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Zur pfälzischen Kirchenunion von 1818 -  Eberhard Cherdron

Zur pfälzischen Kirchenunion von 1818 (eBook)

Studien II
eBook Download: EPUB
2021 | 1. Auflage
364 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7534-8769-4 (ISBN)
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Im hier vorliegenden Band sind vier Studien zum Kontext der pfälzischen Kirchenunion von 1818 vereint, die im Zusammenhang mit dem Unions-Jubiläum 2018 entstanden sind: Bedeutung und Ertrag der pfälzischen Kirchenunion in Vergangenheit und Gegenwart Vorläufige Anmerkungen zur Musik des pfälzischen Unionsgesangbuches Der jüngere Butenschoen - oder wie ein Christ im Umbruch der Zeiten bestehen kann Zur Bedeutung der Reformation - ein Beitrag aus Butenschoens "Schwärmereyen" Der erste Beitrag diente als Grundlage für Vorträge und Predigten, die im Laufe des Jubiläumsjahres 2018 innerhalb der pfälzischen Landeskirche gehalten wurden. Die Studie zum Unionsgesangbuch soll ein Beitrag zu einem neuen Blick auf dieses Gesangbuch sein. Darum wurde besonders auch die musikalische Seite untersucht, die in den bisherigen Betrachtungen etwas kurz kam. Die beiden letzten Beiträge sind Johann Friedrich Butenschoen gewidmet, der einer der "Väter" der pfälzischen Kirchenunion war. Ausführlich wird der jüngere Butenschoen vorgestellt, der tief in die Wirren der französischen Revolution verstrickt war. Der letzte Beitrag nimmt eine bisher wenig beachtete Diskussion zur Bedeutung der Reformation auf, die von dem katholischen Historiker Michael Ignaz Schmidt ausgelöst wurde und die Butenschoen ebenfalls kannte.

Der Autor Eberhard Cherdron, Jahrgang 1943, war zuletzt Kirchenpräsident in der Evangelischen Kirche der Pfalz und lebt im Ruhestand in Speyer.

Vorläufige Anmerkungen zur Musik des pfälzischen Unionsgesangbuches


In ihrer weiterhin unentbehrlichen Arbeit zum Unionsgesangbuch hat Ute E. Stoll-Rummel68 verständlicherweise die musikalischen Fragestellungen ausgeklammert und sich auf die Theologie konzentriert. Die Textautoren rücken in den Vordergrund und Stoll-Rummel liefert eine eingehende Studie zur „Theologie des Unionsgesangbuches“, die immer noch maßgebend ist. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zur bis heute nicht eingelösten Forderung nach einer Theologie der pfälzischen Union.

Zur Musik des Unionsgesangbuches gibt es noch keinerlei befriedigende Untersuchungen. Eine wirklich sachkundige hymnologische Beschreibung fehlt. Dagegen herrschen die knappen abwertenden Aussagen zum Unionsgesangbuch vor, die vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart reichen.69 Diese beziehen sich zwar vorrangig auf die Texte, schließen bisweilen aber auch die musikalische Gestaltung mit ein.

Hier kann vorläufig nur auf einige Desiderate hingewiesen werden, die vielleicht eine Anregung sind, sich dieser Thematik einmal intensiver zuzuwenden. Leider ist gerade im Blick auf eine intensive Archiv– und Bibliotheksarbeit aus persönlichen

Gründen eine notwendige vertiefte Beschäftigung derzeit nicht möglich.70

Die Beschlüsse der Generalsynode zum Gesangbuch

Bekanntlich hatte die General-Synode 1818 in der Vereinigungsurkunde über ein neues Gesangbuch beschlossen:

„Hinsichtlich des in allen protestantisch-evangelischchristlichen Gemeinden des Rheinkreises einzuführenden Gesangbuches ward angeordnet, daß solches wie die Agende von einem besonders bestimmten Ausschusse ausgewählt, verfaßt und der nächsten allgemeinen Synode zur Beurtheilung und Annahme und sodann dem Köngl. Ober-Consistorium zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden soll. Das neue Gesangbuch wird sich durch möglichste Vollständigkeit auszeichnen und mit Noten und einem Melodien-Register versehen sein. Die Lieder selbst sollen nach dem eigentlichen Zwecke des Gebrauches zur Gottesverehrung mehr von lyrischem als didaktischem Inhalte gewählt werden. Einstweilen haben die Pfarrer in ihren bisher getrennten Gemeinden dahin zu sehen, daß, so viel solches nur immer geschehen kann, zu dem öffentlichen Gottesdienste keine anderen Gesänge gewählt werden als solche, welche in den Gesangbüchern beider ehemals getrennten Confessionen enthalten sind.“71

Im Blick auf die Melodien wird betont, dass diese mit Noten und einem Register aufzunehmen sind. Der letzte Satz dieses

Beschlusses macht vielleicht auch etwas verständlicher, dass Luthers „Ein feste Burg“ nicht im Unionsgesangbuch aufgenommen wurde. Aus den reformierten Gesangbüchern des vorhergehenden Jahrhunderts scheint es allmählich zu verschwinden.72 Es gehörte um 1800 nicht mehr zum gemeinsamen Liedbestand und hatte so von vornherein eine geringere Chance in das Unionsgesangbuch aufgenommen zu werden.

Diese Feststellung wird noch unterstützt durch den Blick in ein eher unbekanntes unionistisches Gesangbuchprojekt in Baden. Dort brauchte es nach der Kirchenunion verhältnismäßig lange, bis ein uniertes Gesangbuch im Jahre 1836 herausgegeben wurde. Zwischenzeitlich erschien im Jahre 1827 ein kleines Gesangbuch: „Geistlicher Liederkranz zur Erbauung der Evangelisch-Vereinigten im Großherzogthum Baden“.73 Herausgeber war Heinrich Friedrich Wilhelmi, der sich schon durch eine Schrift zur Gesangbuchreform74 und durch eine Sammlung wichtiger Kirchenlieder (Liederkrone) als Kenner der Materie ausgezeichnet hatte.

Den „Geistlichen Liederkranz“ hatte er nach folgender Maßgabe geschaffen: „Diese nothwendig gewordene Auswahl enthält alle die Lieder, welche in jedem der beiden evangelisch-protestantischen bereits vergriffenen Gesangbücher zugleich enthalten sind, nach den verbesserten Ausgaben.“75 Wilhelmi legte dabei die Reihenfolge und Nummern der Lieder des reformierten Gesangbuches der Kurpfalz von 1785 zugrunde und fügte die Nummern des lutherischen Gesangbuches bei. Bei dem lutherischen Gesangbuch handelt es sich nicht um ein Gesangbuch der Markgrafschaft, sondern um das kurpfälzische lutherische Gesangbuch von 1774. Leider bleibt bisweilen unbestimmt, welche Melodien gesungen werden sollen. Das zeigt sich z.B. schon gleich im ersten Lied „Mein Herz, ermuntre dich zum Preise“. Im reformierten kurpfälzischen Gesangbuch ist hierzu eine neue Melodie vom Herausgeber Johann Heinrich Böhner vorgesehen. Das lutherische Gesangbuch kannte diese Melodie noch nicht und hat zu diesem Lied, das dort unter der Nummer 393 steht, „Wer nur den lieben Gott lässt walten“ vorgeschrieben. Die musikalische Frage kann leider auch deshalb nicht leicht gelöst werden, weil Wilhelmi dazu auf das „Pixissche Choralbuch“ des Mannheimer Organisten Friedrich Wilhelm Pixis hinweist, das sich bislang noch nicht auffinden ließ.

Hinsichtlich des Lutherliedes „Ein feste Burg“ ist festzustellen, dass es natürlich nicht aufgenommen ist, da es auch nicht im reformierten Gesangbuch stand. In seine „Liederkrone. Eine Auswahl der vorzüglichsten ältern geistlichen und erwecklichen Lieder“ hatte Wilhelmi „Ein veste Burg“ aufgenommen.76 Hier handelte es sich ja um eine Sammlung, der nach der Einschätzung Wilhelmis „vorzüglichsten“ Lieder, die nicht an die Vorgabe gebunden war, nur die gemeinsamen Lieder zusammen zu fassen. Im Blick auf das pfälzische Unionsgesangbuch ist die oft gehörte Bemerkung, dass „Ein feste Burg“ fehlt, nur die halbe Wahrheit. Die Melodie Luthers ist für drei Lieder aufgenommen, (121, 21, 512), darunter auch Gellerts Nachdichtung von „Ein feste Burg“ „Wenn Christus seine Kirche schützt“ (121).77

Die Generalsynode 1821 in Kaiserslautern hat den erarbeiteten Vorschlag im Wesentlichen übernommen. Allerdings sollte die Zahl der Lieder unter 600 liegen. Am Ende waren es 560 Lieder. Ob auf Grund dieser Kürzungen auch Melodien fortgefallen sind, müsste noch untersucht werden. Zu den Melodien wurde beschlossen:

„Für eine wohlgetroffene Auswahl der bekannten und besseren Melodien soll gesorgt, die Benennung derselben klar angedeutet, und bei der jedesmaligen ersten Aufführung einer neuen Melodie in dem Gesangbuche die Noten beigefügt werden. In dem besonderen Choralbuche soll, neben der eigentlichen Benennung, jedesmal auch noch die Stammmelodie bemerkt werden. Der Discant wird vierstimmig, der Baß hingegen einfach, mit einer bloßen Bezifferung gesetzt. Für eine möglichst wohlfeile Ausgabe soll durch Steindruck gesorgt und jede Pfarr– oder Filial-Kirche zur Anschaffung eines Exemplars verpflichtet werden. Sämmtliche Melodien sollen außerdem, in getrennte Stimmen, zum Gebrauch der Schuljugend gesetzt werden. Sowohl das Choral- als das Melodienbuch werden im Discant-Schlüssel herausgegeben.“78

Der Beschluss zu den Melodien ist recht ausführlich. Er geht vor allem auf das Choralbuch ein, das für das Singen im Gottesdienst von erheblicher Bedeutung war. Auf die Verwendung des Diskantschlüssels wird im Gesangbuch wie im Choralbuch hingewiesen. Hierbei handelt es sich um den C-Schlüssel auf der untersten Notenlinie. Das bereitet Ungeübten heute größere Schwierigkeiten. Unverständlich ist, was hinsichtlich des Diskants im Choralbuch gesagt wird: „Der Discant wird vierstimmig“ gesetzt. Vermutlich ist damit gemeint, dass das Choralbuch nicht nur als Basso-Continuo-Ausgabe erscheinen soll, sondern vierstimmige Sätze enthalten sollte. Das war zwischenzeitlich üblich geworden, da die Organisten oft nicht in der Lage waren, einen Choral nur mit beziffertem Bass zu spielen.79

Das Choralbuch ist schon im Jahre 1824 erschienen. Einzelne Stimmausgaben für die Schuljugend (Melodienbuch) sind allerdings in den ersten Jahrzehnten nicht nachweisbar. Über die Ausbildung der Lehrer im Gesangswesen informiert vorzüglich Baldur Melchior in seiner Arbeit über Jakob Heinrich Lützel.80 Er beschreibt auch den Gesangsunterricht in den Schulen im 19. Jahrhundert. Dass der Synodalbeschluss ausdrücklich die Schuljugend in den Blick nimmt, zeigt die enge Verschränkung des Gesangbuches mit der Bildungsforderung. Hinzu kommt, dass das Gesangbuch mit seiner Gliederung sich unmittelbar an den neuen Katechismus angeschlossen hat. Hier lag eine Bildungsinitiative vor, die bisher noch nicht gründlich untersucht ist.

Das Unionsgesangbuch in der geschichtlichen Bewertung

Die Darstellung des pfälzischen Unions-Gesangbuches bei Zahn81 zeigt Abwertungen, die sich bis heute fortsetzen:

„Die Melodien haben Mensuralzeichen, weder Taktstriche, noch Fermaten, nur Zeilenstriche und sind in halben Noten geschrieben. Eine Melodie hat ¾ vorgezeichnet, ist aber auch in halben Noten aufgezeichnet. Der Takt ist gar nicht beobachtet trotz der Mensuralzeichen.

Von den 90 Melodien sind nur 27 aus dem 16. Jahrh., dagegen 41 aus dem 17. Jahrh.,...

Erscheint lt. Verlag 30.3.2021
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Religion / Theologie Christentum
ISBN-10 3-7534-8769-4 / 3753487694
ISBN-13 978-3-7534-8769-4 / 9783753487694
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