Lexikon des Mönchtums und der Orden
Reclam, Philipp (Verlag)
978-3-15-010524-5 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Isnard W. Frank OP ist Dominikanerpater und Professor em. für Kirchengeschichte.
Dominikanerorden (offizieller Name: Ordo Fratrum Praedicatorum, OP; Orden der Predigerbrüder, in Engl. Blackfriars; seit SpätMA umgangssprachlich Dominikaner) ist ein vom hl. Dominikus gegr. und zu den Bettelorden zählender, apostolisch tätiger Klerikerverband. Ziel und Grundstruktur noch vom hl. Dominikus vorgegeben, präzisiert durch seinen Nachfolger Jordan von Sachsen (1222-37). Mit der Verlagerung des Schwerpunktes von Toulouse nach Paris und Bologna Einwurzelung ins Schulmilieu, aus dem sich zunächst der Nachwuchs v.a. rekrutierte, was dem D. ein intellektuelles Profil gab. Durch den päpstl. Auftrag zur Glaubenspredigt wurde das bischöfl. Predigtamt subsidiär im D. institutionalisiert. Auftrag zur und Ausübung der Predigt wurden binnen kurzer Zeit namengebend. Struktur und Verfassung (Konstitutionen) waren bis 1228 weitgehend ausgearbeitet und vom zeitgenössischen Korporationsgedanken geprägt: ortsunabhängiger Personenverband, Generalkapitel als Repräsentant und Gesetzgeber, die Oberen (Generalmeister, Provinz-, Konventsprioren) auf Zeit gewählte Mandatare; Gliederung in Provinzen als relative Selbstverwaltungskörper, denen die Konvente eingebunden sind (1228 gab es 8 Provinzen, 1313 18, 1515 23). Neben der Predigt war dem D. besonders die Lehrtätigkeit aufgetragen, sowohl in der für die Ausbildung aufgebauten internen vielstufigen Studienorganisation als auch an den Universitäten. Ein Großteil der Literatur der Schultheologie des SpätMA wurde von Angehörigen des D. verfasst (herausragender Lehrer Thomas von Aquin, nach ihm ist die theologische Schulrichtung des Thomismus benannt), ebenso der Predigt- und Erbauungsliteratur. - Ausbreitungsstrategie anfangs auf kirchl., polit. und wirtschaftl. Zentren gerichtet; im deutschen Sprachraum bis 1303 96 Konvente, 1303 Abtrennung einer neuen Provinz (Saxonia) mit 47 Konventen. Die Reformbewegung ab 1380 mit beachtlichen Erfolgen in spiritueller und disziplinärer Hinsicht. Mit der Reformation Ende der Präsenz im reformatorischen Europa (in Deutschland starke Verluste), Verlagerung des Schwerpunktes in die romanischen Länder; Ausbreitung auch in Lateinamerika (1510 erster Konvent in San Domingo, heute Hauptstadt der danach benannten Dominikanischen Republik). In der NZ gegenüber dem neuen Leitorden der Jesuiten generell Bedeutungsverlust in Kirche und Gesellschaft. Die verschiedenen Säkularisierungswellen ließen vom D. nur noch Reste übrig, die in einem mühsamen Vereinigungsprozess revitalisiert und zusammen mit Neugründungen zu einem relativen numerischen und qualitativen Aufschwung führten (bes. in Frankreich und Spanien). In Deutschland Gründungsversuche seit 1856, durch den Kulturkampf schwere Rückschläge, erst 1895 eine Provinzgründung. 1966 hatte der D. fast 10000 Mitglieder; um 2000 waren es nur noch etwa 6300 in 38 Provinzen und 11 Vikariaten. Ordensregel (von lat. regula Richtschnur, Maßstab, Grundsatz, Regel) heißt das Ensemble von (meist) vom Ordensgründer schriftlich verfaßter bzw. veranlaßter und gebilligter Richtlinien für Aufgaben und Lebensordnung der Gemeinschaft, die von der zuständigen kirchl. Autorität approbiert worden sind. Die ältesten monastischen Regeln aus Heiliger Schrift-Zitaten und Vätersprüchen waren Orientierungs-, Wachstums- und Konsenstexte. Sie fassen jeweils schriftlich die tradierten Gewohnheiten zusammen, ergänzend und präzisierend. Die wirkmächtigsten monastischen Grundtexte dieser Art waren Basiliusregeln, Augustinus- und Benediktregel. Im lat. Westen sind etwa 30 bis ins FrühMA hinein geschriebene Regeln erhalten geblieben. Gedacht war bei diesen Regulierungstexten nur an die Fixierung der Lebensgewohnheiten des jeweiligen Klosters. Aus der breiten Regulierungsliteratur wurde von den Klostervorstehern selektiv adaptiert oder kombiniert ( Mischregel). Erst mit Benedikt von Aniane wird der Regeltext zur O., rechtsverbindlich verstanden und angewendet, verbindlich für Abt und Mönche des einzelnen Klosters wie auch eines Verbandes. Auf der Basis dieses Una-Regula-Prinzips setzte sich dann im FrühMA die Zweiteilung in Ordo monasticus mit BR und Ordo canonicus mit AR durch. Weil aber in beiden O.n nicht alle Einzelheiten geregelt waren bzw. es neuen Regelungsbedarf gab, entstanden schriftl. Ergänzungstexte, die Consuetudines (später genannt Institutiones, Constitutiones; Konstitutionen). - Trotz Verbot neuer Orden (und O.) durch das IV. Laterankonzil (1215) und das II. Lyoner Konzil (1274) wurden neue O. verfasst; z.B. die O. des hl. Franziskus, der hl. Klara, der Karmeliten u.a. V.a. wurden die Konstitutionen der neuen Orden auf der Basis der AR zu den regulativen Haupttexten, die O. zum bloßen spirituellen Basistext umgewertet. Die Regularklerikerorden und Kongregationen der NZ verzichteten dann überhaupt auf die überlieferten klassischen Ordensregeln. Die Abfassung neuer Lebensordnungen unter verschiedenen Namen wurde üblich. Zuweilen bestanden diese neuen O.n aus mehreren legislativen Texten (z.B. bei den Jesuiten). In diesen Lebensordnungen sind Regel und Konstitutionen der Orden des MA gleichsam zu einer einheitlichen O. umgearbeitet worden. Jede neue Ordensgemeinschaft kam damit zur eigenen O. So kennzeichnet die Vielfalt von O.n das Ordenswesen seit der NZ. - Die O.n der vielen Frauengemeinschaften seit der NZ wurden meist auch von Frauen verfasst. In Altertum und MA waren die Nonnenregeln nur für Frauen adaptierte Mönchsregeln und Konstitutionen. Nur einige wenige direkt für Frauen geschriebene O. sind aus Spätantike/FrühMA bekannt (z.B. Caesarius von Arles, Donatus von Besançon). Die ersten von Frauen verfassten und überlieferten O.n sind die der hll. Klara und Birgitta. Stundengebet, Sammelbegriff für die öffentliche und gemeinsam gehaltenen Gebetsgottesdienste im Verlauf des Tages, zu denen Religiosen-Gemeinschaften kraft Regel bzw. Satzungen (auch im Auftrag der Kirche) verpflichtet sind. Das coenobitische Mönchtum folgte beim S. zunächst den Vorgaben der Gemeindeliturgie, mit den Eckdaten des Morgen- und Abendlobes; dazu kamen bald weitere, Horen genannte Gebetszeiten; zuletzt noch Prim und Komplet. Damit gab es, entsprechend Ps 118,164 (Septies in die laudem tibi dixi, Siebenmal am Tag sing ich dir Lob) 7 Gebetszeiten am Tag ( Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper, Komplet), dazu den Nachtgottesdienst Matutin. Ausführliche Beschreibung des S. bereits BR 8-18 (normgebend für das abendl. Mönchtum). Vom Verpflichtungscharakter her wird das S. Officium divinum ( Opus Dei) genannt; vom Ort der gemeinsamen Verrichtung Chorgebet. Kleriker von Orden (bzw. Kongregationen) ohne gemeinsames S. sind - wie die Weltpriester - zur privaten Verrichtung verpflichtet und verwenden dafür das Brevier. Bis 1964 war dieses wie das S. in Latein zu verrichten; seither ist weitgehend die jeweilige Landessprache in Gebrauch; auch kam es im Blick auf Vereinfachung und Verkürzung zu schwerwiegenden Eingriffen in die geschichtlich gewachsene Struktur. © 2005 Philipp Reclam jun. Verlag Gmbh & Co., Stuttgart
| Sprache | deutsch |
|---|---|
| Maße | 152 x 96 mm |
| Gewicht | 240 g |
| Einbandart | gebunden |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Religion / Theologie ► Christentum |
| Schlagworte | Hardcover, Softcover / Sachbücher/Philosophie, Religion/Christliche Religionen • HC/Sachbücher/Philosophie, Religion/Christliche Religionen • Mönch • Mönch; Lexikon/Nachschlagewerk • Orden (Gemeinschaft) • Orden (Gemeinschaft); Lexikon/Nachschlagewerke • Religion; Lexika/Nachschlagewerke |
| ISBN-10 | 3-15-010524-2 / 3150105242 |
| ISBN-13 | 978-3-15-010524-5 / 9783150105245 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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