PRAXIS ABC der Sachversicherungen (eBook)
576 Seiten
Independent Label (Verlag)
978-3-384-14795-0 (ISBN)
Marc Latza - geboren 1974 - seit 1994 als Versicherungskaufmann tätig - Haftpflicht Underwriter DVA - Technischer Underwriter DVA - Insurance Risk-Manager IOFC - Fachbuchautor - Dozent - Akkreditierter Fachjournalist
Marc Latza - geboren 1974 - seit 1994 als Versicherungskaufmann tätig - Haftpflicht Underwriter DVA - Technischer Underwriter DVA - Insurance Risk-Manager IOFC - Fachbuchautor - Dozent - Akkreditierter Fachjournalist
A
A
Kein Beitrag zum Brand (DIN 13501 Baustoffe und Bauteile)
a.E.R. / a.e.R.
Abkürzung für „auf Erstes Risiko“.
Insbesondere für mitversicherte Kosten in vielen Versicherungszweigen ist die Versicherung "auf erstes Risiko" typisch.
Das heißt: Die Kosten bis zur jeweils vereinbarten Summe werden vom Versicherer übernommen.
Alle darüber hinaus gehenden Kosten gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. Eine
Versicherungswertermittlung und damit eine Unterversicherung kann es bei diesen Positionen naturgemäß nicht geben.
Abbrandrate
Pro Zeiteinheit verbrennende Masse brennbarer Stoffe. Siehe Holz
ABBV
Allgemeine Bedingungen für die
Baubestandsversicherung
ABC-Feuerlöscher
Das Löschmittel der ABC-Pulverlöscher ist ein feines Salzgemisch, das sich für Brände fester (A), flüssiger (B) und gasförmiger (C) Stoffe eignet. Sie sind daher zur Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten und festen Stoffen wie Holz, Papier oder Textilien geeignet. Das Pulver gefriert nicht bei unter 0 °C, jedoch wird das Pulver durch Vibration (z.B. während einer Autofahrt) klumpig. In Innenräumen, wenn C nicht benötigt wird, empfiehlt es sich einen AB-Löscher zu nutzen.
ABE
Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung Siehe Elektronikversicherung
Abfälle
Begriff aus den AFS
• Brennbare Abfälle sind mindestens täglich bei Schluss der Arbeiten oder bei Schichtwechsel aus den Arbeitsräumen zu entfernen.
• Sie sind im Freien mit sicherem Abstand oder in feuerbeständigen abgetrennten Räumen zu lagern.
• Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle, Lappen und dergleichen dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel – keinesfalls in der Arbeitskleidung – aufbewahrt werden.
• Zigarettenasche und sonstige Abfälle, die noch Glut enthalten können, sind getrennt von anderen brennbaren Abfällen in geeigneten Aschebehältern aufzubewahren.
Hinweis:
Abfälle nach Schluss der Arbeit entfernen. Nicht bis zum Arbeitstag (ggf. inkl. Wochenende oder Feiertagen) liegen lassen und dann vor Arbeitsbeginn entfernen!
ABL
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung Landwirtschaftliche Betriebe
ABMG
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten
ABN
Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber
ABS
Acrylnitril-Butadien-Styrol
Absorption
(lat. „(auf)saugen“) bedeutet, dass die Stoffe in das Innere eines Festkörpers oder einer Flüssigkeit eindringen.
Abtropfen, brennendes
Teile eines Materials, die sich während des Brennens lösen und in einer Zeitdauer selbständig weiterbrennen.
ABU
Allgemeine Bedingungen für die
Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen
Acrylnitril-Butadien-Styrol
Bestandteil in Telefonen und Haushaltsgeräten.
Adsorption
(lat. „(an)saugen“) bezeichnet man die Anreicherung von Stoffen aus Gasen oder Flüssigkeiten an der Oberfläche eines Festkörpers
AERB
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
AFB
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung
AFFF / A3F
Abkürzung für Aqueous Film Forming Foam (meint „Wasserfilmbildendes Schaummittel).
Ein synthetisches Schaummittel als Löschwasserzusatz zum Löschen von Kunststoffbränden. Auch „Light Water“ genannt.
AFS
Siehe Feuergefährliche Arbeiten und Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGlB
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung
AGW
Arbeitsplatzgrenzwert
Al
Aluminium
Aluminium
Alu kann für bemessene Konstruktionen nicht eingesetzt werden.
Die Ursache liegt in seinem niedrigen Schmelzpunkt begründet. Alu schmilzt bereits bei 600 °C.
Dies würde bedeuten, dass Alu-Konstruktion max. 8 Minuten einem Brand standhalten würden.
Brandrauch mit einer max. Temperatur von 200 °C hingegen schadet Alu nicht, d.h. bemessene Rauchschutztüren (keine Feuerschutztüren) aus diesem Material sind für das Abhalten von kaltem Rauch geeignet und zugelassen.
AMB
Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen
AMBUB
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
Amok
Laut Wikipedia werden als Amok (von malaiisch amuk „wütend“, „rasend“) tateinheitliche und scheinbar wahllose Angriffe auf mehrere Menschen in Tötungsabsicht bezeichnet, bei denen die Gefahr, selbst getötet zu werden, zumindest in Kauf genommen wird.
Der entsprechende Vorgang wird als Amoklauf, der Täter als Amokläufer bezeichnet – oder auch als Amokschütze, wenn er eine Schusswaffe verwendet.
Die gemeinsame Polizeidienstvorschrift der deutschen Länder (PDV100 Nr. 4.11a.1.1) stellt unter dem Stichwort Amok-Lage fest:
„Eine Amok-Lage im polizeitaktischen Sinne liegt vor, wenn ein Täter
• anscheinend wahllos oder gezielt
• insbesondere mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung,
• eine in der Regel zunächst nicht bestimmbare Anzahl von Personen verletzt oder getötet hat bzw. wenn dies zu erwarten ist und
• er weiter auf Personen einwirken kann.
Der Unterschied zwischen „Terror“ und „Amok“ liegt in der Absicht. Bei „Terror“ liegen politische Beweggründe vor, bei „Amok“ eher persönliche oder sogar psychologische.
Schäden durch einen Amoklauf / Amokschützen sind entweder über Vandalismusschäden nach einem Einbruch (sofern der Täter sich nur über einen Einbruch Zugang verschafft hat) oder über die Position „böswillige Beschädigung“ versichert.
Bei Amokfahrern wäre es die Position „Anprall von Fahrzeugen“.
Anfahrtszeit
Die Anfahrtszeit vom Fahrzeugstandort zum Einsatzort stellt in der Praxis eine Planungsvariable in der Hilfsfrist dar. Sie soll zu 95 % innerhalb der gesetzlichen Regelungen für die Hilfsfrist bleiben. Die Abweichung von 100 % ergibt sich durch besondere Ereignisse wie extreme Wetterlagen, Unfall auf dem Einsatzweg, Duplizitätsfälle. Der planerische Sollwert für (Freiwillige) Feuerwehren liegt bei vier Minuten (nach AGBF).
Anprall von Fahrzeugen
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge (also auch Fahrräder und Motorräder), die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren
Arbeitnehmer betrieben werden.
Interessant für Risiken, die direkt an Straßen / Eisenbahnstrecken liegen oder für Risiken, bei denen gerne das Auto als Einbruchswerkzeug (Juweliere) genutzt wird. Aber auch Gebäude von Speditionen oder sonstige Lagerhallen gehören hier zu der interessierten Risikogruppe (der Schaden muss durch fremde Fahrzeuge entstanden sein!).
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen sowie Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen.
Hinweis:
Abschließend lässt sich also feststellen, dass Sachrisiken gegen Schäden durch Land- und Luftfahrzeuge versicherbar sind. Bei Gebäuden, die direkt am Wasser liegen und von Booten angefahren werden können (weil sie eine Kaianlage haben oder direkt am Kanal liegen), fehlt hingegen eine standardisierte Versicherbarkeit. Hier wird man eine individuelle Lösung suchen müssen.
Ansaugrauchmelder (ARM)
Siehe Rauchansaugsystem
A-PET
Amorphes PET
ArbStätt
Arbeitsstättenverordnung
ARGE
Arbeitsgemeinschaft
ASA
Arbeitssicherheitsschutzausschuss
ASF
Allgemeine...
| Erscheint lt. Verlag | 16.7.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | VEMA Akademie |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Schulbuch / Wörterbuch ► Lexikon / Chroniken |
| Geisteswissenschaften ► Sprach- / Literaturwissenschaft ► Literaturwissenschaft | |
| Technik | |
| Schlagworte | aus der Praxis für die Praxis • BVSV • DVA • leicht erklärt • Praxisbezug • praxisnah • VEMA • Verzicht auf Bedingungstexte |
| ISBN-10 | 3-384-14795-2 / 3384147952 |
| ISBN-13 | 978-3-384-14795-0 / 9783384147950 |
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