Mythen des Alltags (eBook)
325 Seiten
Suhrkamp Verlag
978-3-518-76439-8 (ISBN)
<p>Roland Barthes wurde am 12. November 1915 in Cherbourg geboren und starb am 26. März 1980 in Paris an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Er studierte klassische Literatur an der Sorbonne und war danach als Lehrer, Bibliothekar und Lektor in Ungarn, Rumänien und Ägypten tätig. Ab 1960 unterrichtete er an der École Pratique des Hautes Études in Paris. 1976 wurde er auf Vorschlag Michel Foucaults ans Collège de France auf den eigens geschaffenen Lehrstuhl »für literarische Zeichensysteme« berufen. In <em>Essais critiques</em> beschäftigt sich Barthes mit dem avantgardistischen Theater. Prägend für ihn waren unter anderem Brecht, Gide, Marx, de Saussure sowie Jacques Lacan. Zudem war Barthes ein musikbegeisterter Mensch, vor allem als Pianist und Komponist.</p>
Der Prozeß gegen Dupriez
Der Prozeß gegen Gérard Dupriez (der ohne ein bekanntes Motiv seinen Vater und seine Mutter umgebracht hat) zeigt deutlich, in welch schwerwiegenden Widersprüchen unsere Justiz befangen ist. Das liegt daran, daß die Geschichte ungleichmäßig voranschreitet: Die Idee des Menschen hat sich in den letzten hundertfünfzig Jahren stark gewandelt, neue Wissenschaften der psychologischen Exploration sind entstanden, doch dieser partielle Fortschritt der Geschichte hat noch keinerlei Veränderung im System der strafrechtlichen Begründungen nach sich gezogen, da die Justiz ein unmittelbarer Ausfluß des Staates ist und über unseren Staat seit der Verkündung des Code pénal immer noch dieselben Herren gebieten.
So kommt es, daß das Verbrechen von der Justiz stets nach den Normen der klassischen Psychologie konstruiert wird: Eine Tatsache besteht nur als Element einer linearen Rationalität, sie muß nützlich sein, sonst verliert sie das Wesentliche und wird unerkennbar. Um die Tat Gérard Dupriez’ benennen zu können, mußte man für sie einen Ursprung finden; der ganze Prozeß ging also um die Suche nach einer Ursache, wie winzig sie auch sein mochte; der Verteidigung blieb paradoxerweise nur noch übrig, für dieses Verbrechen gleichsam eine eigenschafts- und bestimmungslose Absolutheit zu beanspruchen, es im Wortsinne zu einem namenlosen Verbrechen zu machen.
Die Anklage jedenfalls hatte ein Motiv gefunden – das von den Zeugen widerlegt wurde: Die Eltern Gérard Dupriez’ hätten sich seiner Heirat entgegengestellt,50 und deshalb habe er sie getötet. Hier haben wir also ein Beispiel für das, was die Justiz als Kausalität eines Verbrechens betrachtet: Die Eltern des Mörders sind zufälligerweise hinderlich; er tötet sie, um das Hindernis zu beseitigen. Und selbst wenn er sie im Zorn tötet, bleibt dieser Zorn doch ein rationaler Zustand, da er unmittelbar zu etwas dient (was bedeutet, daß psychologische Tatsachen in den Augen der Justiz sich noch nicht mildernd auswirken, insofern sie in den Bereich einer Psychoanalyse fallen, doch stets nützlich sind, insofern sie einer Ökonomie zugehören).
Es genügt also, daß die Tat abstrakt nützlich ist, damit das Verbrechen einen Namen bekommt. Die Anklage hat die Weigerung von Gérard Dupriez’ Eltern, der Heirat zuzustimmen, nicht als Grund für einen quasi geistesverwirrten Zustand, die Wut, anerkannt; es kümmert sie wenig, daß rational (nach Maßgabe genau der Rationalität, die eben noch die Begründung für das Verbrechen liefern sollte) der Verbrecher von seiner Tat keinerlei Vorteil erhoffen konnte; die Heirat wird mit höherer Wahrscheinlichkeit durch den Mord an den Eltern als durch ihren Widerstand verhindert, denn Gérard Dupriez hat nichts getan, um sein Verbrechen zu verbergen. Man begnügt sich hier mit einer amputierten Kausalität; es kommt nur darauf an, daß es für die Entstehung, nicht jedoch für die Folgen von Dupriez’ Wut ein Motiv gibt; man unterstellt dem Kriminellen einen Geisteszustand, der logisch genug ist, um die abstrakte Nützlichkeit seines Verbrechens zu erfassen, nicht jedoch dessen reale Folgen. Anders gesagt, es genügt, daß die Geistesverwirrung einen vernünftigen Ursprung hat, damit man sie als Verbrechen bezeichnen kann. Ich habe schon beim Dominici-Prozeß auf diese Eigenschaft der strafrechtlichen Vernunft hingewiesen: Sie ist »psychologischer« und insofern »literarischer« Natur.
Die Psychiater wiederum haben nicht zugestanden, daß ein unerklärliches Verbrechen ebendadurch aufhört, ein Verbrechen zu sein; sie haben dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit zugesprochen und sich damit auf den ersten Blick in Gegensatz zu den traditionellen strafrechtlichen Begründungen gestellt. Für sie ist das Fehlen einer Kausalität kein Hinderungsgrund, den Mord als Verbrechen zu bezeichnen. Paradoxerweise ist es hier die Psychiatrie, die den Gedanken einer absoluten Selbstkontrolle verteidigt und dem Verbrecher seine Schuldfähigkeit selbst jenseits der Grenzen der Vernunft beläßt. Die Justiz (die Anklage) gründet das Verbrechen auf die Ursache und räumt so der Geistesverwirrung einen möglichen Anteil ein; die Psychiatrie hingegen, zumindest die offizielle Psychiatrie, scheint die Definition des Wahns soweit wie möglich hinausschieben zu wollen, sie spricht der Determination keinerlei Wert zu und kehrt so zu der alten theologischen Kategorie des freien Willens zurück. Im Prozeß gegen Dupriez spielt sie die Rolle der Kirche, die der weltlichen Justiz die Angeklagten überstellt, die sie nicht mehr wiedereingliedern kann, da sie unter keine ihrer »Kategorien« fallen: Sie bringt zu diesem Zweck sogar eine ausschließende, rein nominelle Kategorie hervor: die Perversion. Gegenüber einer Justiz, die – in der bürgerlichen Epoche entstanden, folglich eingerichtet, um die Welt gegen die göttliche oder monarchische Willkür zu rationalisieren – in anachronistischen Spurenelementen die fortschrittliche Rolle noch erkennen läßt, die sie einmal gespielt haben mag, führt die offizielle Psychiatrie die uralte Idee einer schuldhaften Perversion wieder ein, deren Verdammung von jedem Versuch einer Erklärung unberührt bleiben muß. Weit davon entfernt, ihren Zuständigkeitsbereich zu vergrößern, liefert die forensische Psychiatrie Geistesverwirrte, auf deren weiterer Verfolgung die Justiz, mehr noch aus Vernunft denn aus Verzagtheit, nicht bestehen würde, dem Henker aus.
So ist der Prozeß gegen Dupriez von Widersprüchen durchzogen: zwischen Justiz und Verteidigung, zwischen Psychiatrie und Justiz, zwischen Verteidigung und Psychiatrie. Andere Widersprüche bestehen innerhalb jeder dieser Instanzen: Die Justiz, die – wie wir gesehen haben – irrational Ursache und Zweck voneinander trennt, gelangt schließlich dahin, ein Verbrechen nach Maßgabe seiner Ungeheuerlichkeit zu entschuldigen; die Gerichtspsychiatrie verzichtet freiwillig auf ihren eigenen Gegenstand und verweist den Mörder an den Henker, während die psychologischen Wissenschaften jeden Tag mehr einen immer größeren Teil des Menschen in ihre Zuständigkeit übernehmen; und die Verteidigung selbst schwankt zwischen der Forderung nach einer fortschrittlichen Psychiatrie, die jeden Kriminellen als Geisteskranken für sich beanspruchen würde, und der Mutmaßung einer magischen »Kraft«, die (nach dem Plädoyer des Anwalts Maurice Garçon) von Dupriez Besitz genommen haben soll, wie in den besten Zeiten der Hexerei.
Schockphotos
Geneviève Serreau erinnert in ihrem Buch über Brecht an eine Photographie in Paris-Match, das eine Szene der Hinrichtung guatemaltekischer Kommunisten zeigt.51 Mit Recht bemerkt sie, daß diese Photographie nicht als solche grauenhaft ist, daß das Grauen vielmehr daher rührt, daß wir sie aus unserer Freiheit heraus betrachten. Eine Ausstellung von Schockphotos in der Galerie d’Orsay, von denen uns strenggenommen nur sehr wenige schockieren konnten, gibt Geneviève Serreaus Bemerkung dennoch recht: Es genügt für den Photographen nicht, uns das Schreckliche zu bedeuten, damit wir es empfinden.
Die meisten der Photographien, die hier versammelt wurden, um uns zu erschüttern, bleiben wirkungslos, gerade weil der Photograph sich beim Aufbau seines Sujets allzu großzügig an unsere Stelle versetzt hat: Fast immer hat er das Schreckliche, das er uns vorführt, überkonstruiert und durch Kontraste oder Nebeneinanderstellungen dem Faktum die effektheischende Sprache des Grauens hinzugefügt: Einer stellt eine Menge Soldaten unmittelbar neben ein Feld von Totenköpfen; ein anderer zeigt uns einen jungen Soldaten bei der Betrachtung eines Skeletts; wieder ein anderer nimmt eine Kolonne von Verurteilten oder Gefangenen in dem Moment auf, in dem sie einer Schafherde begegnet. Doch keines dieser allzu geschickt aufgenommenen Photos erschüttert uns. Das liegt daran, daß wir ihnen gegenüber jedesmal unserer Urteilskraft beraubt sind: Man hat für uns gezittert, für uns nachgedacht; der Photograph hat uns außer dem Recht auf intellektuelle Zustimmung nichts übriggelassen. Was uns mit diesen Bildern verbindet, ist ein technisches Interesse; vom Künstler selbst mit grellen Hinweisen überladen, haben sie für uns keine Geschichte, wir können nicht mehr selbst herausfinden, wie wir diese künstliche Nahrung vertragen, weil sie von ihrem Erzeuger bereits vollkommen vorgekaut worden ist.
Andere Photographen haben uns, wenn schon nicht schockieren, so doch verblüffen wollen, aber der grundsätzliche Irrtum ist der gleiche. Zum Beispiel haben sie sich bemüht, mit größtem technischem Geschick den ausgefallensten Moment einer Bewegung, ihre äußerste Grenze festzuhalten, den Flug eines Fußballspielers, den Sprung einer Sportlerin oder die Levitation der Gegenstände in einem Spukhaus. Aber auch hier bleibt das Schauspiel, obwohl unmittelbar und keineswegs aus kontrastierenden Elementen zusammengesetzt, allzu konstruiert. Das Einfangen des einen Augenblicks erscheint willkürlich, allzu effektheischend, aus einem verqueren Willen zur Sprache entstanden, und die dabei geglückten Bilder haben keinerlei Wirkung auf uns. Das Interesse, das wir an ihnen nehmen, überschreitet nicht den kurzen Moment ihrer Lektüre; sie hallen nicht nach, sie verwirren uns nicht, unsere Aufmerksamkeit verengt sich zu rasch wieder auf ein reines Zeichen. Die perfekte Lesbarkeit der Szene, ihre Gestaltung, befreit uns davon, das skandalöse Bild in seiner ganzen Tiefe aufzunehmen; auf einen rein sprachlichen Zustand reduziert, bringt uns die Photographie nicht aus der Fassung.
Auch Maler hatten das Problem des...
| Erscheint lt. Verlag | 19.6.2019 |
|---|---|
| Übersetzer | Horst Brühmann |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Original-Titel | Mythologies |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften |
| Schlagworte | Alltag • Frankreich • Mythologies deutsch • Mythos • Semiotik • ST 4338 • ST4338 • suhrkamp taschenbuch 4338 • Westeuropa |
| ISBN-10 | 3-518-76439-X / 351876439X |
| ISBN-13 | 978-3-518-76439-8 / 9783518764398 |
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