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Die Gründung des Kreises Gütersloh im Jahre 1973

Buch | Hardcover
207 Seiten
2024
Verlag für Regionalgeschichte ein Imprint von Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG
978-3-7395-1532-8 (ISBN)
CHF 27,85 inkl. MwSt
»Wir sollten aufhören so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.« Mit diesen plastischen Worten wandte sich der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Blotenberg an die Mitglieder des Haller Kreistages, um der Debatte etwas an Emotionalität zu nehmen. Denn die politischen Diskussionen um die Gründung des Kreises Gütersloh sind zeitweilig intensiv geführt worden. Und es war keineswegs ausgemacht, dass ein Kreis Gütersloh in seiner jetzigen Form zustande kommt. Auch über einen Kreis Wiedenbrück-Beckum und einen Kreis Halle-Bielefeld dachten die Entscheidungsträger nach. Wieso nicht Schloß Holte-Stukenbrock dem Kreis Paderborn, Versmold dem Kreis Warendorf oder Werther der Stadt Bielefeld zuordnen?

Ralf Othengrafen M.A., geboren 1977 in Minden. Studium: Geschichtwissenschaft, Politikwissenschaft und Germanistik in Bonn. Ausbildung zum Diplomarchivar am Landesarchiv Baden-Württemberg. Seit 2011 Leiter des Kreisarchives Gütersloh

Grußwort • 9
1. Einleitung • 11
2. Die Kreise Halle (Westf.) und Wiedenbrück vor der kommunalen Neugliederung • 13
3. Kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen • 52
4. Neugliederung des Kreises Halle (Westf.) • 72
5. Neugliederung des Kreises Wiedenbrück • 111
6. Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh • 122
7. Zuordnung Schloß Holte-Stukenbrocks zum Kreis Gütersloh • 142
8. Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages • 149
9. Verabschiedung des Bielefeld-Gesetzes • 158
10. Sichtbare Zeichen für den Kreis Gütersloh • 167
11. Zusammenfassung • 183
12. Anmerkungen • 186
13. Quellen- und Literaturverzeichnis • 201

stark gekürzt

Am 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein »schlechtes Theaterstück« und wer für die »bestmögliche Lösung«? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht die neue Publikation nach, die Othengrafen anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kreises Gütersloh erstellt hat, teilt die Kreisverwaltung mit.
Herrgott in Bielefeld, Satan in Wiedenbrück
»Wir sollten aufhören, so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.« Mit diesen plastischen Worten wandte sich der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Blotenberg an die Mitglieder des Haller Kreistages, um der Debatte etwas an Emotionalität zu nehmen. Denn die politischen Diskussionen um die Gründung des Kreises Gütersloh waren zeitweilig intensiv geführt worden, wie Othengrafen in dem Buch schildert. Und es war keineswegs ausgemacht, dass ein Kreis Gütersloh in seiner jetzigen Form zustande kommt. Auch über einen Kreis Wiedenbrück-Beckum und einen Kreis Halle-Bielefeld dachten die Entscheidungsträger nach. Wieso nicht Schloß Holte-Stukenbrock dem Kreis Paderborn, Versmold dem Kreis Warendorf oder Werther der Stadt Bielefeld zuordnen? Diese Lösungen seien laut Othengrafen ebenfalls ernsthaft diskutiert worden.
Die lebhaften Diskussionen in Halle, Wiedenbrück, Harsewinkel und Schloß Holte-Stukenbrock stehen im Vordergrund des Buches. Aber auch die intensiven Planungen im Innenministerium und die Entscheidungsprozesse im Landtag werden beleuchtet.
Neue Westfälische, 16.7.2024, Schloß Holte-Stukenbrock & 20.7.2024 Gütersloh/Verl & 24.7.2024, Haller Kreisblatt

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh ; 17
Verlagsort Bielefeld
Sprache deutsch
Maße 170 x 245 mm
Gewicht 755 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Geschichte Allgemeine Geschichte Neuzeit (bis 1918)
Geschichte Allgemeine Geschichte Zeitgeschichte
Schlagworte Bielefeld-Gesetz • Gütersloh, Kreis • Halle, Kreis • Harsewinkel • kommunale Neugliederung • Schloß Holte-Stukenbrock • Wiedenbrück, Kreis
ISBN-10 3-7395-1532-5 / 3739515325
ISBN-13 978-3-7395-1532-8 / 9783739515328
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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