experten: Was für ein Verfahren nimmt man am besten zur Therapieauswertung bei Störung X?« haben gezeigt, dass in der Praxis ein Bedarf nach Wissen zur Auswertung des Therapieerfolgs besteht. Anliegen dieser Art sind wir bereits in Zeitschriftenbeiträgen nachgegangen: 2021 zu störungsspezifischen Messinstrumenten für die Evaluation von Psychotherapien (Geissner & Koch, 2021), im gleichen Jahr zu geeigneten Messzeitpunkten in der Evaluation von Psychotherapie (Geissner, Ivert & Schmitt, 2021) und 2023 zu Fug und Unfug in der Auswertung von Psychotherapien einschließlich Tipps und Empfehlungen für die Praxis (Geissner & Schmitt, 2023a, b). Wir knüpfen an diese Arbeiten an, nehmen aber die Gelegenheit wahr, Infos und Empfehlungen zu den diagnostischen Standards, den Instrumenten und deren Anwendung für die psychotherapeutische Praxis nun breiter und vertiefter darzustellen.
Im Abschlussbericht über den 2. Deutschen Psychotherapiekongress 2023 an den Schirmherrn, Gesundheitsminister Karl Lauterbach, wird u. a. festgehalten: »In der Routineversorgung werden noch zu selten Instrumente eingesetzt, die die Wirksamkeit der Behandlung überprüfen« (Brakemeier et al., 2023, S. 8). Wir möchten dazu beitragen, diesem Defizit Abhilfe zu schaffen.
1.2 Warum ist standardisierte Fragebogendiagnostik in der Auswertung von Psychotherapien wichtig?
»Ob mein Patient sich am Ende der Behandlung verbessert hat, das sehe (spüre) ich auch so, da brauche ich keine Fragebogenmessungen.« Nein, diese immer mal wieder geäußerte Auffassung ist leider meist nicht richtig. Damit kann man sogar ziemlich daneben liegen, wie aus den folgenden Beispielen ersichtlich wird: In einer Studie an 200 stationären Angstpatient:innen mit Agoraphobie/Panikstörung wurden die Patient:innen am Ende des Aufenthalts u. a. gefragt: »Haben Sie Ihre Therapieziele erreicht?« Hierzu gaben 20 % der Befragten an »Ja, sehr gut erreicht« und 33 % »Ja, gut erreicht«. 47 % der Befragten hingegen urteilten mit »Nein, weniger gut bzw. gar nicht erreicht«. Dies ist kein wirklich umfassender Behandlungserfolg, aber in der Praxis muss man damit rechnen. Immerhin waren die Patient:innen stationär, hatten also eventuell eine hartnäckige Problematik, die mit ambulanter Therapie nicht wirksam genug beeinflussbar war.
Soweit so (mittel-)gut, aber: Auch die Therapeut:innen dieser Patient:innen wurden befragt, ohne dass ihnen die Patient:innenangaben bekannt waren. Und hier lautete das Ergebnis: »Patient:in hat seine/ihre Ziele sehr gut erreicht« 61 % und »... hat sie gut erreicht« 37 %. Lediglich verschwindend geringen 2 % der Patient:innen wurde somit von den Therapeut:innen attestiert, die Therapieziele nicht erreicht zu haben. Dies ist eine Differenz von 45 % gegenüber den Aussagen der Patient:innen. Die therapeutische Einschätzung, »eine Verbesserung sehe (spüre) ich auch so«, ist vor diesem Hintergrund fragwürdig. Was war da los? Man weiß es nicht sicher – therapeutische Überheblichkeit, saloppe Bearbeitung der Abschlussdokumentation, ein Klima der Angst und Einschüchterung in der Klinik (sich als Behandler:in nichts zuschulden kommen lassen, nicht erfolgreich genug gewesen zu sein)? All das und mehr kann eine Rolle gespielt haben. Der Schluss liegt jedenfalls nahe, besser (auch) die Betroffenen selbst zu befragen (Geissner, Bach & Ivert, 2010; Geissner & Ivert, 2019).
Gestützt wird dieser Befund durch die Ergebnisse einer Studie von Hannan et al. (2005), derzufolge 40 % der Therapeut:innen einer Interventionsstudie eine Verschlechterung des Störungsausmaßes ihrer Patient:innen fälschlicherweise als Verbesserung fehlinterpretierten (Replikation der Ergebnisse durch Hatfield, McCullough, Plucinski & Krieger, 2010). Können Therapeut:innen wirklich ohne die Verwendung von geeigneten Messinstrumenten sehen, dass ihre Patient:innen einen Behandlungserfolg hatten?
Geissner und Koch (2021) schlugen daher in der genannten Überblicksarbeit für das »Psychotherapeutenjournal – Organ der deutschen Psychotherapeutenkammern« eine Sammlung von Verfahren zur Therapieerfolgsmessung von A bis Z, also von Angst bis Zwang vor. Diese sollte neben der Absicherung der psychologischen Diagnostik vor allem der Evaluation/Outcomebestimmung dienen. Die Darstellung erfolgte störungsspezifisch unter Zugrundelegung eines definierten Kriterienkatalogs und unter Beachtung rechtlicher und administrativer Grundlagen. Zunächst wurde der Einfachheit halber pro Störung nur ein Verfahren ausgewählt. Dies sollte nichts über die Eignung weiterer Verfahren implizieren. War hier für die Bereiche Angst und Depression eine Entscheidung erforderlich, so erübrigte sich dies in einer Anzahl anderer Bereiche aber mangels verfügbarer Alternativen.
Im vorliegenden Text diente diese erste Übersicht (Geissner & Koch, 2021) als Ausgangsbasis. Sie wurde sodann durch zusätzliche geeignete Verfahren erweitert und auch durch Hinzunahme weiterer Störungsbereiche ergänzt. Überdies werden nun auch Verfahren beschrieben, die nicht störungsspezifisch, sondern störungsübergreifend sind, daneben auch mehrdimensionale und – in exemplarischer Auswahl – Verfahren, die Einflussfaktoren für ein Therapieergebnis thematisieren.
Therapieerfolg soll – so unsere obigen Überlegungen – allein schon aus fachlicher Sicht gemessen und beurteilt werden, aber auch Kostenträger und Gesundheitspolitik werden dies künftig stärker einfordern, und es wird in der elektronischen Patientenakte eine Rolle spielen (Bundespsychotherapeutenkammer, 2025, S. 11). Laut einer Recherche des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) schien in der Vergangenheit nur bei 15 % der Psychotherapien eine Evaluation stattgefunden zu haben. Jedenfalls wurden die entsprechenden honorarbezogenen Positionen nur in dieser Größenordnung als Leistung abgerechnet (IQTIG, 2021, S. 83). Inwieweit dennoch darüberhinausgehende Messungen durchgeführt wurden, etwa auch im Rahmen von Gutachteranforderungen, bleibt dieser Auswertung zufolge unklar. Die Gründe für diese geringe Quote mögen unterschiedlich sein, aus fachlicher und versorgungsbezogener Sicht ist eine deutliche Erhöhung wünschenswert.
Und wir benötigen die Therapieerfolgsbeurteilung auch, um negativen Einstellungen der Öffentlichkeit gegenüber Psychotherapie begründet entgegenzutreten. Dazu ein typischer Fall: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) kommentierte auf Seite 1 ihrer Ausgabe vom 28. Januar 2023 die...
| Erscheint lt. Verlag | 17.6.2025 |
|---|---|
| Zusatzinfo | 1 Abb., 46 Tab. |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Psychologie |
| Medizin / Pharmazie ► Medizinische Fachgebiete ► Psychiatrie / Psychotherapie | |
| Schlagworte | Evaluation • Psychotherapie • störungsspezifische Behandlungsmethoden • Störungsspezifische Therapie • Therapieerfolg • Veränderung |
| ISBN-10 | 3-17-042773-3 / 3170427733 |
| ISBN-13 | 978-3-17-042773-0 / 9783170427730 |
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