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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Band 3 (eBook)

Von der Freiheitszeit bis zum Übergang an Preußen 1721–1815
eBook Download: PDF
2014
XCIII, 716 Seiten
Franz Steiner Verlag
978-3-515-10865-2 (ISBN)

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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Band 3 -
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Das Editionsprojekt bietet eine umfassende Sammlung der Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald aus deutschen, polnischen, schwedischen und dänischen Archiven. Die Dokumente werden hier erstmals auf gesicherter Textgrundlage für die Forschung zugänglich gemacht und eingehend erläutert: Universitäts- und Fakultätsstatuten, Visitationsabschiede und ergänzende Vorschriften in ihren vielfältigen Erscheinungsformen. Eine ausführliche Einleitung gibt einen Überblick über das Ordnungs- und Normengefüge der Universität in seinen jeweiligen historischen Bezügen und beleuchtet seine Anwendung im Alltag. Das Werk leistet Grundlagenforschung für die Greifswalder Universitätsgeschichte und stellt zugleich einen wichtigen Beitrag für die vergleichende Universitätsgeschichtsforschung dar. Der dritte Band behandelt die Geschichte der Universität unter der schwedischen Herrschaft während der Freiheitszeit, der Gustavianischen Zeit und der napoleonischen Herrschaft bis zum Übergang Schwedisch-Pommerns an Preußen 1815.

Inhaltsverzeichnis 6
Vorwort der Herausgeber 16
Einleitung 18
Editorische Vorbemerkungen 96
Quellen 100
1. Die Pommersche Regierung bestätigt die Zuständigkeit der akademischen Gerichtsbarkeit in Duellsachen der Studenten 100
2. Instruktion für die Kuratoren der Universität 101
3. König Friedrich von Schweden erneuert die Verordnung von Herzog Philipp Julius über die Zensur akademischer Schriften 107
4. Rektor und Konzil verbieten den Studenten das Abfeuern von Gewehren und Handfeuerwaffen 109
5. Der Kanzler ordnet die Aussetzung der Theologischen Fakultät im Rektorwahlturnus an 111
6. Instruktion für den Syndicus der Universität 113
7. Die Pommersche Regierung schlichtet die theologischen Kontroversen an der Greifswalder Fakultät 116
8. Abschied der Visitatoren für die Universität 123
9. Rektor und Konzil verbieten den Studenten das Jagen im Eldenaer Amtsbezirk 135
10. Statuten der Juristischen Fakultät 136
11. Statuten der Medizinischen Fakultät 155
12. Statuten der Philosophischen Fakultät 158
13. Instruktion für den Amtmann auf Eldena 176
14. Statuten der akademischen Witwen- und Waisenkasse 187
15. Ordnung über die Auszählung der Stimmen im Konzil 194
16. Rektor und Konzil erlassen zahlreiche Verbote zur Wiederaufrichtung der studentischen Disziplin 199
17. König Friedrich I. ordnet die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Präsentations- und Berufungssachen der Universität durch den Kanzler und die Pommersche Regierung an 201
18. Die Pommersche Regierung ordnet an, dass die jeweiligen Rektoren die Verhandlung sie selbst betreffender Streitigkeiten ihrer Fakultäten an den jeweiligen Prorektor zu verweisen hätten 204
19. König Friedrich I. bestätigt die Zuständigkeit der akademischen Gerichtsbarkeit für Duelldelikte adliger Studenten 207
20. Rektor und Konzil verbieten den Studenten die Verwendung von Pechfackeln 208
21. Die Pommersche Regierung fordert den vierteljährlichen Nachweis der gehaltenen Vorlesungen und Disputationen 210
22. Rektor und Konzil verbieten den Gebrauch von Masken 211
23. Comitiv der Universität 212
24. Entwurf eines Visitationsabschiedes für die Universität 217
25. Die Pommersche Regierung ordnet an, dass die Professoren sich bei Abstimmungen im Konzil und bei der Rektorwahl zu enthalten haben, sofern sie Verwandte betreffen 226
26. Rektor und Konzil verbieten den Gebrauch von Masken 228
27. Bestallung und Instruktion des Pedellen 229
28. Reglement für den Fechtboden 235
29. Disziplinarordnung für die Freitische in der Oeconomie 239
30. Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zur Disziplin und verbieten Auseinandersetzungen mit den Handwerksburschen 244
31. Rektor und Konzil verfügen die Abschaffung der Hundstagsferien 246
32. Instruktion für den zweiten Syndicus der Universität 248
33. Instruktion für den Bibliothekar 252
34. Das Reichskanzleikollegium fordert vom Kanzler die jährliche Einsendung der Vorlesungsverzeichnisse und Disputationen 260
35. Instruktion für den Prokurator und Structuarius 262
36. Der Kanzler bekräftigt, dass keine Magisterpromotionen ohne seine vorherige Zustimmung durchgeführt werden dürfen 271
37. König Friedrich von Schweden ordnet Nachprüfungen für diejenigen schwedischen Kandidaten an, die in Greifswald den Magistergrad erworben haben und zum theologischen Examen zugelassen werden möchten 273
38. König Adolf Friedrich eximiert die Universität von der Jurisdiktion des Königlichen Hofgerichts 275
39. König Adolf Friedrich ordnet den Verwaltungsgang zwischen Universität und Regierung und setzt die Kanzlerinstruktion von 1702 wieder in Kraft 277
40. Prorektor und Konzil verbieten den Studenten, Streitigkeiten mit Waffen auszutragen 279
41. Statuten der Juristischen Fakultät 280
42. König Adolf Friedrich erhöht die Besoldung der Professoren 301
43. Statuten der Philosophischen Fakultät 304
44. König Adolf Friedrich überträgt den Kuratoren der Universität die eigenständige Verwaltung der Universitätsgüter 312
45. Entwurf eines Visitationsabschiedes für die Universität 319
46. Instruktion für den Syndicus als Vorsitzenden des Amtsgerichts 344
47. Die Pommersche Regierung ordnet die Abschaffung der Hundstagsferien 347
48. Das Wismarer Tribunal untersagt die Beratung von wichtigen Angelegenheiten der Universität unter Ausschluss des Konzils im engeren Ausschuss von Rektor und Senioren 349
49. Der Kanzler befiehlt der Universität, die Rechte der Kuratoren zu akzeptieren und ihnen die Prüfung des Rechnungswesens der Universität zu ermöglichen 352
50. König Adolf Friedrich weist den Kanzler an, auf die Einhaltung der Gesetze für die Studierenden (leges sumtuariae) zu achten und keine abweichende Observanz zuzulassen 354
51. Rektor und Konzil setzen eine Schuldengrenze für Studenten fest und beschränken zulässige Gläubigerforderungen 356
52. Instruktion für den Vizebibliothekar 358
53. König Adolf Friedrich befiehlt, dass gebürtige Schweden den Magistergrad an der Philosophischen Fakultät in Greifswald nur nach den an schwedischen Universitäten geltenden Examensordnungen erwerben dürfen 362
54. König Adolf Friedrich ordnet an, dass das Konzil bei künftigen Präsentationen die Protokolle der Verhandlungen über die Berufungsvorschläge einzureichen hat 367
55. König Adolf Friedrich löst die Ökonomische Kommission auf und stellt das Recht der Universität auf Eigenverwaltung des Dotationsgutes wieder her 369
56. König Adolf Friedrich befiehlt, dass gebürtige Schweden den Doktorgrad an der Theologischen, Juristischen und Medizinischen Fakultät in Greifswald nur nach den an schwedischen Universitäten geltenden Examensordnungen erwerben dürfen und verbietet ihnen die Absentiapromotion 372
57. Instruktion für den Bauschreiber und Amtsdiener 375
58. König Gustav III. bestätigt die Rechte der Kuratoren und befiehlt dem Kanzler, diese durchzusetzen 378
59. Statuten der Medizinischen Fakultät 384
60. Speisereglement für den Oeconomus 390
61. Entwurf der Universitätsstatuten 393
62. Statuten der Theologischen Fakultät 420
63. Statuten der Philosophischen Fakultät 429
64. Gesetze für die Studierenden 438
65. Statuten der Juristischen Fakultät 469
66. Gesetze für das Konviktorium 485
67. König Gustav III. erinnert an die Einhaltung der Examensordnung bei medizinischen Promotionen und ordnet regelmäßige Berichte darüber an das Stockholmer Medizinalkollegium an 493
68. Königlicher Visitationsrezess für die Universität 495
69. Reglement für die ökonomische Administration 538
70. Instruktion für den Syndicus 561
71. Instruktion des Pedellen 568
72. Instruktion für die Inspektoren der königlich-akademischen Patronatspfarren 574
73. Medizinalordnung für Schwedisch-Pommern und Rügen 578
75. Instruktion für den Vizekanzler 601
76. Instruktion für den akademischen Tanzmeister 604
77. Königlicher Visitationsrezess für die Universität 607
78. Die Pommersche Regierung ordnet die Abschaffung der Pfingst-, Weihnachts- und Hundstagsferien an 633
79. Der König ordnet an, dass die Philosophische Fakultät künftig jährlich nur zehn Schweden promovieren darf 635
80. Instruktion für die Kirchenvorsteher des akademischen Patrimoniums 637
81. Instruktion für den Kanzlisten 641
82. Die Einrichtung des Klinischen Instituts 644
83. Reglement für die Studienkommission 656
84. Gustav IV. Adolf ordnet die Einrichtung einer Entbindungsanstalt an 677
85. Gustav IV. Adolf ordnet die Durchführung von Examen in Pädagogik und Didaktik für alle Studenten an, die künftig öffentlich oder privat unterrichten möchten 681
86. Instruktion für den Direktor und Lehrer der Veterinär-Anstalt 687
87. Einrichtung eines Universitätsstipendiums 694
88. Statuten der Philosophischen Fakultät über die Zulassung einer Dissertation zum Druck 697
89. Die schwedische Regierung teilt der Universität die Auflösung der Pommerschen Regierung und die unmittelbare Unterstellung der Universität unter den Generalgouverneur mit 701
90. Der Kanzler ordnet die Übertragung der Aufgaben des Konzils auf das neu zu bildende akademische Seniorat an 704
91. Instruktion für den akademischen reitenden Diener und Bauschreiber 707
92. Kaiser Napoléon ordnet die Einziehung der Universitätsgüter für die kaiserlichen Domänen und die Aufstellung eines Etats für die Universität an 712
93. Instruktion des Kanzlers über die Verwaltung der akademischen Angelegenheiten während seiner Abwesenheit 715
94. Das Regierungskollegium übernimmt in Abwesenheit des Kanzlers die Verwaltung seines Amtes 717
95. Projekt zur Reform der Akademischen Administration 719
96. Der Kanzler ermahnt die Professoren zur Abhaltung der angekündigten Vorlesungen und fordert die regelmäßige Abgabe von Fleißlisten 729
97. Der Kanzler erlässt eine Verordnung über die Privatkollegien und die von den Studenten zu entrichtenden Honorare 731
Der Kanzler erlässt eine Verordnung über die Einteilung derVorlesungen 734
Nachträge 736
1. Herzog Philipp I. und der Greifswalder Rat einigen sich über die Bestellung des Stadtsuperintendenten, der Prediger und der Schulbediensteten 738
2. Herzog Bogislaw XIII. verleiht als Vormund für Herzog Philipp Julius den Witwen der Greifswalder Professoren das Gnadenjahr 743
3. Leges sumtuariae der Universität 745
Anhang 752
Quellen- und Literaturverzeichnis 752
Personenregister 794
Sachregister 804

Erscheint lt. Verlag 29.10.2014
Reihe/Serie Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte
Schlagworte freiheitszeit • Geschichte • Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte • Verfassungsgeschichte
ISBN-10 3-515-10865-3 / 3515108653
ISBN-13 978-3-515-10865-2 / 9783515108652
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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