Der Anfang des westlichen Rechts
Die Christianisierung der römischen Rechtskultur und die Entstehung des universalen Rechts
Seiten
2018
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155927-3 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155927-3 (ISBN)
Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike, die von der Rechtstheorie bestimmt wird, und untersucht deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit ändert sich zugleich die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses.
Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine von der Rechtstheorie bestimmte neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike und deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit gewichtet er auch die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses anders. Die drei Gründungsorte der westlichen Rechtskultur, Jerusalem, Athen und Rom, bilden den Ursprung der Unruhe, die deren Evolution geprägt hat. Deren paradoxe "longue durée" hat Unterbrechungen nicht verhindert, aber die produktive wechselseitige Irritation zwischen Religion, Philosophie und Recht nie abgebrochen. Dadurch ist eine unfertige, unvollständige Rechtskultur ohne Einheit entstanden, die auf die Beobachtung und Ermöglichung des Wissens von der Welt eingestellt war. Die Bedingungen der Möglichkeit des subjektiven Rechts, der Rechtsperson, des universalen Rechts, sind in dieser Zeit entstanden.
Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine von der Rechtstheorie bestimmte neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike und deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit gewichtet er auch die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses anders. Die drei Gründungsorte der westlichen Rechtskultur, Jerusalem, Athen und Rom, bilden den Ursprung der Unruhe, die deren Evolution geprägt hat. Deren paradoxe "longue durée" hat Unterbrechungen nicht verhindert, aber die produktive wechselseitige Irritation zwischen Religion, Philosophie und Recht nie abgebrochen. Dadurch ist eine unfertige, unvollständige Rechtskultur ohne Einheit entstanden, die auf die Beobachtung und Ermöglichung des Wissens von der Welt eingestellt war. Die Bedingungen der Möglichkeit des subjektiven Rechts, der Rechtsperson, des universalen Rechts, sind in dieser Zeit entstanden.
Geboren 1943; Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Bonn; 1976 Promotion; 1982 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht an den Universitäten Bremen und Hamburg sowie am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz.
| Erscheinungsdatum | 25.04.2018 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 145 x 224 mm |
| Gewicht | 276 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Recht • Rechtssubjekt • römisches • Römisches Recht • Spätantike • Subjektives • Subjektives Recht • universales • universales Recht |
| ISBN-10 | 3-16-155927-4 / 3161559274 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155927-3 / 9783161559273 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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