Der Verfall des Eigentums
Ersitzung und Verjährung der Vindikation am Beispiel von Raubkunst und Entarteter Kunst (Der Fall Gurlitt)
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Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Auch wenn es nicht zum unmittelbaren Erwerb eines Dritten nach den Vorschriften über den Erwerb vom Nichtberechtigten gekommen ist (§§ 932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Andreas Bergmann spürt diesen Zusammenhängen am Beispiel von NS-Raubkunst und "Entarteter Kunst" nach.
Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Es kann sich mannigfach verflüchtigen, für den ursprünglichen Eigentümer verloren gehen. Wenn es nicht schon vorher zum Erwerb eines Dritten vom Nichtberechtigten gekommen ist (
932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Dem nicht besitzenden Eigentümer rinnt sein Eigentum durch die Finger. Die Zeit kann akquisitiv wirken. Der Zerfall geschieht rückstandslos, wenn ein Dritter durch Ersitzung eigenes Eigentum geriert. Aber auch wo es nicht zur Ersitzung kommt, erodiert das Eigentum. Denn die Zeit wirkt extinktiv . Der Herausgabeanspruch aus dem Eigentum verjährt. Andreas Bergmann spürt diesen, teils äußerst komplizierten Zusammenhängen am Beispiel von NS-Raubkunst und sogenannter "Entarteter Kunst" nach.
Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Es kann sich mannigfach verflüchtigen, für den ursprünglichen Eigentümer verloren gehen. Wenn es nicht schon vorher zum Erwerb eines Dritten vom Nichtberechtigten gekommen ist (
932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Dem nicht besitzenden Eigentümer rinnt sein Eigentum durch die Finger. Die Zeit kann akquisitiv wirken. Der Zerfall geschieht rückstandslos, wenn ein Dritter durch Ersitzung eigenes Eigentum geriert. Aber auch wo es nicht zur Ersitzung kommt, erodiert das Eigentum. Denn die Zeit wirkt extinktiv . Der Herausgabeanspruch aus dem Eigentum verjährt. Andreas Bergmann spürt diesen, teils äußerst komplizierten Zusammenhängen am Beispiel von NS-Raubkunst und sogenannter "Entarteter Kunst" nach.
Geboren 1973; 2002 Promotion; 2003 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2009 Habilitation; 2010-11 Professor an der Universität Bayreuth; seit 2011 Professor an der Fern-Universtität Hagen, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
| Erscheint lt. Verlag | 18.6.2015 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 144 x 224 mm |
| Gewicht | 166 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Eigentum • Gurlitt, Cornelius (Kunsthistoriker) • Kunstraub • Kunstrecht • Restitution • Wiedergutmachung |
| ISBN-10 | 3-16-153984-2 / 3161539842 |
| ISBN-13 | 978-3-16-153984-8 / 9783161539848 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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