Verfassungs(ge)schichten
Mit Kommentaren von Christoph Gusy und Anna-Bettina Kaiser
Seiten
2017
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155404-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155404-9 (ISBN)
Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht und Verfassungstheorie bedingen einander. Verfassungsgeschichte ohne den Anspruch, größere Zusammenhänge zu erklären, bleibt rein archivalisch. Verfassungsrechtliche Debatten ohne historische Kontextualisierung sind blind. Und Verfassungstheorie ohne historische Fundierung ist leer.
Die Referenten auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Linz 2016 erörterten die gegenwärtige Lage des Grundlagenfachs "Verfassungsgeschichte" an deutschsprachigen Universitäten. Blicke auf dessen Entstehung im 19. Jahrhundert sowie auf die methodische Problematik der Deutung der Vergangenheit aus der Perspektive der Gegenwart schlossen sich an. Die Offenheit für eine politische Rekonstruktion der Vergangenheit liegt auf der Hand, ebenso aber auch die Notwendigkeit der historischen Fundierung jeder Art von gehaltvoller Verfassungstheorie.Verfassungsgeschichte kann "Leitbilder" staatsrechtlichen Denkens entwerfen, ist aber auch abhängig von solchen Leitbildern. Gegenwärtig scheinen die Erfahrungen der Weimarer Zeit, welche die frühe Bundesrepublik bestimmt haben, zu verblassen. Dafür werden in der gegenwärtigen Debatte um die Zukunft Europas und um die Folgen der Globalisierung die Erfahrungen vorstaatlicher Multinormativität des Mittelalters und der frühen Neuzeit wieder wichtiger, allerdings auch die Sorge um den Bestand des staatlichen Gewaltmonopols.
Die Referenten auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Linz 2016 erörterten die gegenwärtige Lage des Grundlagenfachs "Verfassungsgeschichte" an deutschsprachigen Universitäten. Blicke auf dessen Entstehung im 19. Jahrhundert sowie auf die methodische Problematik der Deutung der Vergangenheit aus der Perspektive der Gegenwart schlossen sich an. Die Offenheit für eine politische Rekonstruktion der Vergangenheit liegt auf der Hand, ebenso aber auch die Notwendigkeit der historischen Fundierung jeder Art von gehaltvoller Verfassungstheorie.Verfassungsgeschichte kann "Leitbilder" staatsrechtlichen Denkens entwerfen, ist aber auch abhängig von solchen Leitbildern. Gegenwärtig scheinen die Erfahrungen der Weimarer Zeit, welche die frühe Bundesrepublik bestimmt haben, zu verblassen. Dafür werden in der gegenwärtigen Debatte um die Zukunft Europas und um die Folgen der Globalisierung die Erfahrungen vorstaatlicher Multinormativität des Mittelalters und der frühen Neuzeit wieder wichtiger, allerdings auch die Sorge um den Bestand des staatlichen Gewaltmonopols.
ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld.
(1941-2021) war Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main.
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin.
| Erscheinungsdatum | 07.06.2017 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Fundamenta Juris Publici |
| Mitarbeit |
Kommentare: Christoph Gusy, Anna-Bettina Kaiser |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 114 x 181 mm |
| Gewicht | 107 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Öffentliches • Recht • Verfassung • Verfassungsgeschichte • Verfassungstheorie • vergleichendes • Vergleichendes Öffentliches Recht |
| ISBN-10 | 3-16-155404-3 / 3161554043 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155404-9 / 9783161554049 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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