Si error aliquis intervenit – Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht.
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Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.
Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Kapitel: Ulpians Irrtumstraktat: Dissensus in corpore: D 18.1.9pr - Dissensus und error in nomine: D 18.1.9.1 - Error in nomine und error in corpore im Testamentsrecht - Error in materia: D 18.1.9.2 - Error in sexu und die ratio des error in materia: D 18.1.11 - Die Ansicht Marcells - Der beiderseitige Irrtum: D 18.1.14 - Error in qualitate und Verkäuferhaftung - Ergebnisse - 2. Kapitel: Error und consensus bei anderen Juristen: Kaufrecht: Die Haltung Paulus' - Andere Konsensualverträge: Die Haltung Pomponius' - Realverträge: Die Haltung Julians und der sogenannte error in person - Stipulationsrecht: Klassische Irrtums- und justinianische Dissenslehre - Errantis voluntas nulla est - 3. Kapitel: Irrtum und Unmöglichkeit: Unmöglichkeitsdoktrin im Recht der Stipulation - Unmöglichkeitsfälle im Kaufrecht - Unmöglichkeit und Irrtum: Die mensa cooperta pro solida vendita - 4. Kapitel: Irrtum und Sachmängelhaftung: Die Haftung des Verkäufers nach Trebaz, Labeo und Pomponius - Die Haftung des Verkäufers nach Julian - Sachmängelhaftung und Irrtum: Die mensae quasi citreae emptae - 5. Kapitel: Irrtum und Willensmängel: Geheimer Vorbehalt und Scheingeschäft - Täuschung und Zwang - Nachklassische Annäherung von dolus, metus und error - 6. Kapitel: Irrtum, Auslegung und Beweislast: Auslegung und quod actum - Auslegungsregeln - Vermutung und Beweislast - Zusammenfassung - Quellenverzeichnis
»Harkes Habilitationsschrift ist in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Sie ist klug aufgebaut, hat eine zentrale These, glänzt mit vielen guten Exegesen ebenso wie mit überzeugend vorgetragenen Argumenten und ist präzise und klar geschrieben. Man liest die Arbeit mit Vergnügen und insgesamt auch mit fachlichem Gewinn. Doch nicht diese Vorzüge sind es, die die Arbeit zu einer wichtigen Arbeit machen. [...] Die Methode ist es, die diese Arbeit unter anderen hervorstechen lässt: Die Quellen werden nicht nur an heutigen Begriffen und Vorstellungen gemessen, sie werden auch so interpretiert, als ginge es darum, sie heute als einheitliches und sinnvolles Ganzes anzuwenden.«
Martin Josef Schermaier, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 125/2008
»Harkes Habilitationsschrift ist in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Sie ist klug aufgebaut, hat eine zentrale These, glänzt mit vielen guten Exegesen ebenso wie mit überzeugend vorgetragenen Argumenten und ist präzise und klar geschrieben. Man liest die Arbeit mit Vergnügen und insgesamt auch mit fachlichem Gewinn. Doch nicht diese Vorzüge sind es, die die Arbeit zu einer wichtigen Arbeit machen. […] Die Methode ist es, die diese Arbeit unter anderen hervorstechen lässt: Die Quellen werden nicht nur an heutigen Begriffen und Vorstellungen gemessen, sie werden auch so interpretiert, als ginge es darum, sie heute als einheitliches und sinnvolles Ganzes anzuwenden.«
Martin Josef Schermaier, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 125/2008
| Erscheint lt. Verlag | 11.2.2005 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. ; 45 |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 157 x 233 mm |
| Gewicht | 485 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | HC/Recht/Allgemeines, Lexika • Irrtum (jurist.) • Irrtum (Recht) • Irrtum (rechtl.) • Römisches Recht • Vertragsrecht |
| ISBN-10 | 3-428-11373-X / 342811373X |
| ISBN-13 | 978-3-428-11373-6 / 9783428113736 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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