Creditor defuncti
Zur Forderungsdurchsetzung nach dem Tod des Schuldners im klassischen römischen Recht
Seiten
2025
Böhlau Köln (Verlag)
978-3-412-53353-3 (ISBN)
Böhlau Köln (Verlag)
978-3-412-53353-3 (ISBN)
Neue Interpretationen altbekannter Rechtstexte
Der Tod eines Schuldners stellt den Gläubiger vor eine Herausforderung: Er verliert die Person, an die er sich zur Durchsetzung seiner Forderung halten kann. Das römische Recht bot dem Gläubiger eine Lösung, indem es die Erben grundsätzlich durch Universalsukzession in die Verbindlichkeiten des Erblassers eintreten ließ. Doch es gab zahlreiche Fälle, in denen das Konzept der Erbenhaftung allein nicht ausreichte, um die Gläubigerinteressen hinreichend zu schützen – etwa wenn die Erbfolge aufgrund einer bedingten Erbeinsetzung über längere Zeit unklar blieb. Während die bisherige Forschung den Erbfall meist aus der Perspektive der Erben betrachtet hat, richtet diese Studie den Blick auf die Gläubiger. Sie zeigt, dass das römische Recht die Interessen der Gläubiger keineswegs vernachlässigte, und führt auf dieser Grundlage zu neuen Interpretationen altbekannter Texte.
Der Tod eines Schuldners stellt den Gläubiger vor eine Herausforderung: Er verliert die Person, an die er sich zur Durchsetzung seiner Forderung halten kann. Das römische Recht bot dem Gläubiger eine Lösung, indem es die Erben grundsätzlich durch Universalsukzession in die Verbindlichkeiten des Erblassers eintreten ließ. Doch es gab zahlreiche Fälle, in denen das Konzept der Erbenhaftung allein nicht ausreichte, um die Gläubigerinteressen hinreichend zu schützen – etwa wenn die Erbfolge aufgrund einer bedingten Erbeinsetzung über längere Zeit unklar blieb. Während die bisherige Forschung den Erbfall meist aus der Perspektive der Erben betrachtet hat, richtet diese Studie den Blick auf die Gläubiger. Sie zeigt, dass das römische Recht die Interessen der Gläubiger keineswegs vernachlässigte, und führt auf dieser Grundlage zu neuen Interpretationen altbekannter Texte.
Elena Koch ist Oberassistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
Thomas Finkenauer ist Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.
Sebastian Lohsse ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
| Erscheinungsdatum | 09.10.2025 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Forschungen zum Römischen Recht ; Band 067 |
| Mitarbeit |
Herausgeber (Serie): Thomas Finkenauer, Sebastian Lohsse |
| Verlagsort | Köln |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 160 x 235 mm |
| Gewicht | 615 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Allgemeine Geschichte ► Altertum / Antike |
| Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | curatio hereditatis • Defensio defuncti • De negotiis gestis • distractio bonorum • Erbenhaftung • Erbrecht • ius civile • Prätorisches Edikt • Universalsukzession |
| ISBN-10 | 3-412-53353-X / 341253353X |
| ISBN-13 | 978-3-412-53353-3 / 9783412533533 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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